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   LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13   

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LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13 (https://dejure.org/2022,18408)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.05.2022 - L 2 U 140/13 (https://dejure.org/2022,18408)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2022 - L 2 U 140/13 (https://dejure.org/2022,18408)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Widerspruchsbescheid, Arbeitsunfall, Arbeitgeber, Berufskrankheit, Arbeitszeit, Berufung, Verletztenrente, Revision, Bescheid, Gerichtsbescheid, Frist, Verwaltungsakt, Zugangsfiktion, Auslegung, Aufgabe zur Post, Rechtsprechung des BSG, Rechtsprechung des BFH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zustellung von Schriftstücken auf dem Postweg; Zugangsfiktion von Schriftstücken gemäß § 37 Abs. 2 S. 1 SGB X ; Wiedereinsetzung bezüglich der Klagefrist; Beweiswert des Posteingangsstempels einer Rechtsanwaltskanzlei

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (81)

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13
    Bei seiner Entscheidung war dem BSG bewusst, dass es damit nicht der seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.10.2003, IX R 68/98, geltenden Rechtsprechung des BFH folgt, der bei der Anwendung der vergleichbaren Regelung zur Zugangsfiktion in § 122 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) einen (fingierten) Zugang am Wochenende ausschließt.

    "Der Senat weicht damit nicht von der Rechtsprechung des BFH zu § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ab (BFHE 203, 26 ff; seither stRspr; kritisch Jäger, jurisPR-SteuerR 12/2006 Anm. 1), wonach jedenfalls eine entsprechende Anwendung von § 108 Abs. 3 AO, der den Ablauf einer Frist auf den nächstfolgenden Werktag vorsieht, wenn das Ende einer Frist sonst auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend fällt, für geboten erachtet wird.

    Dass insofern im Steuerrecht in weitaus größerem Umfang als im Sozialrecht Streitfragen mit spezifisch berufsrechtlicher Fragestellung auftauchen, zeigen die vom BFH in Bezug genommenen zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen zu diesem Thema, die sämtlich Fälle der Vertretung durch einen Bevollmächtigten betreffen (BFHE 203, 26, 31).".

    Auch er betrachtet die neuere Rechtsprechung des BFH als lediglich der Vermeidung praktischer Schwierigkeiten (vgl. BFH, Urteil vom 14.10.2003, IX R 68/98: "Wenn sich die Dreitagesfrist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 für den Fall auf den nächsten Werktag verlängert, dass der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post ein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, so können beide Verfahrensbeteiligte auf einfache, leicht nachprüfbare und rechtssichere Weise den fiktiven Bekanntgabetag errechnen, an dem die Rechtsbehelfsfrist beginnt.

    Wenn der BFH demgegenüber den Dreitageszeitraum des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO als eine Frist im Sinne des § 108 Abs. 3 AO betrachtet (vgl. BFH, Urteile vom 14.10.2003, IX R 68/98, und vom 04.11.2003, IX R 4/01) und dies aus der Vorschrift des § 193 BGB ableiten will, kann dies nicht überzeugen.

    Ein substantiiertes Bestreiten verlangt vom Empfänger, "die Zugangsvermutung für jeden einzelnen Tag der Dreitagesfrist durch substantiierte Angaben zu erschüttern" (BFH, Urteil vom 14.10.2003, IX R 68/98).

    Der Vortrag eines Beteiligten, er habe den Verwaltungsakt erst nach Ablauf des Dreitageszeitraums erhalten, ist nämlich nur dann zur Erschütterung der Zugangsvermutung geeignet, wenn der Empfänger damit die Zugangsvermutung "für jeden einzelnen Tag der Dreitagesfrist" (BFH, Urteil vom 14.10.2003, IX R 68/98) (durch substantiierte Angaben) bestreitet und erschüttert.

  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - Fristversäumnis -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13
    Ebenso wenig wird ein Zeitraum umschrieben, in dem die Rechtswirkung der Bekanntgabe eintritt, sondern der vermutete Tag der Bekanntgabe und damit ein genauer Zeitpunkt für den Eintritt einer Rechtswirkung markiert, der für den Lauf der Klagefrist maßgeblich ist (vgl bereits die Gesetzesbegründung zu § 31 VwVfG BT-Drucks VI/1173 S. 49: "... Zeitpunkt bestimmt, in dem die Bekanntgabe als bewirkt gilt"; zu § 4 Abs. 1 VwZG vgl BSG Urteil vom 9.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R; Loytved, Kann die Zustellung eines Widerspruchsbescheides mittels eingeschriebenen Briefes auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fal..., SGb 1997, 253, 254).

