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   LSG Baden-Württemberg, 26.03.2024 - L 11 BA 1883/21   

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LSG Baden-Württemberg, 26.03.2024 - L 11 BA 1883/21 (https://dejure.org/2024,6838)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.03.2024 - L 11 BA 1883/21 (https://dejure.org/2024,6838)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. März 2024 - L 11 BA 1883/21 (https://dejure.org/2024,6838)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2024 - L 11 BA 1883/21
    Für die hier zu beurteilende Tätigkeit einer Palliativmedizinerin gelten keine abweichenden Maßstäbe (vgl. für sog. Honorarärzte: BSG 04.06.2019, B 12 R 11/18 R; BSG 19.10.2021, B 12 R 10/20 R [Notarzt], jeweils bei juris).

    Die in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV genannten Merkmale sind schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nur "Anhaltspunkte" für eine persönliche Abhängigkeit, also im Regelfall typische Merkmale einer Beschäftigung und keine abschließenden Bewertungskriterien (BSG 04.09.2019, B 12 R 11/18 R, BSGE 128, 191-205).

    Die Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers verfeinert sich in solchen Fällen zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess (vgl. für ärztliche Tätigkeiten: BSG 04.06.2019, B 12 R 11/18 R, BSGE 128, 191-205; BSG 19.10.2021, B 12 KR 29/19 R, BSGE 133, 49-57).

    Nach der Rechtsprechung des BSG sind solche regulatorischen Vorgaben bei der Gewichtung der Indizien zur Statusbeurteilung zu berücksichtigen, ohne dass ihnen zwingende, übergeordnete oder determinierende Wirkung zukommt (vgl. BSG 04.06.2019, B 12 R 11/18 R, juris Rn. 26; BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 26 ff.).

    Zwar ist die Dichte der Eingliederung der Beigeladenen in die Organisation des T2 Projekts nicht mit der derjenigen von Honorarärzten im Krankenhaus (vgl. hierzu BSG 04.06.2019, B 12 R 11/18 R, BSGE 128, 191, B 12 R 10/18 R, juris, B 12 R 12/18 R, juris), insbesondere beim Operationsbetrieb, oder Notärzten im Rettungsdienst (vgl. hierzu BSG 19.10.2021, B 12 KR 29/19 R, BSGE 133, 49, B 12 R 10/20 R, juris) vergleichbar.

    Dazu gehört nicht eine wirtschaftliche Abhängigkeit (vgl. BSG 04.06.2019, B 12 R 11/18 R, juris Rn. 34 m.w.N.; Bayerisches LSG 29.07.2020, L 6 R 5130/17, juris Rn. 39).

    Dem Willen der Parteien, eine selbstständige Tätigkeit zu begründen, kommt nach der Rechtsprechung generell nur dann überhaupt eine Bedeutung zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw. die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine Beschäftigung sprechen (vgl. BSG 04.06.2019, B 12 R 11/18 R, juris Rn. 36 m.w.N.).

  • LSG Bayern, 29.07.2020 - L 6 R 5130/17

    Sozialversicherungsrechtlicher Status von Honorarärzten in einem SAPV-Team

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2024 - L 11 BA 1883/21
    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des individuellen Sachverhaltes (vgl. für Ärzte im Bereich der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung: Bayerisches LSG 29.07.2020, L 6 R 5130/17; 11.04.2019, L 7 R 5050/17, jeweils bei juris).

    In diesem Sinne ist die Beigeladene an diese regulatorischen Vorgaben im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit gebunden und muss sich an diesen vertraglich festgehaltenen Verpflichtungen orientieren (ebenso für in der SAPV tätige Ärzte: SG Kassel 24.01.2018, S 12 KR 390/17, juris; Bayerisches LSG 29.07.2020, L 6 R 5130/17, juris).

    Auch wenn es sich um vertragliche Verpflichtungen der Klägerin als Leistungserbringerin gegenüber den jeweiligen Kostenträgern (Krankenkassen) handelt, hat sich die Tätigkeit der Beigeladenen notwendigerweise an diesen vertraglichen Verpflichtungen zu orientieren (vgl. Bayerisches LSG 29.07.2020, L 6 R 5130/17, juris).

    Dazu gehört nicht eine wirtschaftliche Abhängigkeit (vgl. BSG 04.06.2019, B 12 R 11/18 R, juris Rn. 34 m.w.N.; Bayerisches LSG 29.07.2020, L 6 R 5130/17, juris Rn. 39).

    Vorliegend kommt diesem Willen der Parteien unter Berücksichtigung der Gesamtumstände daher keine maßgebende Bedeutung zu, da die für eine abhängige Beschäftigung sprechenden Kriterien überwiegen (Bayerisches LSG 29.07.2020, L 6 R 5130/17, juris Rn. 40).

