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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 9 AS 400/19   

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https://dejure.org/2022,18866
LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 9 AS 400/19 (https://dejure.org/2022,18866)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2022 - L 9 AS 400/19 (https://dejure.org/2022,18866)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2022 - L 9 AS 400/19 (https://dejure.org/2022,18866)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 20 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 13.05.2011, § 21 Abs 6 SGB 2 vom 13.05.2011, § 76 SGG, § 288 Abs 5 BGB, GG
    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Bekleidung und Schuhe in Übergröße - Ernährung und Getränke bei konstitutionsbedingtem erhöhten Energiebedarf - Verkehr und Mobilität - Sozialticket Berlin - BahnCard 50 - verfassungskonforme ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 21 Abs 6 SGB 2
    Mehrbedarf - Übergröße - Bekleidung, Schuhe und Strumpfwaren - Ernährung und Getränke - Verkehr und Mobilität - Sozialticket Berlin - BahnCard 50 - Verfassungskonforme Auslegung - Existenzsicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 21 Abs 6 SGB II
    Mehrbedarf - Übergröße - Bekleidung, Schuhe und Strumpfwaren - Ernährung und Getränke - Verkehr und Mobilität - Sozialticket Berlin - BahnCard 50 - Verfassungskonforme Auslegung - Existenzsicherung

  • rechtsportal.de

    § 21 Abs 6 SGB II
    Mehrbedarf - Übergröße - Bekleidung, Schuhe und Strumpfwaren - Ernährung und Getränke - Verkehr und Mobilität - Sozialticket Berlin - BahnCard 50 - Verfassungskonforme Auslegung - Existenzsicherung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 9 AS 400/19
    Ein Mehrbedarf i.S. von § 21 Abs. 6 SGB II, der im Nachgang der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 (- 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - BVerfGE 125, 175 ff.) neu in das Gesetz aufgenommen wurde, liegt vor, wenn im Einzelfall ein (qualitativ) atypischer Bedarf besteht, der außerhalb des Regelbedarfs liegt oder ein Bedarf besteht, der zwar seiner Art nach im Regelbedarf berücksichtigt wird, dies jedoch nur in durchschnittlicher Höhe, und für einen Leistungsberechtigen der Höhe nach überdurchschnittlich und damit atypisch nachgewiesen ist.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Methode, den Bedarf nach dem Statistikmodell zu bestimmen, ausdrücklich gebilligt (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - juris Rdnr. 162).

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 13/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 9 AS 400/19
    Die Kammer sei auch berechtigt, über die Leistungen endgültig zu entscheiden, denn im Hinblick auf den Ablehnungsbescheid vom 11. September 2014 über einen Mehrbedarf für Warmwasser liege kein Grund mehr für eine gerichtliche Entscheidung über vorläufige Leistungen vor (Hinweis auf Bundessozialgericht, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 13/14 R).

    Mit den Ablehnungsbescheiden zu den Mehrbedarfen und dem Sozialticket vom September 2014 war die Bewilligung des Beklagten nicht mehr vorläufig, außerdem waren die spezifischen Voraussetzungen für die Vorläufigkeit, nämlich die Ermittlungen zu Grund und Höhe eines Mehrbedarfs für die Warmwasserversorgung, zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils entfallen (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 13/14 R - Rdnr. 16).

  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 9 AS 400/19
    Ist der Bewilligungszeitraum vor dem 1. August 2016 abgeschlossen, gilt noch die bis zum 31. Juli 2016 geltende Rechtslage (BSG, Urteil vom 12. September 2018 - B 4 AS 39/17 R - Rdnr. 23 ff.).
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 9 AS 400/19
    Aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) folge eine Pflicht des Gesetzgebers, auf die Unterdeckung existenzieller Bedarfe zu reagieren.
  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 9 AS 400/19
    Aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) folge eine Pflicht des Gesetzgebers, auf die Unterdeckung existenzieller Bedarfe zu reagieren.
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