    Diese Argumentation ist auf das Sozialrecht bereits deshalb nicht übertragbar, weil dort jedenfalls eine Bevollmächtigung der Sozialleistungsempfänger - etwa durch Rechtsanwälte - schon im Verwaltungsverfahren nicht die Regel ist (vgl BSG Urteil vom 9.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R - RdNr. 12).

    Erforderlich ist vielmehr "ein substantiiertes Bestreiten in der Weise, dass der Betreffende einen abweichenden Geschehensablauf schlüssig vorträgt" (BSG, Urteil vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R), also Tatsachen darlegt, aus denen "schlüssig die nicht entfernt liegende Möglichkeit hervorgeht, dass ein Zugang des Verwaltungsakts erst nach dem von § 37 Abs. 2 Satz 1 HS.

    1 SGB X vermuteten Zeitpunkt erfolgte" (Pattar, a.a.O., § 37, Rdnr. 106 - m.w.N.), "und dadurch zumindest Zweifel begründet" (BSG, Urteil vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R), dass der Zugang des Widerspruchsbescheides innerhalb des sich aus der Zugangsfiktion ergebenden Zeitraums erfolgt ist.

    Denn wenn ein substantiiertes Bestreiten nicht verlangt würde, wäre die Zugangsvermutung des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X wertlos (vgl. BFH, Urteil vom 05.03.1986, II R 5/84; BSG, Urteile vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R).

    Zu berücksichtigten ist dabei, dass die Anforderungen an die Substantiierungspflicht nicht überspannt werden dürfen, um nicht den aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz und damit den Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 14.05.1985, 1 BvR 370/84, und vom 23.08.1999, 1 BvR 1138/97; BSG, Urteile vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R).

    Fehlt es an einem solchen Vorbringen, ist das Gericht an die gesetzlich angeordnete Fiktionswirkung gebunden (vgl. BFH, Urteil vom 05.03.1986, II R 5/84; BSG, Urteile vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R; Thüringer OVG, Beschluss vom 07.02.2002, 4 ZKO 1252/97).

  • BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 27/99 R

    Keine Zugangsvermutung bei der Zustellung mit eingeschriebenem Brief bei

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13
    Erforderlich ist vielmehr "ein substantiiertes Bestreiten in der Weise, dass der Betreffende einen abweichenden Geschehensablauf schlüssig vorträgt" (BSG, Urteil vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R), also Tatsachen darlegt, aus denen "schlüssig die nicht entfernt liegende Möglichkeit hervorgeht, dass ein Zugang des Verwaltungsakts erst nach dem von § 37 Abs. 2 Satz 1 HS.

    Denn wenn ein substantiiertes Bestreiten nicht verlangt würde, wäre die Zugangsvermutung des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X wertlos (vgl. BFH, Urteil vom 05.03.1986, II R 5/84; BSG, Urteile vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R).

    Vage, unsubstantiierte Angaben und ein bloßes Bestreiten ohne weitere Angaben sind somit nicht geeignet, die Vermutung des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X zu widerlegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH, Beschluss vom 14.02.2012, V S 1/12 (PKH); BVerwG, Beschluss vom 24.04.1987, 5 B 132/86; BSG, Urteile vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 26.07.2007, B 13 R 4/06 R, Bayer. LSG, Beschluss vom 17.03.2011, L 19 R 443/10 B PKH).

    Zu berücksichtigten ist dabei, dass die Anforderungen an die Substantiierungspflicht nicht überspannt werden dürfen, um nicht den aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz und damit den Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 14.05.1985, 1 BvR 370/84, und vom 23.08.1999, 1 BvR 1138/97; BSG, Urteile vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R).

    Fehlt es an einem solchen Vorbringen, ist das Gericht an die gesetzlich angeordnete Fiktionswirkung gebunden (vgl. BFH, Urteil vom 05.03.1986, II R 5/84; BSG, Urteile vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R; Thüringer OVG, Beschluss vom 07.02.2002, 4 ZKO 1252/97).