  • BSG, 24.10.2023 - B 12 R 9/21 R

    Pool-Arzt im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbstständig

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2024 - L 11 BA 1883/21
    Vielmehr erbrachte sie ihre Dienstleistung innerhalb eines von der Klägerin vorgegebenen äußeren Rahmens (vgl. hierzu BSG 24.10.2023, B 12 R 9/21 R, juris Rn. 18).

    Ein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit stellt das gerade nicht dar (vgl. hierzu BSG 24.10.2023, B 12 R 9/21 R, juris Rn. 19, wonach die Möglichkeit, Schichten zu tauschen, nicht einer allgemeinen Delegationsbefugnis gleichzusetzen ist).

    Die Eingliederung der Beigeladenen resultiert daraus, dass sie in die Organisation des T2 Projekts und die praktizierten Abläufe eingebunden ist, ohne darauf (unternehmerischen) Einfluss nehmen zu können (BSG 24.10.2023, B 12 R 9/21 R, juris Rn. 19 Rn. 20).

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2024 - L 11 BA 1883/21
    Allein der Umstand, dass jemand von seinem Vertragspartner keinen für Beschäftigte typischen sozialen Schutz zur Verfügung gestellt erhält, führt jedoch noch nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos; einem solchen Risiko müssen vielmehr - um sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen zu können - auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen; auch aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 21; vgl. auch BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99).

    Nach der Rechtsprechung des BSG sind solche regulatorischen Vorgaben bei der Gewichtung der Indizien zur Statusbeurteilung zu berücksichtigen, ohne dass ihnen zwingende, übergeordnete oder determinierende Wirkung zukommt (vgl. BSG 04.06.2019, B 12 R 11/18 R, juris Rn. 26; BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 26 ff.).

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R

    Sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit als Notarzt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2024 - L 11 BA 1883/21
    Die Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers verfeinert sich in solchen Fällen zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess (vgl. für ärztliche Tätigkeiten: BSG 04.06.2019, B 12 R 11/18 R, BSGE 128, 191-205; BSG 19.10.2021, B 12 KR 29/19 R, BSGE 133, 49-57).

    Zwar ist die Dichte der Eingliederung der Beigeladenen in die Organisation des T2 Projekts nicht mit der derjenigen von Honorarärzten im Krankenhaus (vgl. hierzu BSG 04.06.2019, B 12 R 11/18 R, BSGE 128, 191, B 12 R 10/18 R, juris, B 12 R 12/18 R, juris), insbesondere beim Operationsbetrieb, oder Notärzten im Rettungsdienst (vgl. hierzu BSG 19.10.2021, B 12 KR 29/19 R, BSGE 133, 49, B 12 R 10/20 R, juris) vergleichbar.

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2024 - L 11 BA 1883/21
    Die in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV genannten Merkmale sind schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nur "Anhaltspunkte" für eine persönliche Abhängigkeit, also im Regelfall typische Merkmale einer Beschäftigung und keine abschließenden Bewertungskriterien (BSG 07.06.2019, B 12 R 6/18 R, BSGE 128, 205 unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/1855 S. 6).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2024 - L 11 BA 1883/21
    Allein der Umstand, dass jemand von seinem Vertragspartner keinen für Beschäftigte typischen sozialen Schutz zur Verfügung gestellt erhält, führt jedoch noch nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos; einem solchen Risiko müssen vielmehr - um sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen zu können - auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen; auch aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 21; vgl. auch BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2024 - L 11 BA 1883/21
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist maßgebliches Kriterium hierfür, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sachlichen und personellen Mittel also ungewiss ist (vgl. BSG 11.03.2009, B 12 KR 21/07 R; BSG 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R).
  • BSG, 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R

    Sozialversicherungspflicht einer ärztlichen Vertretungstätigkeit in einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2024 - L 11 BA 1883/21
    Es handelt sich im Übrigen bei der Berufshaftpflichtversicherung ohnehin nur um einen Aspekt, der für sich genommen die Tätigkeit nicht entscheidend prägt (BSG 19.10.2021, B 12 R 1/21 R, juris).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2024 - L 11 BA 1883/21
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist maßgebliches Kriterium hierfür, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sachlichen und personellen Mittel also ungewiss ist (vgl. BSG 11.03.2009, B 12 KR 21/07 R; BSG 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 2/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • LSG Bayern, 11.04.2019 - L 7 R 5050/17

    Selbständige Tätigkeit eines Arztes in einem Netzwerk für ambulante

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18

    Sozialversicherungspflicht â€" Notärztin im Rettungsdienst â€" abhängige

  • SG Kassel, 24.01.2018 - S 12 KR 390/17

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV

  • SG Duisburg, 19.01.2023 - S 10 R 90/16
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