Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 R 1205/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 7 SGB 6, § 55 Abs 2 Nr 1 SGB 6, § 76g Abs 2 S 1 SGB 6, § 307e Abs 1 SGB 6, Art 3 Abs 1 GG
Berechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von nicht als Pflichtbeitragszeiten geltenden Beitragszeiten aufgrund einer freiwilligen Versicherung von den Grundrentenzeiten
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 29.03.2023 - S 10 R 2439/22
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 R 1205/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84
Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 R 1205/23
Denn für die Ungleichbehandlung liegen hinreichend gewichtige Gründe vor.Dem Gesetzgeber ist es grundsätzlich nicht verwehrt, Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung unterschiedlich zu behandeln, um die Solidarität der abhängig Beschäftigten zu stärken, auf deren Schutz die Sozialversicherung in erster Linie ausgerichtet ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93 -, in juris; BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 1 BvR 564/84 -, in juris).Pflichtversicherte Beschäftigte tragen in aller Regel nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in erheblich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft bei als freiwillig Versicherte; sie können sich dieser Verpflichtung auch nicht - wie freiwillig Versicherte - entziehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93 -, in juris; BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 1 BvR 564/84 -, in juris).
- BVerfG, 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93
Keine Verletzung des GG durch Nichtberücksichtigung freiwilliger Beiträge zur …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 R 1205/23
Denn für die Ungleichbehandlung liegen hinreichend gewichtige Gründe vor.Dem Gesetzgeber ist es grundsätzlich nicht verwehrt, Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung unterschiedlich zu behandeln, um die Solidarität der abhängig Beschäftigten zu stärken, auf deren Schutz die Sozialversicherung in erster Linie ausgerichtet ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93 -, in juris; BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 1 BvR 564/84 -, in juris).Pflichtversicherte Beschäftigte tragen in aller Regel nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in erheblich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft bei als freiwillig Versicherte; sie können sich dieser Verpflichtung auch nicht - wie freiwillig Versicherte - entziehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93 -, in juris; BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 1 BvR 564/84 -, in juris).
- BVerfG, 17.06.2020 - 1 BvR 1134/15
Verfassungsbeschwerde betreffend die Beitragspflicht zur gesetzlichen …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 R 1205/23
Zudem ist der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen berechtigt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfG, Beschluss vom 17.06.2020 - 1 BvR 1134/15 -, in juris, Rn. 12; Bundessozialgericht 26.09.2019 - B 5 R 6/18 R -, in juris).
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00
Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 R 1205/23
Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr.; z.B. Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 -, in juris; BVerfG, Beschluss vom 27.02.2007 - 1 BvL 10/00 -, in juris). - BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 R 1205/23
Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit kommt dem Gesetzgeber für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise zudem ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.2012 - 1 BvL 14/07 -, in juris), der besonders groß ist, wenn eine Begünstigung nicht auf Beiträgen beruht, sondern - wie hier - steuerfinanziert zum Zwecke des sozialen Ausgleichs gewährt wird (BVerfG…, Beschluss vom 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14 -, in juris, Rn. 12). - BSG, 26.09.2019 - B 5 R 6/18 R
Anspruch auf Altersrente
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 R 1205/23
Zudem ist der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen berechtigt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfG…, Beschluss vom 17.06.2020 - 1 BvR 1134/15 -, in juris, Rn. 12; Bundessozialgericht 26.09.2019 - B 5 R 6/18 R -, in juris). - BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05
Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 R 1205/23
Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr.; z.B. Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 -, in juris; BVerfG, Beschluss vom 27.02.2007 - 1 BvL 10/00 -, in juris). - BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanerkennung von …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 R 1205/23
Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit kommt dem Gesetzgeber für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise zudem ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.2012 - 1 BvL 14/07 -, in juris), der besonders groß ist, wenn eine Begünstigung nicht auf Beiträgen beruht, sondern - wie hier - steuerfinanziert zum Zwecke des sozialen Ausgleichs gewährt wird (BVerfG, Beschluss vom 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14 -, in juris, Rn. 12).