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Bekanntgabe des

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13
    Zu letzterer Konstellation hat das BSG mit Urteil vom 06.05.2010, B 14 AS 12/09 R, ausführlich wie folgt argumentiert:.

    Begründet hat das BSG dieses Nichtbefolgen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung - das BSG sieht darin ausdrücklich keine Abweichung von der Rechtsprechung des BFH, die gemäß § 2 Abs. 1 Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes erforderlich gemacht hätte, wie im Übrigen in gleicher Weise der BFH keine Abweichung von der Rechtsprechung des BSG sieht, wenn er später, nämlich mit Beschluss vom 05.05.2014, III B 85/13, in Kenntnis des Urteils des BSG vom 06.05.2010, B 14 AS 12/09 R, bei seiner eigenen Rechtsprechung bleibt, nach der sich "die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner Bekanntgabe bis zum folgenden Werktag verlängert, wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt" (Leitsatz nach Juris), und gleichwohl die Rechtsfrage nicht dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vorlegt - in seinem Urteil vom 06.05.2010 wie folgt:.

    Der vorliegend erkennende Senat folgt der Rechtsprechung des BSG, wie sie im Urteil vom 06.05.2010, B 14 AS 12/09 R, nochmals bestätigt mit Beschluss vom 06.05.2015, B 14 AS 41/15 B, zum Ausdruck kommt.

    So war beispielsweise auch der Empfänger, der sich die Zugangsfiktion entgegenhalten lassen musste, im Verfahren des BSG mit dem Aktenzeichen B 14 AS 12/09 R ein Rechtsanwalt, keine Privatperson.

    Ein Grund für die Zulassung der Revision liegt nicht vor (§ 160 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 SGG); die Frage der Auslegung des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X ist höchstrichterlich mit dem Urteil des BSG vom 06.05.2010, B 14 AS 12/09 R und nochmals mit dem Beschluss des BSG vom 06.05.2015, B 14 AS 41/15 B, geklärt.

  • BFH, 05.03.1986 - II R 5/84

    Zugangsvermutung gem. § 4 Abs. 1 VwZG gilt auch, wenn dritter Tag auf einen

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13
    Das BSG folgt damit der früheren Rechtsprechung des BFH, nach der es für die Anwendung der Dreitagesfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ohne Bedeutung war, ob der dritte Tag ein normaler Wochentag oder ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag war (vgl. BFH, Urteile vom 05.03.1986, II R 5/84, vom 13.03.1991, I R 39/90, vom 26.06.1996, X R 97/95, vom 17.06.1997, IX R 79/95, und vom 09.12.1999, III R 37/97, Beschlüsse vom 22.04.1996, XI B 2/96, vom 12.08.1998, IV B 145/97, vom 18.12.1998, X B 147/98, und vom 30.06.1999, IX B 53/99; so auch die ständige verwaltungsgerichtliche Rspr, vgl. z.B. Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 07.12.2021, M 10 S 21.4517 - m.w.N.).

    Vielmehr hat der Gesetzgeber, obwohl ihm bewusst war, dass mit Samstag und Sonntag an zwei von sieben Tagen der Woche entweder Post nicht oder nur eingeschränkt befördert wird oder eingegangene Post möglicherweise - nämlich bei fehlendem Kanzleibetrieb am Wochenende, aber auch bei freizeitbedingter Abwesenheit von Privatpersonen am Wochenende - erst am nachfolgenden ersten Werktag geöffnet wird, keinen Anlass gesehen, die gesetzlichen Vorschriften zur Dreitagesfiktion einzuschränken (vgl. auch BFH, Urteil vom 05.03.1986, II R 5/84, der damals darauf hingewiesen hatte, dass der Gesetzgeber sogar für die Fälle, bei denen, wie z.B. an Pfingsten, Ostern und Weihnachten, zwei Feiertage und ein Samstag in den Dreitageszeitraum fallen können, keinen Anlass gesehen hat, die Zugangsvermutung insoweit einzuschränken).

    Denn wenn ein substantiiertes Bestreiten nicht verlangt würde, wäre die Zugangsvermutung des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X wertlos (vgl. BFH, Urteil vom 05.03.1986, II R 5/84; BSG, Urteile vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R).

