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   LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 R 3819/15   

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https://dejure.org/2017,2290
LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 R 3819/15 (https://dejure.org/2017,2290)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2017 - L 7 R 3819/15 (https://dejure.org/2017,2290)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - L 7 R 3819/15 (https://dejure.org/2017,2290)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Rentenversicherung; Verfassungskonformität der Versicherungspflicht für selbständig tätige Lehrer; Versicherungspflicht eines freien Mitarbeiters in verschiedenen Kindertagesstätten als selbständig tätiger Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung; Kein ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 23 Abs 1 S 2 SGB 4, § 25 Abs 1 S 1 SGB 4, § 2 S 1 Nr 1 SGB 6, § 2 S 1 Nr 5 SGB 6
    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - freier Mitarbeiter, der in verschiedenen Kindertagesstätten Kindern französischen Sprachunterricht erteilt - Honorarvertrag - Beitragsforderung - Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht eines freien Mitarbeiters in verschiedenen Kindertagesstätten als selbständig tätiger Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung; Kein Vertrauensschutz durch bloßes Nichtstun des Sozialversicherungsträgers im Beitragsverfahren

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 2 S. 1 Nr. 1 und Nr. 5
    Versicherungspflicht eines freien Mitarbeiters in verschiedenen Kindertagesstätten als selbständig tätiger Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 R 3819/15
    Ergänzend ist zum Berufungsvorbringen des Klägers (vgl. Schriftsatz seines Bevollmächtigten vom 14. Dezember 2015) betreffend die geltend gemachte Verwirkung noch auszuführen, dass nach der Rechtsprechung des BSG (z.B. Urteil vom 27. Juli 2011 - B 12 R 16/09 R - BSGE 109, 22 - juris Rdnr. 36; Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R - juris Rdnr. 31) die Verwirkung als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraussetzt, dass der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraumes unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes die verspätete Geltendmachung des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen.

    Dabei sind strenge Anforderungen an das Verwirkungsverhalten zu stellen, weil dem Interesse des Beitragsschuldners, das Ausmaß der wirtschaftlichen Belastung durch Beitragsnachforderungen in angemessenen Grenzen zu halten, bereits durch die "kurze", vierjährige Verjährungsfrist gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV hinreichend Rechnung getragen wird (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010, a.a.O. Rdnr. 33).

    Ein "bloßes Nichtstun" als Verwirkungsverhalten reicht regelmäßig nicht aus; ein konkretes Verhalten des Gläubigers muss hinzukommen, welches bei dem Schuldner die berechtigte Erwartung erweckt hat, dass eine Forderung nicht besteht oder nicht geltend gemacht wird (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010, a.a.O.).

  • BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht eines selbständigen Musiklehrers steht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 R 3819/15
    Hinsichtlich der Versicherungspflicht von Lehrern in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. z.B. zum Folgenden BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 23/14 R - BSGE 118, 294 juris Rdnr. 14; Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 8/07 R - BSGE 99, 277 - juris Rdnr. 13; Urteil vom 27. September 2007 - B 12 R 12/06 R - juris Rdnr. 11; Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 RA 6/04 R - juris Rdnrn. 12 ff. und - B 12 RA 14/04 R - juris Rdnr. 11; Urteil vom 12. Oktober 2000 - B 12 RA 2/99 R - juris Rdnr. 15) ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, dass Lehrer durch Erteilung von theoretischem oder praktischem Unterricht anderen Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten vermitteln, gleich auf welchem Gebiet.

    Unabhängig von der Frage, ob die Lehrertätigkeit des Klägers überhaupt eine selbständige künstlerische Tätigkeit darstellt, ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 8/07 R - BSGE 99, 277 - juris Rdnrn. 14 ff.) der an den weiten Begriff des Lehrers im rentenversicherungsrechtlichen Sinn anknüpfende Versicherungspflichttatbestand des § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nicht dahingehend eingeschränkt, dass er solche selbständig tätigen Lehrer nicht erfasst, die im Sinne des § 2 Satz 1 KSVG als selbstständige Künstler Musik (darstellende oder bildende Kunst) lehren.

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 R 3819/15
    Dagegen wendet sich der Kläger statthaft mit der reinen Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG; vgl. ferner Bundessozialgericht , Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 23/14 R - BSGE 118, 294 - juris Rdnr. 12).

