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   LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 KR 1044/21   

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LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 KR 1044/21 (https://dejure.org/2024,5260)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.01.2024 - L 5 KR 1044/21 (https://dejure.org/2024,5260)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Januar 2024 - L 5 KR 1044/21 (https://dejure.org/2024,5260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Krankenversicherung - Aufforderung zur Beantragung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach § 51 SGB 5 - Nachholen einer im Ausgangsbescheid unterlassenen Ermessensausübung im Widerspruchsbescheid - nachträgliche Rechtfertigung einer bereits zeitlich überholten ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2021 - L 11 KR 1388/20

    Krankenversicherung - Wegfall des Krankengeldes - Antrag auf Leistungen zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 KR 1044/21
    Dies gilt nicht, wenn dadurch nachträglich eine bereits zeitlich überholte Fristsetzung gerechtfertigt werden soll (hier im Fall einer Aufforderung nach § 51 SGB V; Anschluss an BSG vom 19.8.2015 - B 14 AS 1/15 R = BSGE 119, 271 = SozR 4-4200 § 12a Nr. 1, RdNr 27, zu einer Aufforderung nach § 5 Abs. 3 S 1 SGB II; ferner LSG Essen vom 7.1.2013 - L 11 KR 592/12 B ER = juris RdNr 27; LSG Stuttgart vom 2.3.2021 - L 11 KR 1388/20 = juris RdNr 33 und Urteil vom 2.2.2021 - L 11 KR 578/20).

    Mit der Anordnung von Ermessen ("kann") räumt das Gesetz der Krankenkasse in § 51 Abs. 1 Satz 1 SGB V einen Entscheidungsspielraum ein, den die Gerichte dahingehend zu überprüfen haben, ob die Verwaltung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2021 - L 11 KR 1388/20 -, in juris Rn. 33; LSG Bayern, Urteil vom 15.01.2019 - L 5 KR 244/18 -, in juris Rn. 49; LSG Bayern, Urteil vom 30.05.2017 - L 20 KR 545/16 -, in juris Rn. 42).

    Die Versicherten sollen prüfen können, ob sie der Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrages nachkommen müssen oder ob sie aus ihrer subjektiven Sicht gute Gründe haben, der Aufforderung nicht nachzukommen und das Risiko eingehen, den Anspruch auf Auszahlung von Krankengeld zu verlieren (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R -, in juris Rn. 27, zu einer ähnlichen Situation bei der Aufforderung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch , einen Antrag auf vorrangige Leistungen bei einem anderen Leistungsträger zu stellen; ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, in juris Rn. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2021 - L 11 KR 1388/20 -, in juris Rn. 35 und Urteil vom 02.02.2021 - L 11 KR 578/20 -, in juris).

  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 6/03 R

    Krankenversicherung - berechtigtes Interesse - Zustimmung - Krankenkasse - auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 KR 1044/21
    Nach Sinn und Zweck will § 51 SGB V damit zum einen die doppelte Gewährung von Sozialleistungen vermeiden und gleichzeitig eine sachgerechte Abgrenzung von Krankenkasse und Rentenversicherung im Fall der länger andauernden Arbeitsunfähigkeit insoweit vornehmen, als Rentenzahlungen im Fall einer dauerhaften Erwerbsminderung gegenüber den Krankengeldleistungen einen Vorrang haben (grundlegend dazu BSG, Urteil vom 07.12.2004 - B 1 KR 6/03 R -, in juris Rn. 22).

    Um der Krankenkasse dieses Recht effektiv zu erhalten und es gegen anderweitige (gegenläufige) Dispositionen (u. a. der Versicherten) abzusichern, folgt aus § 51 SGB V, ohne dass dies ausdrücklichen Niederschlag im Gesetzestext gefunden hätte, nach Sinn und Zweck, dass Versicherte einen einmal auf die Aufforderung der Krankenkasse gestellten Reha- oder Teilhabeantrag nur mit Zustimmung der (auffordernden) Krankenkasse zurücknehmen oder beschränken dürfen (näher BSG, Urteil vom 07.12.2004 - B 1 KR 6/03 R -, in juris Rn. 22/23).

    Auch erfolgte eine Belehrung über die Rechtsfolgen nach Absatz 3 der Vorschrift (ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 51 Abs. 1 Satz 1 SGB V, vgl. BSG, Urteil vom 07.12.2004 - B 1 KR 6/03 R -, in juris).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Antrag nach Aufforderung zur Antragstellung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 KR 1044/21
    Der Bescheid bildet weiterhin die Grundlage für das Behaltendürfen des gezahlten Krankengeldes, das nach Erhebung des Widerspruchs aufgrund der damit verbundenen aufschiebenden Wirkung auch nach Ablauf der gesetzten Frist bis zum 07.07.2020 weitergezahlt worden ist (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R -, in juris).

    In einem Verfahren über die Rückforderung des Krankengeldes würde die Rechtmäßigkeit der Aufforderung nicht geprüft (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R -, in juris).

    Dies ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes, wonach die Leistungen zur Teilhabe Vorrang haben vor Rentenleistungen, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R - in juris Rn. 27).