    Fehlt es an einem solchen Vorbringen, ist das Gericht an die gesetzlich angeordnete Fiktionswirkung gebunden (vgl. BFH, Urteil vom 05.03.1986, II R 5/84; BSG, Urteile vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R; Thüringer OVG, Beschluss vom 07.02.2002, 4 ZKO 1252/97).

  • BSG, 19.03.1957 - 10 RV 609/56
    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13
    Mit der Frage, ob die gesetzliche Zugangsfiktion auch dann gilt, wenn der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, hat sich das BSG bereits wiederholt zum einen für die Übermittlung per eingeschriebenem Brief - die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz entspricht § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X - (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1957, 10 RV 609/56), aber auch betreffend die Übermittlung per einfachem Brief durch die Post, wie sie hier erfolgt ist, geäußert.

    Nach der gesetzlichen Zugangsfiktion ist allein maßgeblich der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post (vgl zu § 4 Verwaltungszustellungsgesetz BSGE 5, 53, 55).

    Auch die Vorschriften des § 41 VwVfG, die als Vorbild diente (BT-Drucks 8/2034 S. 33), und des § 17 Abs. 2 VwZG (BGBl I 1952, 379), auf die wiederum bei Schaffung des VwVfG zurückgegriffen wurde (BT-Drucks VI/1173 S. 49), enthalten keine Einschränkung der Bekanntgabe auf einen Werktag (anders etwa die Vorläufervorschrift von § 4 VwZG, § 1 der Postzustellungsverordnung vom 23.8.1943 ; vgl BSGE 5, 53, 54, 55).

    Die Berechnung des Zustellungstages nach einem festen Maßstab entspricht am ehesten dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung (vgl BSGE 5, 53, 56).

    Das LSG hat insofern zu Recht darauf hingewiesen, dass der Fall der Klägerin vielmehr zeigt, dass die gesetzliche Vermutung infolge kürzerer Postlaufzeiten häufig zu einer Verlängerung der Frist im Vergleich zu anderen Zustellungsarten führt, weil ein tatsächlicher früherer Zugang nicht berücksichtigt wird (vgl BSGE 5, 53, 56; Loytved, aaO, 254; zu § 41 VwVfG OVG Nds, NVwZ-RR 2007, 78).".

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13
    Der BFH hat in seiner Entscheidung auf die von der finanzgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an die Erschütterung der Zugangsvermutung abgestellt (vgl für das Sozialverwaltungsverfahren BSG SozR 4-2600 § 115 Nr. 2 RdNr. 20 ff; Engelmann aaO RdNr. 13) sowie auf die besondere Situation im Steuerrecht mit der dort üblichen Vertretung durch Bevollmächtigte steuerberatender Berufe, die ihre Postfächer an Sonnabenden generell nicht leerten.

    Dieser Zweifel muss ein "berechtigter Zweifel" (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 24.04.1987, 5 B 132/86; Thüringer LSG, Urteil vom 26.06.2008, L 5 VG 801/05) sein (vgl. auch BGH, Urteil vom 13.02.1992, IX ZR 105/91; BSG, Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 4/06 R), oder in anderen Worten: ein "ernsthafter Zweifel" (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.11.2014, OVG 10 N 27.12; vgl. BFH, Urteile vom 05.12.1974, V R 111/74, und vom 03.05.2001, III R 56/98).

    Vage, unsubstantiierte Angaben und ein bloßes Bestreiten ohne weitere Angaben sind somit nicht geeignet, die Vermutung des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X zu widerlegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH, Beschluss vom 14.02.2012, V S 1/12 (PKH); BVerwG, Beschluss vom 24.04.1987, 5 B 132/86; BSG, Urteile vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 26.07.2007, B 13 R 4/06 R, Bayer. LSG, Beschluss vom 17.03.2011, L 19 R 443/10 B PKH).

  • BFH, 18.04.2013 - X B 47/12

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13
    Die Tatbestandsvoraussetzung "Aufgabe zur Post" in § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X ist nicht gleichzusetzen mit "Übergabe an die Deutsche Post AG" (vgl. BFH, Beschlüsse vom 07.12.2010, X B 212/09, und vom 18.04.2013, X B 47/12 - zur vergleichbaren Regelung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO).

    Die Abholung durch ein Subunternehmen der Deutschen Post steht daher weder der Anwendbarkeit des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X entgegen noch wird dadurch der Aufgabetag im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X hinausgeschoben (vgl. BFH, Beschluss vom 18.04.2013, X B 47/12, und Urteil vom 14.06.2018, III R 27/17; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.03.2015, 1 L 313/11).

    Anders als in einem vom BFH entschiedenen Fall (vgl. BFH, Beschluss vom 18.04.2013, X B 47/12) hat im vorliegenden Verfahren nämlich die Beklagte mit der Abholung der Post die Deutsche Post beauftragt, nicht einen privaten Postdienstleister, der dann das Schriftstück erst an die Deutsche Post zu übergeben hatte - so der Fall des BFH.

  • BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13
    Es ist nämlich regelmäßig davon auszugehen, dass im Bundesgebiet eine an einem Werktag aufgegebene Postsendung am folgenden Werktag (vgl. BSG, Beschlüsse vom 27.11.2018, B 2 U 17/18 B, und vom 16.12.2021, B 9 V 10/21 B) ausgeliefert wird, und zwar selbst dann, wenn aufgrund konkreter Umstände allgemein mit einem erhöhten Postaufkommen zu rechnen ist (ständige Rspr., vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 18.07.2007, XII ZB 32/07, und vom 20.05.2009, IV ZB 2/08 - jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10.12.2013, 8 C 25/12, das von "üblichen Postlaufzeiten von ein bis zwei Werktagen" ausgeht).

    Diese Vorgabe lässt den Rückschluss auf die Einhaltung der Postlaufzeiten zu (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2009, IV ZB 2/08).

  • BFH, 14.06.2018 - III R 27/17

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Widerlegung der Zugangsvermutung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13
    Die Abholung durch ein Subunternehmen der Deutschen Post steht daher weder der Anwendbarkeit des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X entgegen noch wird dadurch der Aufgabetag im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X hinausgeschoben (vgl. BFH, Beschluss vom 18.04.2013, X B 47/12, und Urteil vom 14.06.2018, III R 27/17; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.03.2015, 1 L 313/11).

    Dabei kann auch die Frage offenbleiben, wie weit die Substantiierungspflicht geht und ob nicht schon aufgrund der konkreten Umstände im Einzelfall ein Hinweis auf einen Umstand ausreicht, ohne diesen explizit in das substantiierte Bestreiten einzubauen (vgl. BFH, Urteil vom 14.06.2018, III R 27/17: "Der Kläger hat auf diese besonderen Umstände im Streitfall hingewiesen. Weitere Ausführungen, um die Zugangsfiktion zu erschüttern, sind nach Ansicht des Senats bei der hier vorliegenden Sachverhaltskonstellation nicht erforderlich.").

  • BFH, 09.12.2009 - II R 52/07

    Auslegung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beginn der

  • BVerwG, 24.04.1987 - 5 B 132.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestreiten des Zugangs einer

  • BSG, 06.05.2015 - B 14 AS 41/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende ausreichende Darlegung der grundsätzlichen

  • LSG Bayern, 17.03.2011 - L 19 R 443/10

    Zweifel im Sinne des § 37 Abs 2 S 3 SGB X sind gerechtfertigt, wenn der Adressat

  • BSG, 28.09.2012 - B 14 AS 34/11 BH

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes -

  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 7/19 R

    Anerkennung der Berufskrankheit nach Nr. 4115 BKV - Lungenfibrose durch extreme

  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 17/19 R

    Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 4105 BKV - durch Asbest verursachtes

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige

  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 25.12

    Anspruch; Antrag; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Bescheinigung; Frist; Gewährung;

  • BFH, 09.12.1999 - III R 37/97

    Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten

  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 3728/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Bauunternehmerhaftung gem § 150

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19

    Bestreiten des Zugangs des Zweitwohnungssteuerbescheides

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

  • BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97

    Das Risiko der Beförderung fristwahrender Schriftsätze darf nicht einseitig auf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 13 AS 34/12

    Umwandlung darlehensweise gewährter Leistungen nach dem SGB II in

  • BFH, 03.05.2001 - III R 56/98

    Einkommensteuer - Schätzung - Einspruchsfrist - Frist - Versäumnis - Bekanntgabe

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit -

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 313/11

    Festsetzung von Beiträgen; Streit um Zugang eines Heranziehungsbescheides;