    Hinsichtlich der Versicherungspflicht von Lehrern in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. z.B. zum Folgenden BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 23/14 R - BSGE 118, 294 juris Rdnr. 14; Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 8/07 R - BSGE 99, 277 - juris Rdnr. 13; Urteil vom 27. September 2007 - B 12 R 12/06 R - juris Rdnr. 11; Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 RA 6/04 R - juris Rdnrn. 12 ff. und - B 12 RA 14/04 R - juris Rdnr. 11; Urteil vom 12. Oktober 2000 - B 12 RA 2/99 R - juris Rdnr. 15) ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, dass Lehrer durch Erteilung von theoretischem oder praktischem Unterricht anderen Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten vermitteln, gleich auf welchem Gebiet.

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 R 3819/15
    Gem. § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI in der ab 1. Januar 1992 geltenden Fassung (Gesetz vom 18. Dezember 1989, BGBl. I, 2261; vgl. zur Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Versicherungspflicht für Lehrer und Erzieher BSG, Urteil vom 12. Oktober 2000 - B 12 RA 2/99 R - juris Rdnr. 14) sind versicherungspflichtig selbständig tätige Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

    Hinsichtlich der Versicherungspflicht von Lehrern in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. z.B. zum Folgenden BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 23/14 R - BSGE 118, 294 juris Rdnr. 14; Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 8/07 R - BSGE 99, 277 - juris Rdnr. 13; Urteil vom 27. September 2007 - B 12 R 12/06 R - juris Rdnr. 11; Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 RA 6/04 R - juris Rdnrn. 12 ff. und - B 12 RA 14/04 R - juris Rdnr. 11; Urteil vom 12. Oktober 2000 - B 12 RA 2/99 R - juris Rdnr. 15) ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, dass Lehrer durch Erteilung von theoretischem oder praktischem Unterricht anderen Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten vermitteln, gleich auf welchem Gebiet.

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 R 3819/15
    Davon ist im Übrigen die Beklagte in dem gegenüber dem Kläger sowie der Stadt K. in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV erlassenen und bestandskräftig gewordenen Bescheid vom 3. April 2006 (vgl. dazu BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - BSGE 103, 17 - juris Rdnrn. 14 ff.) betreffend seine Tätigkeit in den städtischen Kindergärten ausgegangen.
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 16/09 R

    Sozialversicherungspflicht - Fahrlehrerausbildung - Geltung der Grundsätze einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 R 3819/15
    Ergänzend ist zum Berufungsvorbringen des Klägers (vgl. Schriftsatz seines Bevollmächtigten vom 14. Dezember 2015) betreffend die geltend gemachte Verwirkung noch auszuführen, dass nach der Rechtsprechung des BSG (z.B. Urteil vom 27. Juli 2011 - B 12 R 16/09 R - BSGE 109, 22 - juris Rdnr. 36; Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R - juris Rdnr. 31) die Verwirkung als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraussetzt, dass der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraumes unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes die verspätete Geltendmachung des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen.
  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 R 3819/15
    Ob jemand beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (z.B. BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rdnr. 13).
  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 R 3819/15
    Gegen die darauf fußende Anordnung der Rentenversicherungspflicht selbständiger Lehrer bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (z.B. Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 BvR 2204/00 und 1 BvR 1355/03 - BVerfGK 11, 352).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R

    Rentenversicherungspflicht - selbstständiger Aerobictrainer/-lehrer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 R 3819/15
    Hinsichtlich der Versicherungspflicht von Lehrern in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. z.B. zum Folgenden BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 23/14 R - BSGE 118, 294 juris Rdnr. 14; Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 8/07 R - BSGE 99, 277 - juris Rdnr. 13; Urteil vom 27. September 2007 - B 12 R 12/06 R - juris Rdnr. 11; Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 RA 6/04 R - juris Rdnrn. 12 ff. und - B 12 RA 14/04 R - juris Rdnr. 11; Urteil vom 12. Oktober 2000 - B 12 RA 2/99 R - juris Rdnr. 15) ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, dass Lehrer durch Erteilung von theoretischem oder praktischem Unterricht anderen Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten vermitteln, gleich auf welchem Gebiet.
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R

    Rentenversicherungspflicht - selbständig tätiger Dozent - Honorarkraft - mehr als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 R 3819/15
    Dabei versteht das BSG (z.B. Urteil vom 30. Januar 2013 - B 12 R 3/12 R - juris Rdnr. 17) die allgemeinen Voraussetzungen für eine Tätigkeit als selbständiger Lehrer im rentenversicherungsrechtlichen Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nicht in einem engen Sinne.
  • BSG, 27.09.2007 - B 12 R 12/06 R

    Rentenversicherungspflicht - für mehrere Auftraggeber tätige selbständige

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 14/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer selbstständigen Aerobic-Trainerin

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