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   LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23 B   

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https://dejure.org/2023,34167
LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23 B (https://dejure.org/2023,34167)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.11.2023 - L 2 R 377/23 B (https://dejure.org/2023,34167)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. November 2023 - L 2 R 377/23 B (https://dejure.org/2023,34167)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • BAYERN | RECHT

    SGG § 63 Abs. 2, § 118 Abs. 1 S. 1, § 183, § 197a; ZPO § 180, § 380, § 407a Abs. 5, § 409 Abs. 1, § 411 Abs. 2, § 418 Abs. 2; BGB § 278; GKG § 3 Abs. 2; EGStGB Art. 6; VwGO § 155 Abs. 1
    Ordnungsgeld gegen den Sachverständigen bei unterbliebener Aktenrücksendung

  • rewis.io

    Androhung eines Ordnungsgeldes, Ordnungsgeldandrohung, Ordnungsgeldbeschluss, Ordnungsgeldverhängung, Gerichtlich bestellter Sachverständiger, Aktenrücksendung, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Ermessensausübung, Zustellungsurkunde, Beschlüsse, Herausgabeanordnung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - L 11 R 2450/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtmäßigkeit eines verhängten Ordnungsgeldes -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23
    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Bf. gegenüber dem SG keine von der Praxisadresse abweichende Korrespondenzadresse angegeben hatte und es in erster Linie seiner persönlichen Verantwortung obliegt, im Falle der Korrespondenz über die Arztpraxis eine ordnungsgemäße Weiterleitung und Bearbeitung gerichtlicher Schreiben an ihn innerhalb der Praxis durch die in die Postbearbeitung eingebundenen Praxismitarbeiter mittels entsprechender Vorkehrungen sicherzustellen, z.B. durch Einzelweisungen oder durch Organisation der Arbeitsabläufe als ärztlicher Leiter des MVZ am Standort A. Daher müsste er sich, sollten ihm Praxismitarbeiter den mittels PZU zugestellten Brief des Gerichts nicht oder verspätet vorgelegt haben, deren Verschulden zurechnen lassen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2013 - L 11 R 2450/13; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2017 - L 16 R 476/17 B, beide veröffentlicht in Juris).

    Vielmehr wäre dem Bf. ein Verschulden der von ihm zur Erfüllung seiner Pflichten als Sachverständiger eingesetzten Mitarbeiter zuzurechnen (vgl. § 278 BGB; vgl. zur Zurechnung auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2013 - L 11 R 2450/13; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2017 - L 16 R 476/17 B, beide veröffentlicht in Juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - L 16 R 476/17

    Sozialgerichtliches Verfahren: Ausbleiben eines Zeugen trotz Ladung;

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23
    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Bf. gegenüber dem SG keine von der Praxisadresse abweichende Korrespondenzadresse angegeben hatte und es in erster Linie seiner persönlichen Verantwortung obliegt, im Falle der Korrespondenz über die Arztpraxis eine ordnungsgemäße Weiterleitung und Bearbeitung gerichtlicher Schreiben an ihn innerhalb der Praxis durch die in die Postbearbeitung eingebundenen Praxismitarbeiter mittels entsprechender Vorkehrungen sicherzustellen, z.B. durch Einzelweisungen oder durch Organisation der Arbeitsabläufe als ärztlicher Leiter des MVZ am Standort A. Daher müsste er sich, sollten ihm Praxismitarbeiter den mittels PZU zugestellten Brief des Gerichts nicht oder verspätet vorgelegt haben, deren Verschulden zurechnen lassen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2013 - L 11 R 2450/13; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2017 - L 16 R 476/17 B, beide veröffentlicht in Juris).

    Vielmehr wäre dem Bf. ein Verschulden der von ihm zur Erfüllung seiner Pflichten als Sachverständiger eingesetzten Mitarbeiter zuzurechnen (vgl. § 278 BGB; vgl. zur Zurechnung auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2013 - L 11 R 2450/13; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2017 - L 16 R 476/17 B, beide veröffentlicht in Juris).

  • LSG Sachsen, 07.04.2022 - L 7 R 533/21
    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23
    Der Bf. ist im Klageverfahren beim SG unter dem Az. S 7 R 533/21 auf Antrag der Klägerin gemäß § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) mit Beweisanordnung vom 02.01.2023 zum Sachverständigen bestellt worden.

