Rechtsprechung
LSG Bayern, 07.12.2016 - L 12 EG 70/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Elterngeld; Beteiligungseinkünfte; Auf den Bezugszeitraum anteilig umgerechnete Einkommen; Einnahme-Überschussrechnung
- rewis.io
Elterngeldrechtlich relevantes Einkommen von Gewerbetreibenden
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Elterngeld; Ermittlung des elterngeldrechtlich relevanten Einkommens von Gewerbetreibenden mit Gewinnanteilen an einer Personengesellschaft
- rechtsportal.de
Anspruch auf Elterngeld
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit beim Elterngeld
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Elterngeld
- Voraussetzungen, Bemessungszeitraum und Bemessungsgrundlage beim Elterngeld
- Bemessungsgrundlage (für Geburten vor 2013)
- Änderung des BEEG für Geburten ab 1.1.2013
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 18.11.2015 - S 5 EG 10/15
- LSG Bayern, 07.12.2016 - L 12 EG 70/15
- BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 3/15 R
Elterngeld - Höhe - selbständige Tätigkeit - Anrechnung von nachgeburtlichem …
Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2016 - L 12 EG 70/15
Das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 21.06.2016, B 10 EG 3/15 entschieden, dass sich das elterngeldrechtlich relevante Einkommen von Personengesellschaften auch im Bezugszeitraum des Elterngeldes anhand des sich aus dem Steuerbescheid ergebenden Jahresgewinns und dem daraus ermittelten monatlichen Durchschnittseinkommens, unabhängig davon, ob ein persönlicher Arbeitseinsatz erfolgt sei, errechne.Das BSG hat die Frage der Berücksichtigung von Einkommen aus Gewinnanteilen an einer Personengesellschaft ab Inkrafttreten der Neuregelung des § 2d Abs. 3 BEEG i. d. F. des Gesetzes vom 10.09.2012 (BGBl. I 1878) bislang nicht entschieden, sondern in der Entscheidung vom 21.06.2016, B 10 EG 3/15 R ausdrücklich offen gelassen.
- BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 18/12 R
Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Differenz zwischen …
Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2016 - L 12 EG 70/15
Einschlägig erscheine vielmehr das Urteil des BSG vom 04.09.2013, Az.: B 10 EG 18/12 R.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2018 - L 13 EG 27/17
Bemessung des Elterngeldes
Ob die Tätigkeit der jeweiligen Einkunftsart mehr oder weniger zeitbezogen ausgeübt wird, ist im Rahmen von § 2 Abs. 8 BEEG a.F. nicht von Belang (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 3/15 R, Rn 21; Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, Rn 21; Urteil vom 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R, Rn 26 ff.; Bayerisches LSG, Urteil vom 07.12.2016 - L 12 EG 70/15, juris Rn 25 a.E.; vgl. auch Urteil vom 27.06.2013 - B 10 EG 2/12 R, Rn 26 ff.).Da für Einkommen aus Gewinnbeteiligungen an Personengesellschaften das Jährlichkeitsprinzip gilt, war jedenfalls nach § 2 Abs. 8 BEEGF a.F. das Einkommen aus solchen Gewinnanteilen im Bezugszeitraum - der regelmäßig nicht dem Kalenderjahr entspricht - zu errechnen, indem für jeden einzelnen Monat des Bezugszeitraumes ein Zwölftel des sich aus dem jeweiligen Einkommensteuerbescheid ergebenden Jahresgewinns angesetzt wird (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 3/15 R, Rn 23; vgl. zur Neufassung in § 2d BEEG Bayerisches LSG, Urteil vom 07.12.2016 - L 12 EG 70/15, Revision anhängig unter B 10 EG 5/17 R sowie LSG Hamburg, Urteil vom 17.11.2016 - L 1 EG 3/15, juris Rn 34).
Anlass für die Zulassung der Revision durch die Vorinstanz war ausdrücklich diese Neuregelung (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 07.12.2016 - L 12 EG 70/15, juris Rn 27, 35).