  • BGH, 30.10.1997 - VII ZB 19/97

    Beweis des Zeitpunkts des Eingangs eines Rechtsmittels

  • BGH, 13.02.1992 - IX ZR 105/91

    Pflichten des Steuerberaters nach Zugang eines Steuerbescheides; Einbeziehung von

  • BFH, 14.02.2012 - V S 1/12

    Zugangsvermutung bei Bekanntgabe von Verwaltungsakten; Verteilung der Beweislast,

  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93

    Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2019 - L 11 SB 156/18

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe eines Verwaltungsakts -

  • BFH, 05.12.1974 - V R 111/74

    Bekanntgabe - Behörde - Einfacher Brief - Nachweispflicht - Zugangsmangel -

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3924/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensmangel - Ausdehnung der

  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 17/18 B

    Zahlung von Verletztengeld wegen eines erlittenen Unfalls

  • LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 1276/03

    Bekanntgabe des Verwaltungsaktes - Zugangsvermutung - Zweifel am Zugang -

  • BFH, 17.06.1997 - IX R 79/95

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Entscheidung über einen außergerichtlichen

  • BSG, 16.12.2021 - B 9 V 10/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 83/96

    Beweiskraft des Eingangsstempels des FA

  • BFH, 07.12.2010 - X B 212/09

    Vermutungswirkung des Poststempels bei privaten Postdienstleistern - Umfang der

  • BFH, 12.08.1998 - IV B 145/97

    Zugangsvermutung; Postfach

  • BFH, 23.02.2018 - X B 61/17

    Anwendung der Zugangsvermutung bei Einschaltung privater Postdienstleister

  • BFH, 31.03.2008 - III B 151/07

    Verspäteter Zugang einer Einspruchsentscheidung

  • BSG, 13.05.1998 - B 10 LW 11/97 R

    Nachweis der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nur durch weitere Ermittlungen -

  • BSG, 02.07.2007 - B 2 U 41/07 B

    Gewährung der Wiedereinsetzung

  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77

    Fristgebundene Anträge - Zugang - Postschließfach - Wiedereinsetzung in den

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2014 - 10 N 27.12

    Kostenbescheid; Vermessungsingenieur; Zugangsfiktion; Zweifel am Zugang;

  • BFH, 11.08.2008 - III B 141/07

    Zugangsvermutung bei Beauftragung einer privaten Zustellfirma

  • BFH, 26.06.1996 - X R 97/95

    Rüge der verspäteten Bescheidsausfertigung

  • BFH, 04.11.2003 - IX R 4/01

    3-Tages-Frist gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO , Fristende Sonntag

  • LSG Thüringen, 26.06.2008 - L 5 VG 801/05

    Gewährung einer Beschädigtenversorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für

  • BVerwG, 22.11.1994 - 6 B 29.94

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Klagefrist und der Wiedereinsetzungsfrist -

  • VG München, 07.12.2021 - M 10 S 21.4517

    Eilrechtsschutz, Antrag unzulässig, Widerspruchsfrist nicht gewahrt,

  • BFH, 02.08.2004 - V B 75/04

    Wirksamkeit der Zustellung durch Einlegung des Schriftstücks in den Briefkasten

  • OVG Thüringen, 07.02.2002 - 4 ZKO 1252/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Verwaltungsprozessrecht;

  • BFH, 30.06.1999 - IX B 53/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; neues tatsächliches Vorbringen in der

  • LSG Sachsen, 24.01.2013 - L 3 AL 112/11
  • BFH, 22.04.1996 - XI B 2/96

    Zugangsvermutung, wenn dritter Tag ein Feiertag ist

  • BFH, 18.12.1998 - X B 147/98

    Zugangsvermutung gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO; Schließfach

  • BFH, 11.12.1985 - I R 352/83

    Versäumung der einmonatigen Klagefrist - Voraussetzungen für eine

  • BFH, 13.03.1991 - I R 39/90

    Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Körperschaftssteuerbescheides - Zurechnung des

