Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 KR 3211/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,56925
LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 KR 3211/17 (https://dejure.org/2020,56925)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.11.2020 - L 5 KR 3211/17 (https://dejure.org/2020,56925)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. November 2020 - L 5 KR 3211/17 (https://dejure.org/2020,56925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,56925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 110 Abs 1 S 1 SGB 5, § 110 Abs 1 S 2 SGB 5, § 110 Abs 2 S 1 SGB 5, § 109 Abs 1 S 1 SGB 5, § 109 Abs 1 S 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Kündigung - fehlende Verwaltungsaktbefugnis - Kündigungsgrund - Vorrang der Krankenhausplanung - formelle Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 108 ; SGB V § 109 ; SGB V § 110
    Versorgung der Versicherten mit stationärer Krankenhausbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Anforderungen an die Wirksamkeit der Kündigung eines Versorgungsvertrages

  • rechtsportal.de

    SGB V § 108 ; SGB V § 109 ; SGB V § 110
    Versorgung der Versicherten mit stationärer Krankenhausbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Anforderungen an die Wirksamkeit der Kündigung eines Versorgungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 9/11 R

    Krankenversicherung - Anspruch eines Krankenhausträgers auf Abschluss eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 KR 3211/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 3 KR 9/11 R -, in juris) habe der Betreiber eines Krankenhauses zwar die Wahl, ob er die Zulassung zur Versorgung der Versicherten mit stationären Leistungen durch die Aufnahme in den Krankenhausplan oder durch den Abschluss eines Versorgungsvertrages zu erreichen versuche.

    Dies entspreche der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 16.05.2012 (- B 3 KR 9/11 R -, in juris, Rn. 69).

    Dies steht auch in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BSG (z.B. Urteil vom 29.05.1996 - 3 RK 23/95 -, in juris, Rn. 31 m.w.N.; Urteil vom 16.05.2012 - B 3 KR 9/11 R -, in juris, Rn. 39), wonach der Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 109 Abs. 1 Satz 1 SGB V subsidiär gegenüber der Aufnahme in den Krankenhausplan ist.

    Aus dem vom BSG postulierten Vorrang der staatlichen Krankenhausplanung folgt, dass die Krankenkassen an die Vorgaben im Krankenhausplan gebunden sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.2009 - L 11 KR 2751/07 -, in juris; a.A. nachfolgend BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 3 KR 9/11 R -, in juris, Rn. 43; so wie hier Knittel in Krauskopf, Kommentar zur Sozialen Krankenversicherung und Pflegeversicherung, Stand: Juli 2020, § 109 Rn. 15; Schrinner in Dettling/Gerlach, Krankenhausrecht, 2. Auflage 2018, § 109 Rn. 15).

    Der Streitwert wird endgültig auf 2.500.000,00 EUR festgesetzt (vgl. BSG, Urteil vom 21.09.2011 - B 3 KR 9/11 R -, in juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2013 - 9 S 1968/11

    Aufnahme einer psychotherapeutischen Fachklinik in den Krankenhausplan;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 KR 3211/17
    Nach anschließender Verpflichtungsklage zum Verwaltungsgericht (VG) Freiburg (- 3 K 737/04 -, in juris) folgte ein knapp 13 Jahre währender Rechtsstreit, der letztlich vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 14.04.2011 (- 3 C 17/10 -) zurückverwiesen wurde und mit rechtskräftigem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 12.02.2013 (- 9 S 1968/11 -, in juris) endete.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten auch in den Verfahren S 5 KR 3673/14 vor dem SG Freiburg, 8 RK 2876/15 vor dem VG Freiburg sowie 9 S 720/09, 9 S 1968/11 und 10 S 1156/18 vor dem VGH Mannheim sowie die beigezogene Verwaltungsakte der Beklagten zu 2) verwiesen.

    Insoweit hat der VGH in seinem Urteil vom 12.02.2013 (- 9 S 1968/11 -, in juris, Rn. 32 ff.) ausdrücklich festgestellt, dass zwar ein "automatischer" Anspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan allein aufgrund der Eigenschaft der klägerischen Einrichtung als Vertragskrankenhaus nach § 109 SGB V nicht bestehe; die Aufnahme mit (weiteren) 15 Betten in den Krankenhausplan könne die Klägerin aber alleine deshalb beanspruchen, weil die 15 Betten, für die ein Versorgungsvertrag nach § 109 SGB V bestehe, im konkreten Krankenhausplan des Beklagten ausgewiesen seien, und der Plangeber damit zu erkennen gegeben habe, dass er das Krankenhaus der Klägerin mit diesen Betten in einer die nachgeordnete Behörde bindenden Weise in seine Versorgungsentscheidung einbezogen habe.

    Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des Urteils des VGH vom 12.02.2013 (- 9 S 1968/11 -, in juris, Rn. 32 ff.) und darüber hinaus daraus, dass primäres - bereits 1999 angestoßenes - Ziel der Klägerin die Aufnahme in den Krankenhausplan war und letztlich der Abschluss des Versorgungsvertrags im Jahr 2004 nur dazu diente, die Zeit bis zur (sich hinziehenden) Planaufnahme zu überbrücken, um zumindest mit 15 Betten zwischenzeitlich an der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter teilnehmen zu können.

  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10

    Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Versorgungsplanung; innerdienstliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 KR 3211/17
    Nach anschließender Verpflichtungsklage zum Verwaltungsgericht (VG) Freiburg (- 3 K 737/04 -, in juris) folgte ein knapp 13 Jahre währender Rechtsstreit, der letztlich vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 14.04.2011 (- 3 C 17/10 -) zurückverwiesen wurde und mit rechtskräftigem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 12.02.2013 (- 9 S 1968/11 -, in juris) endete.

    Auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird von einer grundsätzlichen Nachrangigkeit des Versorgungsvertrages ausgegangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.2011 - 3 C 17/10 -, in juris, Rn. 19) und darauf verwiesen, dass bereits die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in den Krankenhausplan nach § 8 Abs. 2 KHG mit denen für den Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 109 Abs. 2, 3 Satz 1 SGB V nach dem Wortlaut und in der Sache weitgehend vollständig übereinstimmen.

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 KR 3211/17
    Die Kündigung von Versorgungsverträgen nach § 110 Abs. 1 SGB V war nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 3/98 R -, in juris) wie die "Ob"-Entscheidung über den Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 109 Abs. 1 SGB V (vgl. BSG, Urteil vom 29.05.1996 - 3 RK 23/95 -, in juris) als Verwaltungsakt im Sinne des § 31 SGB X zu qualifizieren.

    Dies steht auch in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BSG (z.B. Urteil vom 29.05.1996 - 3 RK 23/95 -, in juris, Rn. 31 m.w.N.; Urteil vom 16.05.2012 - B 3 KR 9/11 R -, in juris, Rn. 39), wonach der Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 109 Abs. 1 Satz 1 SGB V subsidiär gegenüber der Aufnahme in den Krankenhausplan ist.

  • VG Freiburg, 15.03.2018 - 8 K 2876/15

    Kündigung eines bestehenden Krankenhausversorgungsvertrages

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 KR 3211/17
    Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren gegen die Kündigung des fingierten Versorgungsvertrags (Widerspruchsbescheid vom 11.04.2014) hat das VG Freiburg (8 K 2876/15) mit Urteil vom 15.03.2018 die "Kündigungsverfügung" der Beklagten vom 22.10.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 11.04.2014 aufgehoben.

    Insoweit sind die von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung an die durch Verwaltungsakt ausgesprochene Kündigung eines fiktiven Versorgungsvertrags gestellten Anforderungen (vgl. hierzu VG Freiburg, Urteil vom 15.03.2018 - 8 K 2876/15 -, in juris) nicht auf die hiesige Kündigung eines Versorgungsvertrages nach § 109 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu übertragen.

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 KR 3211/17
    Nach der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R -, in juris, Rn. 21) handele es sich bei der Kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die vom betroffenen Krankenhausträger gerichtlich im Wege der Leistungsklage anzugreifen sei.

    Die Kündigung ist deshalb als einseitige, empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung zu werten, die - auch wenn sie von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen ausgesprochen wird - kein Verwaltungsakt darstellt (so auch Knittel in Krauskopf, Kommentar zur Sozialen Krankenversicherung und Pflegeversicherung, Stand: Juli 2020, § 110 Rn. 3; Wahl in jurisPK, SGB V, § 110 Rn. 32, VG Minden, Urteil vom 29.08.2002 - 3 K 3280/97 -, in juris; vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R -, in juris, Rn. 21).

  • BSG, 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anfechtungsklage - Wirksamkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 KR 3211/17
    Die Klägerin kann den formellen Verwaltungsakt aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) mit der Anfechtungsklage anfechten (BSG, Urteil vom 18.01.2011 - B 2 U 15/10 R -, in juris, Rn. 12; anders zur Aufrechnung BSG, Urteil vom 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R -, in juris, Rn. 12 ff.).

    bb) Gleichwohl ist die Klägerin durch den Bescheid der Beklagten vom 19.07.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.01.2014 nicht in ihren Rechten verletzt, weil die Kündigung des Versorgungsvertrages unabhängig von ihrer Form zum Erlöschen des Vertrages geführt hat (vgl. zur Aufrechnung durch Formverwaltungsakt BSG, Urteil vom 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R -, in juris, Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2019 - 10 S 1156/18

    Kündigung eines fingierten Versorgungsvertrages durch Krankenkassenverbände;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 KR 3211/17
    Den Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung hat der VGH abgelehnt (10 S 1156/18, Beschluss vom 29.04.2019).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten auch in den Verfahren S 5 KR 3673/14 vor dem SG Freiburg, 8 RK 2876/15 vor dem VG Freiburg sowie 9 S 720/09, 9 S 1968/11 und 10 S 1156/18 vor dem VGH Mannheim sowie die beigezogene Verwaltungsakte der Beklagten zu 2) verwiesen.

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 KR 3211/17
    Der sich aus der Verfassung ergebende Zwang, den Krankenhausplan in einem bestimmten Verfahren aufzustellen (vgl. BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86 -, in juris; BVerfG, Kammerbeschluss 14.01.2004 - 1 BvR 506/03 -, in juris), schließt es aus, dass die Krankenkassen bzw. ihre Verbände den Bedarf an Krankenhausbetten abweichend von der Krankenhausplanung eines Landes bestimmen.
  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 KR 3211/17
    Der sich aus der Verfassung ergebende Zwang, den Krankenhausplan in einem bestimmten Verfahren aufzustellen (vgl. BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86 -, in juris; BVerfG, Kammerbeschluss 14.01.2004 - 1 BvR 506/03 -, in juris), schließt es aus, dass die Krankenkassen bzw. ihre Verbände den Bedarf an Krankenhausbetten abweichend von der Krankenhausplanung eines Landes bestimmen.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2009 - L 11 KR 2751/07

    Krankenversicherung - Abschluss eines Versorgungsvertrages im Fachgebiet

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 15/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Kind - Kindergarten

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/98 R

    Privatklinik - Kündigung - Versorgungsvertrag - Nichtauslastung - Krankenhausbett

  • VG Freiburg, 03.07.2007 - 3 K 737/04

    Anspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan

  • VG Minden, 29.08.2001 - 3 K 3280/97
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht