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LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 SO 2441/09 |
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LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. März 2011 - L 2 SO 2441/09 (https://dejure.org/2011,99631)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 12.05.2009 - S 12 SO 2592/08
- LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 SO 2441/09
- BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 31.05.1990 - 8 RKn 22/88
Berichtigung eines Bescheides nach § 38 SGB X, Ermessen
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 SO 2441/09
Dass die Berichtigung hier die Klarstellung des wirklich Gewollten und damit einen Fehler im Ausdruck des Willens betreffe und nicht (auch) Fehler bei der Willensbildung (vgl. BSGE 67, 70, 71), ergebe sich bei der gebotenen Auslegung nach dem Empfängerhorizont (…vgl. Engelmann, a.a.O., § 31 Rdnr. 26) - wie das SG zutreffend ausgeführt habe - unzweifelhaft aus einer Gesamtwürdigung des Bescheids vom 29. Dezember 2004 und des Hinweisschreibens vom selben Tag in Verbindung mit dem Außerkrafttreten des GSiG zum 31. Dezember 2004.
- LSG Baden-Württemberg, 13.06.2012 - L 2 AS 573/12 Der Senat hält im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens und unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Klägers die Auferlegung einer Verschuldensgebühr in Höhe von 225, 00 EUR (Mindestgebühr nach § 192 Abs. 2 Satz 3, § 184 Abs. 2 SGG) für ausreichend und angemessen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - L 2 SO 2441/09).