  • VGH Bayern, 03.08.2009 - 11 B 08.294

    Schlüsselzahl 172; befristete Fahrerlaubnis; Beginn und Ende der Frist nach § 23

  • LSG Hessen, 19.09.2005 - L 9 AL 81/04
  • BAG, 27.07.1970 - 5 AZR 166/70

    Rechtswirksamkeit von Zustellungen - Postalische Dienstanweisungen - Prozessuale

  • BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 83/77

    Zustellung - Zugang eines Schriftstücks - Revisionsbegründung -

  • VGH Hessen, 04.05.2021 - 10 B 2745/20
  • BFH, 17.10.1972 - VIII R 36/69

    Eingangsstempel des FA - Eingang der Einspruchsschrift - Voller Beweis -

  • BFH, 11.05.1955 - II 177/54 U

    Anwendung zivilrechtlicher Fristenbestimmungen bei Steuersäumnis

  • OLG München, 11.03.2009 - 15 U 4982/08

    Steuerberater: Kommentarlose Übersendung eines Steuerbescheids an einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1981 - 16 B 796/81
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2006 - 7 PA 184/06

    Unzulässigkeit einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist; Bestimmung der zu

  • BSG, 10.03.2022 - B 1 KR 6/21 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Genehmigungsfiktion -

  • BFH, 05.05.2014 - III B 85/13

    Vermutung der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts; Verlängerung der Dreitagesfrist

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2001 - 19 A 4216/99

    Dreitagesfiktion bei Einlegung ins Postfach

  • LSG Saarland, 27.04.2007 - L 7 R 52/06

    Versäumung der Klagefrist im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Bayern, 20.05.2022 - L 2 SF 103/22

    Sozialgerichtsverfahren: Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrages nach

    Der mit anwaltlichem Schriftsatz vom 12.05.2022 im Berufungsverfahren L 2 U 140/13 gestellte Antrag des Klägers auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bayer. Landessozialgericht N wegen Besorgnis der Befangenheit wird als unzulässig verworfen.

    Im zugrundeliegenden Hauptsacheverfahren mit dem Aktenzeichen L 2 U 140/13 war die Anerkennung eines Arbeitsunfalls vom 10.02.2010 mit gegebenenfalls daraus resultierenden Leistungsansprüchen des Klägers streitig.

    Im zugrunde liegenden Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen L 2 U 140/13 ist am 11.05.2022 ein Urteil ergangen und im Termin verkündet worden (§ 132 Abs. 1 Satz 2 SGG), womit das Berufungsverfahren vor dem Bayer. LSG abgeschlossen worden ist.

    Als Befangenheitsantrag im Verfahren einer Anhörungsrüge im Zusammenhang mit dem Berufungsverfahren L 2 U 140/13 kann der Befangenheitsantrag im Schriftsatz vom 12.05.2022 nicht ausgelegt werden.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 10 R 2415/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Macht der Empfänger eines einfachen Briefs dessen verspäteten Zugang geltend, erfordert das vielmehr richtigerweise die substantiierte Darlegung von Tatsachen, aus denen sich schlüssig die nicht entfernt liegende Möglichkeit ergibt, dass der tatsächliche Zugang des Verwaltungsakts erst nach dem von § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X vermuteten Zeitpunkt erfolgte (vgl. statt vieler nur Bundessozialgericht - BSG - 09.12.2018, B 8/9b SO 13/07 R, in juris, Rn. 16; 26.07.2007, B 13 R 4/06 R, in juris, Rn. 22 a.E.; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - 24.04.1987, 5 B 132/86, in juris, Rn. 2; BFH a.a.O. Rn. 18; Bayerisches Landessozialgericht - LSG - 11.05.2022, L 2 U 140/13, in juris, Rn. 94 m.w.N.; Oberverwaltungsgericht - OVG - Nordrhein-Westfalen 07.03.2001, 19 A 4216/99, in juris, Rn. 16 ff. m.w.N. zu § 41 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG - NRW; Engelmann in Schütze, SGB X, 9. Aufl. 2020, § 37 Rn. 33; Pattar in jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 37 Rn. 106, Stand 21.12.2020; Siewert in Diering/Timme/Stähler, SGB X, 5. Aufl. 2019, § 37 Rn. 13; Littmann in Hauck/Noftz, SGB X, § 37 Rn. 31, Stand Mai 2017; a.A. etwa Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 41 Rn. 128 f. m.w.N., nach dem indes zu Lasten des Empfängers zu berücksichtigen ist, wenn dieser zwar genau angeben kann, den Verwaltungsakt nicht innerhalb der Frist erhalten zu haben, jedoch nicht, wann er ihn später erhalten haben will).
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