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   LSG Baden-Württemberg, 28.07.2022 - L 7 R 1186/19   

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LSG Baden-Württemberg, 28.07.2022 - L 7 R 1186/19 (https://dejure.org/2022,29209)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.07.2022 - L 7 R 1186/19 (https://dejure.org/2022,29209)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juli 2022 - L 7 R 1186/19 (https://dejure.org/2022,29209)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 193
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2015 - L 7 R 5354/14

    Umwandlung einer bestandskräftig bewilligten und bereits bezogenen Altersrente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.07.2022 - L 7 R 1186/19
    Eine derart weitreichende Wirkung ist aber auch im Lichte von Sinn und Zweck des § 34 Abs. 4 SGB VI nicht geboten, der insbesondere Ausweichreaktionen Versicherter von einer vorzeitig und damit mit Abschlägen bezogenen Altersrente in eine andere Rente, deren Voraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreten, verhindern soll (s. BT-Drs. 13/4336 S. 22; vgl. Gürtner in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht - Werkstand: 118. EL März 2022 - SGB VI § 34 Rdnr. 38; Urteil des Senats vom 21. Mai 2015 - L 7 R 5354/14 - juris Rdnr. 22).
  • BSG, 22.06.1988 - 9a RV 41/86

    Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.07.2022 - L 7 R 1186/19
    Es handelt sich dabei aber nicht um eine Art verfahrensrechtlicher Strafnorm, die darüber hinaus auch von dem rechtswidrig bzw. auf rechtswidriger Grundlage zugesprochenen Anspruch unabhängige, gänzlich rechtmäßige Ansprüche in die Aussparung einbeziehen und mithin sanktionieren soll (vgl. für den Fall nebeneinander bestehender Einzelleistungen Steinwedel, a.a.O. Rdnr. 61 unter Bezug auf BSG, Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RV 41/86 -).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.07.2022 - L 7 R 1186/19
    Im Zweifel ist davon auszugehen, dass nach Maßgabe des Meistbegünstigungsprinzips alles begehrt wird, was dem Kläger aufgrund des Sachverhalts rechtlich zusteht (vgl. etwa BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 Rdnr. 16).
  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 3/13 R

    Schulausbildung vor Vollendung des 17. Lebensjahres - unterbliebene Korrektur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.07.2022 - L 7 R 1186/19
    Insgesamt wird durch die Regelung des § 48 Abs. 3 Satz 1 SGB X der Zahlbetrag der rechtswidrigen Leistung in seinem bisherigen Umfang geschützt, zugleich wird aber auch dem öffentlichen Interesse an eine gesetzmäßige Leistungsgewährung Rechnung getragen, indem die Anpassung der Leistung an die geänderten Verhältnisse jedoch entweder endgültig oder zumindest solange ausgesetzt wird, bis der rechtmäßige Zustand wieder erreicht ist (vgl. Brandenburg in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 48 SGB X  - Stand: 1. Dezember 2017- Rdnr. 88; BSG, Urteil vom 24. April 2014 - B 13 R 3/13 R -, SozR 4-1300 § 44 Nr. 30, juris Rdnr. 22 m.w.N.).
  • BSG, 07.09.2010 - B 5 KN 4/08 R

    Erstattungsanspruch der Sozialleistungsträger - mehrere Rentenansprüche -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.07.2022 - L 7 R 1186/19
    § 89 Abs. 1 SGB VI bewirkt damit, dass die von der (rang-)höheren Rente verdrängten Renten ruhen und die diesbezüglichen Zahlungsansprüche entfallen bzw. nicht entstehen, aber die Ansprüche auf die verdrängten Renten dem Grunde nach unberührt bleiben (vgl. Jentsch in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 3. Aufl., § 89 SGB VI - Stand: 1. April 2021 - Rdnr. 7; BSG, Urteil vom 7. September 2010 - B 5 KN 4/08 R -, SozR 4-2600 § 89 Nr. 2, SozR 4-4300 § 125 Nr. 4, SozR 4-1300 § 103 Nr. 4, juris Rdnr. 27).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 76/05 B

    Einschränkung des Rechts über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.07.2022 - L 7 R 1186/19
    Dabei sind nicht nur der Wortlaut, sondern auch die sonstigen Umstände des Falles, die für das Gericht und die anderen Beteiligten erkennbar sind, zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 23/02 R - juris Rdnr. 21; BSG, Beschluss vom 8. November 2005 - B 1 KR 76/05 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 2).
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.07.2022 - L 7 R 1186/19
    Gegenstand des Verfahrens sind aber gemäß § 96 SGG auch die weiteren, bis zur hiesigen Entscheidung gegenüber der Klägerin ergangenen Rentenanpassungsmitteilungen (zur Einordnung der Rentenanpassungsmitteilungen als Verwaltungsakt vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1999 - B 4 RA 41/98 R -, SozR 3-1300 § 31 Nr. 13, SozR 3-1300 § 50 Nr. 22, juris Rdnr. 26 ff.), mit welchen die Beklagte den Rentenanspruch der Klägerin aufgrund der zu prüfenden Aussparung nach § 48 Abs. 3 SGB X jeweils - wie zu dem Bescheid vom 19. Mai 2018 ausgeführt - neu festgestellt und die vorhergehende Rentengewährung mithin ersetzt hat.
  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 23/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - wesentlicher Verfahrensmangel - Prozessurteil

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.07.2022 - L 7 R 1186/19
    Dabei sind nicht nur der Wortlaut, sondern auch die sonstigen Umstände des Falles, die für das Gericht und die anderen Beteiligten erkennbar sind, zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 23/02 R - juris Rdnr. 21; BSG, Beschluss vom 8. November 2005 - B 1 KR 76/05 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 2).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R

    Neubewertung einer Altersrente bei Vollendung des 65. Lebensjahres -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.07.2022 - L 7 R 1186/19
    Die Ansprüche auf die einzelnen Arten der Renten wegen Alters schließen sich in ihrer Entstehung auch nicht gegenseitig aus oder beziehen sich insgesamt auf ein einziges Stammrecht (so noch BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 58/01 R - juris Rdnr. 24), sondern stehen unabhängig nebeneinander.
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 38/18 B

    Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.07.2022 - L 7 R 1186/19
    Die Auslegung von Anträgen richtet sich danach, was als Leistung möglich ist, wenn jeder verständige Antragsteller mutmaßlich seinen Antrag bei entsprechender Beratung angepasst hätte und keine Gründe zur Annahme eines abweichenden Verhaltens vorliegen (BSG, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - B 8 SO 38/18 B - juris Rdnr. 7 m.w.N.).
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 26/94

    Erhöhung der MdE bei ursprünglicher Unrichtigkeit, besonderer Bestandsschutz für

  • BSG, 11.09.1991 - 9a/9 RV 23/89

    Ende der Aussparung nach § 48 Abs. 3 SGB X

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