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   LSG Bayern, 30.01.2008 - L 13 KN 9/07   

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https://dejure.org/2008,22932
LSG Bayern, 30.01.2008 - L 13 KN 9/07 (https://dejure.org/2008,22932)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.01.2008 - L 13 KN 9/07 (https://dejure.org/2008,22932)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - L 13 KN 9/07 (https://dejure.org/2008,22932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe einer Altersrente sowie Kürzung und Begrenzung der Entgeltpunkte für Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG); Voraussetzung des Eintritts eines Vertreibungstatbestandes für die Anrechnung von zurückgelegten Zeiten i.S.d. FRG; Dynamische Verweisung auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2008 - L 13 KN 9/07
    Die Regelung des § 22 Abs. 4 FRG sei nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 13. Juni 2006, Az.: 1 BvL 9/00 u.a.) auch grundsätzlich verfassungsgemäß.

    Der Beschluss des BVerfG vom 13. Juni 2006, Az.: 1 BvL 9/00 u.a., sei hier nicht anwendbar, denn er betreffe nur Aussiedler, die keinen vorherigen kriegsbedingten Kontakt zu Deutschland gehabt hätten.

    Die gemäß § 1 FRG vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes erfassten Personen erwerben, sofern keine aus anderen Gründen (insbesondere aufgrund früherer Versicherungspflicht nach der RVO oder dem SGB VI, überstaatlichem oder zwischenstaatlichem Recht) bundesrechtlich anrechenbaren Versicherungszeiten vorliegen, vermögenswerte Ansprüche gegen einen deutschen Rentenversicherungsträger frühestens mit dem Tag des Zuzugs in das Bundesgebiet (§ 30 FRG; vgl. BVerfG Beschluss vom 13. Juni 2006, Az.: 1 BvL 9/00 u.a., Rdnr. 79).

    Erfasst werden nur die kraft bundesgesetzlicher Regelung aufgrund ausländischer Tatbestände im bundesdeutschen Recht begründeten Anwartschaften und Ansprüche in dem Umfang, der sich aus der Anwendung des Bundesrechts tatsächlich ergibt (vgl. zu Ansprüchen nach dem FRG BVerfG Beschluss vom 13. Juni 2006, Az.: 1 BvL 9/00 u.a., Rdnr. 79; zur Rentenüberleitung BVerfGE 100, 1, 33 f.).

    Darüber hinaus werden bundesrechtliche Anwartschaften, die durch das FRG begründet werden und ausschließlich auf Beitrags- und Beschäftigungszeiten im Herkunftsgebiet beruhen, mangels einer an einen Versicherungsträger im Bundesgebiet erbrachten Eigenleistung von vornherein nicht von Art. 14 Abs. 1 GG erfasst (vgl. BVerfGE Beschluss vom 13. Juni 2006, Az.: 1 BvL 9/00 u.a., Rdnr. 80).

    Dadurch soll bereits länger im Bundesgebiet lebenden Versicherten Gelegenheit gegeben werden, sich in der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse insbesondere durch den Verzicht auf mittel- oder langfristige finanzielle Verpflichtungen auf die dauerhafte Minderung ihrer zukünftigen Rente einzustellen (vgl. BVerfG Beschluss vom 13. Juni 2006, Az.: 1 BvL 9/00 u.a., Rdnr. 108).

    §§ 22 Abs. 4, 22b Abs. 1 S. 1 FRG in der Fassung des WFG sind, wie das BVerfG zwischenzeitlich bestätigt hat, auch verfassungsgemäß (vgl. zu § 22 Abs. 4 FRG Beschluss vom 13. Juni 2006, Az.: 1 BvL 9/00 u.a., zu § 22b FRG Beschluss vom 3. Juli 2006, Az.: 1 BvR 1224/03).

    Bereits diese Ausgestaltung des Gesetzes war jedoch nach Feststellung des BVerfG ein Akt besonderer staatlicher Fürsorge (vgl. Beschluss vom 13. Juni 2006, Az.: 1 BvL 9/00 u.a., Rdnr. 82).

    Einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) oder Art. 3 Abs. 3 GG (Benachteiligung wegen der Herkunft oder der Heimat) hat das BVerfG ebenfalls ausdrücklich verneint (vgl. Beschluss vom 13. Juni 2006, Az.: 1 BvL 9/00 u.a., Rdnr. 95 ff.; Beschluss vom 3. Juli 2006, Az.: 1 BvR 1224/03, S. 6 f.).

  • BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 1224/03

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Nichtzulassung der Revision durch das

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2008 - L 13 KN 9/07
    Der Kläger, der erst nach dem maßgebenden Gesetzesbeschluss vom 9. Juli 1996 in das Bundesgebiet zugezogen ist, wird hiervon nicht erfasst, da bei ihm kein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand der bis zum 6. Mai 1996 geltenden Rechtslage mehr entstehen konnte (vgl. BVerfG Beschluss vom 3. Juli 2006, Az.: 1 BvR 1224/03 S. 6).

    §§ 22 Abs. 4, 22b Abs. 1 S. 1 FRG in der Fassung des WFG sind, wie das BVerfG zwischenzeitlich bestätigt hat, auch verfassungsgemäß (vgl. zu § 22 Abs. 4 FRG Beschluss vom 13. Juni 2006, Az.: 1 BvL 9/00 u.a., zu § 22b FRG Beschluss vom 3. Juli 2006, Az.: 1 BvR 1224/03).

    Einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) oder Art. 3 Abs. 3 GG (Benachteiligung wegen der Herkunft oder der Heimat) hat das BVerfG ebenfalls ausdrücklich verneint (vgl. Beschluss vom 13. Juni 2006, Az.: 1 BvL 9/00 u.a., Rdnr. 95 ff.; Beschluss vom 3. Juli 2006, Az.: 1 BvR 1224/03, S. 6 f.).

  • EuGH, 28.06.2007 - C-419/05

    Auslegung und Überprüfung der Vereinbarkeit einzelner Bestimmungen zur Anwendung

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2008 - L 13 KN 9/07
    Zwischenzeitlich habe auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in den Rechtssachen Doris Habelt (C-396/05), Martha Möser (C-419/05) und Peter Wachter (C-450/05) die Ansicht, Rentenversicherungsbeiträge der Vertriebenen (zu ausländischen Versicherungsträgern) seien in Deutschland nicht als solche zu berücksichtigen, verworfen.

    Die Rechtssachen Doris Habelt (C-396/05) und Martha Möser (C-419/05) betreffen Fälle, in denen die bei der Bewilligung ihrer Altersrente im Bundesgebiet wohnenden Versicherten außerhalb des Bundesgebiets im damaligen Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt hatten, die nach § 247 Abs. 3 SGB VI als Beitragszeiten im Sinne des SGB VI bei der Rentenbewilligung berücksichtigt wurden.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2008 - L 13 KN 9/07
    Erfasst werden nur die kraft bundesgesetzlicher Regelung aufgrund ausländischer Tatbestände im bundesdeutschen Recht begründeten Anwartschaften und Ansprüche in dem Umfang, der sich aus der Anwendung des Bundesrechts tatsächlich ergibt (vgl. zu Ansprüchen nach dem FRG BVerfG Beschluss vom 13. Juni 2006, Az.: 1 BvL 9/00 u.a., Rdnr. 79; zur Rentenüberleitung BVerfGE 100, 1, 33 f.).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2008 - L 13 KN 9/07
    Zudem kann der Zuzug eines Versicherten in das Bundesgebiet nicht durch Verwaltungshandeln gestaltet werden (vgl. zur Arbeitslosmeldung BSGE 92, 241), so dass selbst bei Annahme eines der Beklagten zuzurechnenden Pflichtverstoßes des Bundesverwaltungsamtes und einer Kausalität für den späten Zuzug des Klägers ins Bundesgebiet die Annahme eines früheren Zuzugs als Rechtsfolge nicht in Betracht käme.
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2008 - L 13 KN 9/07
    Ein behaupteter Pflichtenverstoß des Bundesverwaltungsamtes im Rahmen des 1996 erfolglos abgeschlossenen Aufnahmeverfahrens nach §§ 26 ff. BVFG könnte der Beklagten nicht zugerechnet werden, da das Aufnahmeverfahren kein Bestandteil des Rentenverfahrens ist, das Bundesverwaltungsamt auch nicht in anderer Weise in das Rentenverfahren eingebunden war und keine das Rentenversicherungsverhältnis des Klägers betreffenden Beratungs- oder Auskunftspflichten des Bundesverwaltungsamtes erkennbar sind (vgl. BSGE 71, 217; 73, 56).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91

    Unrichtige Beratung - Amt für Ausbildungsförderung - Kindergeldanspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2008 - L 13 KN 9/07
    Ein behaupteter Pflichtenverstoß des Bundesverwaltungsamtes im Rahmen des 1996 erfolglos abgeschlossenen Aufnahmeverfahrens nach §§ 26 ff. BVFG könnte der Beklagten nicht zugerechnet werden, da das Aufnahmeverfahren kein Bestandteil des Rentenverfahrens ist, das Bundesverwaltungsamt auch nicht in anderer Weise in das Rentenverfahren eingebunden war und keine das Rentenversicherungsverhältnis des Klägers betreffenden Beratungs- oder Auskunftspflichten des Bundesverwaltungsamtes erkennbar sind (vgl. BSGE 71, 217; 73, 56).
  • BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 8/65

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtanrechnung von in der DDR geleisteten

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2008 - L 13 KN 9/07
    Auch ergibt sich aus dem Grundgesetz keine allgemeine staatliche Verpflichtung, Staatsbürger, die außerhalb des Bundesgebietes festgehalten wurden, in bestimmtem Umfang mit Staatsangehörigen gleichzustellen, die sich im Bundesgebiet aufgehalten haben (vgl. BVerfGE 29, 22, 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1996 - 14 A 5283/95

    Ansprüche nach dem Heimkehrergesetz; Antrag; Außerkraftreten

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2008 - L 13 KN 9/07
    Ob der Kläger darüber hinaus als Kriegsgefangener im Sinn des § 2 KgfEG und Heimkehrer im Sinn des § 1 Abs. 2, 3 HkG anzusehen wäre, kann dahinstehen, da diese Vorschriften zum 1. Januar 1992 (§ 1 HkG) bzw. 1. Januar 1993 (KgfEG) außer Kraft getreten sind und somit auf Ansprüche des Klägers für die Zeit ab 20. Oktober 1996 keine Anwendung finden können (vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. September 1996, Az.: 14 A 5283/95).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2008 - L 13 KN 9/07
    Er nahm Bezug auf einem Kammerbeschluss des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. Februar 2007, Az.: 1 BvR 474/05, betreffend die Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren um die Anerkennung eines vor dem 1. Januar 1993 durch Geburt erworbenen Vertriebenenstatus bei Übersiedlung in das Bundesgebiet nach dem 31. Dezember 1992.
  • BSG, 24.06.1983 - 5b RJ 106/82

    Vertreibungstatbestand - Hinterbliebenenrente - Beitragszeit - Wohnsitzbegründung

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