    Mit Beschluss vom 21.06.2023 hat der Vorsitzende die Herausgabe aller an den Bf. übersandten Akten in der Streitsache S 7 R 533/21 angeordnet unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 3.000,- Euro für den Fall, dass die Akten nicht bis spätestens 14.07.2023 bei Gericht eingehen würden.

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 104/05

    Anforderungen an die Bezeichnung der Empfangseinrichtung bei Ersatzzustellung

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23
    Die PZU begründet als öffentliche Urkunde im Sinne von § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig / Keller / Leitherer, Kommentar zum SGG, 14. Auflage, zu § 63 Rn. 19; BSG, Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B; BSG, Beschluss vom 24.11.2009 - B 12 KR 27/09 B; BFH, Beschluss vom 14.02.2007 - XI B 108/05; BGH, Urteil vom 10.11.2005 - III ZR 104/05; alle veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B

    Widerlegung des Urkundsbeweises einer Postzustellungsurkunde

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23
    Die PZU begründet als öffentliche Urkunde im Sinne von § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig / Keller / Leitherer, Kommentar zum SGG, 14. Auflage, zu § 63 Rn. 19; BSG, Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B; BSG, Beschluss vom 24.11.2009 - B 12 KR 27/09 B; BFH, Beschluss vom 14.02.2007 - XI B 108/05; BGH, Urteil vom 10.11.2005 - III ZR 104/05; alle veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 194/04 B

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei der Ladung zur mündlichen Verhandlung,

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23
    Dieser Gegenbeweis wird aber nicht schon durch die bloße Behauptung erbracht, das betreffende Schriftstück nicht erhalten zu haben, weil es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht darauf ankommt, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (vgl. BSG, Beschluss vom 27.01.2005 - B 7a/7 AL 194/04 B, Juris.).
  • BFH, 14.02.2007 - XI B 108/05

    NZB: Postzustellungsurkunde

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23
    Die PZU begründet als öffentliche Urkunde im Sinne von § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig / Keller / Leitherer, Kommentar zum SGG, 14. Auflage, zu § 63 Rn. 19; BSG, Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B; BSG, Beschluss vom 24.11.2009 - B 12 KR 27/09 B; BFH, Beschluss vom 14.02.2007 - XI B 108/05; BGH, Urteil vom 10.11.2005 - III ZR 104/05; alle veröffentlicht in Juris).
  • OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 84/02

    Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23
    Das Ordnungsgeld gemäß § 409 Abs. 1 Satz 2 ZPO ist darauf gerichtet, einen geordneten Verfahrensgang und die Erfüllung der Pflichten durch den Sachverständigen sicherzustellen; ebenso wie die Ordnungsmittel nach § 380 ZPO wirkt es spezial- und generalpräventiv, hat aber auch repressiven ("strafähnlichen") Charakter im Sinne einer Ahndung des Pflichtverstoßes (vgl. BT-Drucks. 7/550 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EGStGB vom 11.05.1973, S. 195 zur Differenzierung von Ordnungs- und Zwangsgeld; OLG Dresden, Beschluss vom 15.02.2002 - 7 W 0084/02 u.a. - Juris).
  • BSG, 24.11.2009 - B 12 KR 27/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23
    Die PZU begründet als öffentliche Urkunde im Sinne von § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig / Keller / Leitherer, Kommentar zum SGG, 14. Auflage, zu § 63 Rn. 19; BSG, Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B; BSG, Beschluss vom 24.11.2009 - B 12 KR 27/09 B; BFH, Beschluss vom 14.02.2007 - XI B 108/05; BGH, Urteil vom 10.11.2005 - III ZR 104/05; alle veröffentlicht in Juris).
  • BFH, 18.05.1972 - IV R 122/68

    Strafen - Geldbußen - Grundsätze über Nichtabzugsfähigkeit - Werbungskosten -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23
    Damit dient das Ordnungsgeld nach § 409 Abs. 1 Satz 2 ZPO letztlich auch der Aufrechterhaltung einer funktionierenden Rechtspflege (vgl. BFH, Urteil vom 18.05.1972 - IV R 122/68 - Juris zu § 411 ZPO).
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