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 KR 1044/21
    Dies gilt nicht, wenn dadurch nachträglich eine bereits zeitlich überholte Fristsetzung gerechtfertigt werden soll (hier im Fall einer Aufforderung nach § 51 SGB V; Anschluss an BSG vom 19.8.2015 - B 14 AS 1/15 R = BSGE 119, 271 = SozR 4-4200 § 12a Nr. 1, RdNr 27, zu einer Aufforderung nach § 5 Abs. 3 S 1 SGB II; ferner LSG Essen vom 7.1.2013 - L 11 KR 592/12 B ER = juris RdNr 27; LSG Stuttgart vom 2.3.2021 - L 11 KR 1388/20 = juris RdNr 33 und Urteil vom 2.2.2021 - L 11 KR 578/20).

    Die Versicherten sollen prüfen können, ob sie der Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrages nachkommen müssen oder ob sie aus ihrer subjektiven Sicht gute Gründe haben, der Aufforderung nicht nachzukommen und das Risiko eingehen, den Anspruch auf Auszahlung von Krankengeld zu verlieren (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R -, in juris Rn. 27, zu einer ähnlichen Situation bei der Aufforderung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch , einen Antrag auf vorrangige Leistungen bei einem anderen Leistungsträger zu stellen; ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, in juris Rn. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2021 - L 11 KR 1388/20 -, in juris Rn. 35 und Urteil vom 02.02.2021 - L 11 KR 578/20 -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 578/20

    Krankenversicherung - Krankengeld - Unterbleiben einer Fristsetzung von zehn

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 KR 1044/21
    Dies gilt nicht, wenn dadurch nachträglich eine bereits zeitlich überholte Fristsetzung gerechtfertigt werden soll (hier im Fall einer Aufforderung nach § 51 SGB V; Anschluss an BSG vom 19.8.2015 - B 14 AS 1/15 R = BSGE 119, 271 = SozR 4-4200 § 12a Nr. 1, RdNr 27, zu einer Aufforderung nach § 5 Abs. 3 S 1 SGB II; ferner LSG Essen vom 7.1.2013 - L 11 KR 592/12 B ER = juris RdNr 27; LSG Stuttgart vom 2.3.2021 - L 11 KR 1388/20 = juris RdNr 33 und Urteil vom 2.2.2021 - L 11 KR 578/20).

    Die Versicherten sollen prüfen können, ob sie der Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrages nachkommen müssen oder ob sie aus ihrer subjektiven Sicht gute Gründe haben, der Aufforderung nicht nachzukommen und das Risiko eingehen, den Anspruch auf Auszahlung von Krankengeld zu verlieren (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R -, in juris Rn. 27, zu einer ähnlichen Situation bei der Aufforderung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch , einen Antrag auf vorrangige Leistungen bei einem anderen Leistungsträger zu stellen; ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, in juris Rn. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2021 - L 11 KR 1388/20 -, in juris Rn. 35 und Urteil vom 02.02.2021 - L 11 KR 578/20 -, in juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2013 - L 11 KR 592/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 KR 1044/21
    Dies gilt nicht, wenn dadurch nachträglich eine bereits zeitlich überholte Fristsetzung gerechtfertigt werden soll (hier im Fall einer Aufforderung nach § 51 SGB V; Anschluss an BSG vom 19.8.2015 - B 14 AS 1/15 R = BSGE 119, 271 = SozR 4-4200 § 12a Nr. 1, RdNr 27, zu einer Aufforderung nach § 5 Abs. 3 S 1 SGB II; ferner LSG Essen vom 7.1.2013 - L 11 KR 592/12 B ER = juris RdNr 27; LSG Stuttgart vom 2.3.2021 - L 11 KR 1388/20 = juris RdNr 33 und Urteil vom 2.2.2021 - L 11 KR 578/20).

    Die Versicherten sollen prüfen können, ob sie der Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrages nachkommen müssen oder ob sie aus ihrer subjektiven Sicht gute Gründe haben, der Aufforderung nicht nachzukommen und das Risiko eingehen, den Anspruch auf Auszahlung von Krankengeld zu verlieren (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R -, in juris Rn. 27, zu einer ähnlichen Situation bei der Aufforderung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch , einen Antrag auf vorrangige Leistungen bei einem anderen Leistungsträger zu stellen; ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, in juris Rn. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2021 - L 11 KR 1388/20 -, in juris Rn. 35 und Urteil vom 02.02.2021 - L 11 KR 578/20 -, in juris).

  • LSG Bayern, 30.05.2017 - L 20 KR 545/16

    Aufforderung zur Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 KR 1044/21
    Mit der Anordnung von Ermessen ("kann") räumt das Gesetz der Krankenkasse in § 51 Abs. 1 Satz 1 SGB V einen Entscheidungsspielraum ein, den die Gerichte dahingehend zu überprüfen haben, ob die Verwaltung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2021 - L 11 KR 1388/20 -, in juris Rn. 33; LSG Bayern, Urteil vom 15.01.2019 - L 5 KR 244/18 -, in juris Rn. 49; LSG Bayern, Urteil vom 30.05.2017 - L 20 KR 545/16 -, in juris Rn. 42).
  • LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 244/18

    Krankengeld und Aufforderung zum Reha-Antrag

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 KR 1044/21
    Mit der Anordnung von Ermessen ("kann") räumt das Gesetz der Krankenkasse in § 51 Abs. 1 Satz 1 SGB V einen Entscheidungsspielraum ein, den die Gerichte dahingehend zu überprüfen haben, ob die Verwaltung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2021 - L 11 KR 1388/20 -, in juris Rn. 33; LSG Bayern, Urteil vom 15.01.2019 - L 5 KR 244/18 -, in juris Rn. 49; LSG Bayern, Urteil vom 30.05.2017 - L 20 KR 545/16 -, in juris Rn. 42).
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