Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 3381/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine höhere Rente wegen vorübergehender Betreuung von Pflegekindern
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 27.06.2012 - S 16 R 4691/11
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 3381/12
- BSG, 16.06.2016 - B 13 R 15/14 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 90/13
Kindererziehungszeit - Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 3381/12
Zeiten der Bereitschaftspflege iS des § 33 SGB VIII können nicht als Kindererziehungszeit oder Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung anerkannt werden (HessLSG 02.07.2013, L 2 R 90/13).Die Zeit in der Bereitschaftspflege dient zudem auch dazu, rechtliche Fragen zu klären, die Situation der (Herkunfts-) Familie zu eruieren und ggf durch zB therapeutische oder ärztliche Maßnahmen zu verbessern, die Bedürfnisse des Kindes zu erkennen und für es eine passende Pflegefamilie bzw ein Heim zu finden (vgl Hessisches LSG 02.07.2013, L 2 R 90/13 [juris]).
Wird ein Kind zur Bereitschaftspflege in eine Pflegefamilie gegeben, handelt es sich - unabhängig der sich rückschauend ergebenden Dauer - nicht um ein Pflegeverhältnis im Sinne des § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I (ebenso Hessisches LSG 02.07.2013, L 2 R 90/13).
Jedoch kann erst ab dem Zeitpunkt der Änderung (und nicht rückwirkend ab Beginn der familiären Bereitschaftspflege) in einem solchen Fall bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen vom Bestehen eines Pflegekindschaftsverhältnisses im Sinne der Rentenversicherung ausgegangen werden (so zutreffend Hessisches LSG 02.07.2013, L 2 R 90/13).
- BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 70/90
Annahme der Pflegemuttereigenschaft bei Betreuung eines Säuglings und Kleinkindes
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 3381/12
Denn innerhalb der ersten drei Lebensjahre entwickelt sich ein Kind typischerweise so weit, dass es aus der ständigen häuslichen Betreuung entlassen werden und zB in den Kindergarten gehen kann (BSG 23.04.1992, 5 RJ 70/90, SozR 3-1200 § 56 Nr. 5). - BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 64/89
Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Großmutter
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 3381/12
Umgekehrt ist das Erziehungsverhältnis zu den jeweiligen leiblichen Eltern bei einer grundsätzlich nur übergangsweisen (vgl § 42 Abs. 4 Nr. 1 SGB VIII) Unterbringung im Rahmen der Bereitschaftspflege nicht dauerhaft gelöst (vgl. zur Lösung des Erziehungsverhältnisses mit den Eltern BSG 28.11.1990, 5 RJ 64/89, SozR 3-1200 § 56 Nr. 2, juris Rn 25 mwN;… Lebich, in: Hauck/Noftz, SGB I, Stand 2011, § 56 Rn 14).