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   LSG Bayern, 07.11.2019 - L 16 AS 813/17   

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https://dejure.org/2019,44704
LSG Bayern, 07.11.2019 - L 16 AS 813/17 (https://dejure.org/2019,44704)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.11.2019 - L 16 AS 813/17 (https://dejure.org/2019,44704)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. November 2019 - L 16 AS 813/17 (https://dejure.org/2019,44704)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB II § 15 Abs. 1 S. 6; SGB II § 15 Abs. 3 S. 3
    Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2019 - L 16 AS 813/17
    Nach der Konzeption des Gesetzgebers ist die Eingliederungsvereinbarung und damit auch der Eingliederungsverwaltungsakt das maßgebliche Werkzeug zur Planung und Gestaltung eines kontinuierlichen Eingliederungsprozesses und zur Festlegung gegenseitiger Rechte und Pflichten (BSG, Urteil vom 21.3.2019, B 14 AS 28/18 R, Rn. 13, juris).

    Dies ist nach der Intention des Gesetzgebers und der Rechtsprechung des BSG notwendig, damit der Leistungsberechtigte über den zeitlichen Geltungsanspruch und den Gründen hierfür Kenntnis erlangt, auch um ggf. Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.2019, B 14 AS 28/18 R, Rn. 22, juris).

    Der angefochtene EVA ist zudem auch deshalb rechtswidrig, weil er keine (konkrete) Regelung zur Überprüfung und Fortschreibung enthält, die auf den Geltungszeitraum abgestimmt ist (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.2019, B 14 AS 28/18 R, Rn. 28, juris).

    Erforderlich sind nach der Rechtsprechung des BSG in Abhängigkeit vom geregelten, gesetzlich nicht mehr vorgegebenen Geltungszeitraum konkrete Regelungen zu den Anlässen oder Zeitpunkten für die gemeinsame Überprüfung während der Geltung des Verwaltungsakts (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.2019, B 14 AS 28/18 R, Rn. 24, juris).

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2019 - L 16 AS 813/17
    Die Regelungen in Eingliederungsbescheiden müssen maßgeschneidert und wechselbezüglich sein (so BSG, Urteil vom 23.06.2016, B 14 AS 42/15 R).

    Die im EVA festgelegten Pflichten des Klägers (Verpflichtung zur Teilnahme am Bewerbungstraining, Abfassung von mindestens acht Bewerbungen im Monat, Vorlage von Nachweisen zu den Bewerbungsbemühungen bei jedem Beratungsgespräch) sind weder nach ihrer Art noch nach der Häufigkeit der Bewerbungen zu beanstanden und zwar auch nicht für die Zeit während der Teilnahme an der Maßnahme, da diese lediglich halbtags stattfand (zur grundsätzlichen Zumutbarkeit, monatlich sechs Bewerbungen zu verlangen, ohne dass eine zumutbare Anzahl von Bewerbungen generell und pauschal angenommen werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.2016, B 14 AS 42/15 R).

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2019 - L 16 AS 813/17
    Sie sind regelmäßig zu überprüfen, ob sie insoweit noch geeignet sind (BVerfG, Urteil vom 05.11.2019, 1 BvL 7/16, Rn. 172).
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2019 - L 16 AS 813/17
    Ein EVA soll erlassen werden, wenn der Grundsicherungsträger zuvor den Versuch unternommen hat, mit dem Arbeitsuchenden eine Vereinbarung zu schließen oder im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss einer Vereinbarung als nicht sachgerecht erscheinen lassen (BSG, Urteil vom 14.02.2013, B 14 AS 195/11 R, Rn.17, juris).
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2019 - L 16 AS 813/17
    Wiederholungsgefahr ist anzunehmen, wenn die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergeht (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 4 Rn. 7 m.w.N.; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 131 Rn. 10 bis 10 f; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl. 2011, Kap IV, Rn. 102).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2023 - L 4 AS 471/22

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsverwaltungsakt -

    Dies ist nach der Intention des Gesetzgebers und der Rechtsprechung des BSG notwendig, damit der Leistungsberechtigte über den zeitlichen Geltungsanspruch und den Gründen hierfür Kenntnis erlangt, auch um ggf. Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2019, B 14 AS 28/18 R, juris RN 22, juris; Bay. LSG, Urteil vom 7. November 2019, L 16 AS 813/17, juris RN 40).
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