Rechtsprechung
   LSG Bayern, 19.03.2024 - L 5 KR 22/24 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,6926
LSG Bayern, 19.03.2024 - L 5 KR 22/24 B ER (https://dejure.org/2024,6926)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.03.2024 - L 5 KR 22/24 B ER (https://dejure.org/2024,6926)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. März 2024 - L 5 KR 22/24 B ER (https://dejure.org/2024,6926)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,6926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • BAYERN | RECHT

    Krankenhausträger, Wirkung der Anfechtungsklage, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufschiebende Wirkung, Ausschlußfristen, Prognoseentscheidung, Positive Prognose, Nachschieben von Gründen, Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Verwaltungsverfahren, SGB V, ...

  • rewis.io

    Krankenhausträger, Wirkung der Anfechtungsklage, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufschiebende Wirkung, Ausschlußfristen, Prognoseentscheidung, Positive Prognose, Nachschieben von Gründen, Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Verwaltungsverfahren, SGB V, ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.03.2021 - B 1 KR 16/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2024 - L 5 KR 22/24
    Es spricht daher wegen Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1 GG und deren Anforderungen an Ausschlussfristen mit weitreichenden materiell-rechtlichen Folgen mehr dagegen, als dafür, die (ausschließlich) in § 5 Abs. 1 Satz 1 Mm-R und damit in einer Verfahrensnorm des G-BA vorgesehene Frist zur Übermittlung der Prognose des Krankenhausträgers bis spätestens 7. August des laufenden Kalenderjahres als Ausschlussfrist anzusehen (mit Blick auf die Reichweite der Regelungskompetenz des G-BA zweifelnd auch BSG, Urteil vom 25.03.2021 - B 1 KR 16/20 R, BSGE 132, 55 = BeckRS 2021, 17173, Rn. 27).

    Sofern die Ag. die Rechtsprechung des BSG vom 25.03.2021 (B 1 KR 16/20 R) zitieren, würden sie - trotz höchstrichterlicher Rechtsprechung - den Stellenwert und die Bedeutung des Anhörungsverfahrens verkennen.

    Hält der Krankenhausträger die Widerlegung für rechtswidrig, kann er hiergegen Anfechtungsklage erheben (und Antrag auf Anordnung ihrer aufschiebenden Wirkung stellen) und so eine gerichtliche Klärung herbeiführen (vgl. BSG, Urteil vom 25.03.2021 - B 1 KR 16/20 R, BSGE 132, 55 = BeckRS 2021, 17173, Rn. 13; Knispel, GesR 2020, 558, 559 ff.).

    Das verfassungsrechtliche Recht auf ein rechtsstaatliches und faires Verfahren (Art. 20 Abs. 3 GG, 103 Abs. 1 GG) und seine einfachgesetzliche Ausprägung in § 24 Abs. 1 SGB X mit der dort geregelten Pflicht zur vorherigen Anhörung vor Erlass eines belastenden Verwaltungsakts, von der nur ausnahmsweise unter den engen Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 SGB X abgesehen werden kann, erfordern zudem, den Krankenhausträger vor Erlass der Widerlegungsentscheidung anzuhören (BSG, Urteil vom 25.03.2021, a.a.O., Rn. 26 ff.; LSG S-H, Beschluss vom 26.01.2023 - L 10 KR 125/22 B ER, BeckRS 2023, 1456, Rn. 21).

    Dann müssen die Krankenkassenverbände die ihnen möglichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, dem Krankenhausträger - ggf. unter Setzung einer kurzen Frist - eine Ergänzung des für unvollständig gehaltenen Vorbringens zu ermöglichen (vgl. LSG S-H, Beschluss vom 26.01.2023, a.a.O., Rn. 21, unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 25.03.2021, a.a.O., Rn. 29).

    Dies spricht wegen Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1 GG und deren Anforderungen an Ausschlussfristen mit weitreichenden materiell-rechtlichen Folgen (vgl. BSG, Urteil vom 18.05.2021 - B 1 KR 32/20 R, juris, Rn. 33) mehr dagegen, als dafür, die (ausschließlich) in § 5 Abs. 1 Satz 1 Mm-R und damit in einer Verfahrensnorm des G-BA vorgesehene Frist zur Übermittlung der Prognose des Krankenhausträgers bis spätestens 7. August des laufenden Kalenderjahres als Ausschlussfrist anzusehen (mit Blick auf die Reichweite der Regelungskompetenz des G-BA zweifelnd auch BSG, Urteil vom 25.03.2021, a.a.O., Rn. 27).

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.01.2023 - L 10 KR 125/22

    Krankenversicherung - Widerlegung der Mindestmengenprognose eines

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2024 - L 5 KR 22/24
    Das verfassungsrechtliche Recht auf ein rechtsstaatliches und faires Verfahren (Art. 20 Abs. 3 GG, 103 Abs. 1 GG) und seine einfachgesetzliche Ausprägung in § 24 Abs. 1 SGB X mit der dort geregelten Pflicht zur vorherigen Anhörung vor Erlass eines belastenden Verwaltungsakts, von der nur ausnahmsweise unter den engen Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 SGB X abgesehen werden kann, erfordern zudem, den Krankenhausträger vor Erlass der Widerlegungsentscheidung anzuhören (BSG, Urteil vom 25.03.2021, a.a.O., Rn. 26 ff.; LSG S-H, Beschluss vom 26.01.2023 - L 10 KR 125/22 B ER, BeckRS 2023, 1456, Rn. 21).

    Dann müssen die Krankenkassenverbände die ihnen möglichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, dem Krankenhausträger - ggf. unter Setzung einer kurzen Frist - eine Ergänzung des für unvollständig gehaltenen Vorbringens zu ermöglichen (vgl. LSG S-H, Beschluss vom 26.01.2023, a.a.O., Rn. 21, unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 25.03.2021, a.a.O., Rn. 29).

  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 32/20 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - materielle Präklusion durch die 2014

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2024 - L 5 KR 22/24
    Dies spricht wegen Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1 GG und deren Anforderungen an Ausschlussfristen mit weitreichenden materiell-rechtlichen Folgen (vgl. BSG, Urteil vom 18.05.2021 - B 1 KR 32/20 R, juris, Rn. 33) mehr dagegen, als dafür, die (ausschließlich) in § 5 Abs. 1 Satz 1 Mm-R und damit in einer Verfahrensnorm des G-BA vorgesehene Frist zur Übermittlung der Prognose des Krankenhausträgers bis spätestens 7. August des laufenden Kalenderjahres als Ausschlussfrist anzusehen (mit Blick auf die Reichweite der Regelungskompetenz des G-BA zweifelnd auch BSG, Urteil vom 25.03.2021, a.a.O., Rn. 27).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2024 - L 5 KR 22/24
    Wenn die Ag. im Zusammenhang mit der Pflicht zur Bescheidbegründung auf § 35 Abs. 1 Satz 2 SGB X verweist, wonach in der Begründung eines Verwaltungsakts (nur) die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen sind, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben und es dabei (auch) nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R, BSGE 94, 50; juris) nicht erforderlich ist, dass sich die Begründung mit allen Argumenten der Betroffenen auseinandersetzt, so ist dem vorliegend im Fall des Widerlegungsbescheids nach § 136b Abs. 5 Satz 6 SGB V nicht zu folgen.
  • SG Augsburg, 20.11.2023 - S 3 KR 362/23

    Inhaltliche Anforderungen an den Widerlegungsbescheid zur Mindestmengenprognose,

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2024 - L 5 KR 22/24
    Im Übrigen wird auf die Prozessakten des LSG (L 5 KR 22/24 B ER) und des SG (S 3 KR 362/23 ER sowie S 3 KR 348/23) sowie auf die Verwaltungsakten der Beklagten verwiesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - L 16 KR 357/23
    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2024 - L 5 KR 22/24
    Weiter sei nicht der von Seiten der Ag. zitierte Beschluss des LSG NRW vom 18.01.2023 (L 10 KR 119/23 B ER), sondern der aktuellere Beschluss vom 09.11.2023 (L 16 KR 357/23 B ER) auf den hier streitgegenständlichen Fall übertragbar.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2023 - L 10 KR 119/23
    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2024 - L 5 KR 22/24
    Weiter sei nicht der von Seiten der Ag. zitierte Beschluss des LSG NRW vom 18.01.2023 (L 10 KR 119/23 B ER), sondern der aktuellere Beschluss vom 09.11.2023 (L 16 KR 357/23 B ER) auf den hier streitgegenständlichen Fall übertragbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht