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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 18 AS 1532/21 KL   

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https://dejure.org/2023,38121
LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 18 AS 1532/21 KL (https://dejure.org/2023,38121)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2023 - L 18 AS 1532/21 KL (https://dejure.org/2023,38121)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - L 18 AS 1532/21 KL (https://dejure.org/2023,38121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6a Abs 2 SGB 2, § 6b Abs 2 S 1 SGB 2, § 6b Abs 5 S 1 SGB 2, § 48 Abs 3 SGB 2, Art 85 Abs 2 GG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch des Bundes gegen eine Optionskommune auf Erstattung von Personalkosten für zum Vollzug des SGB 2 eingesetztes Personal - Kosten für Einsatz von Widerspruchssachbearbeitern im Aufgabenbereich des SGB 2 - Rechtsnatur der KoA-VV ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 6b Abs 5 S 1 SGB 2, § 6b Abs 2 SGB 2, § 6a Abs 2 SGB 2, § 48 Abs 3 SGB 2, Art 85 Abs 2 GG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch des Bundes gegen eine Optionskommune auf Erstattung von Personalkosten für zum Vollzug des SGB II eingesetztes Personal - Kosten für Einsatz von Widerspruchssachbearbeitern im Aufgabenbereich des SGB II - Rechtsnatur der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anspruch des Bundes gegen eine Optionskommune auf Erstattung von Personalkosten für zum Vollzug des SGB II eingesetztes Personal; Kosten für Einsatz von Widerspruchssachbearbeitern im Aufgabenbereich des SGB II ; Rechtsnatur der KoA-VV; ...

  • rechtsportal.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anspruch des Bundes gegen eine Optionskommune auf Erstattung von Personalkosten für zum Vollzug des SGB II eingesetztes Personal; Kosten für Einsatz von Widerspruchssachbearbeitern im Aufgabenbereich des SGB II ; Rechtsnatur der KoA-VV; ...

Papierfundstellen

  • NZS 2024, 310
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.04.2023 - B 7/14 AS 69/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch einer Optionskommune gegen den Bund

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 18 AS 1532/21
    Unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, vgl. Urteil vom 25. April 2023 - B 7/14 AS 69/21 R -) seien einem zkT grundsätzlich nur solche Verwaltungskosten zu ersetzen, für die der zkT im Vollzug des SGB II Geld tatsächlich aufgewandt, also gezahlt habe.

    Die Regelung nimmt auf Artikel 91e Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz (GG) Bezug, wonach die notwendigen Ausgaben einschließlich der Verwaltungsausgaben der Bund trägt, soweit die Aufgaben bei einer Ausführung von Gesetzen nach Absatz 1 vom Bund wahrzunehmen sind (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2023 - B 7/14 AS 69/21 R -, juris Rn. 16; abweichend von den allgemeinen Grundsätzen der Finanzverfassung sind hierdurch unmittelbare Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den zugelassenen kommunalen Trägern erlaubt, vgl. Hübbe in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 46 , Rn. 55).

    Angesichts dessen kann die Reichweite der Bindungswirkung der KoA-VV im Verhältnis zu § 6b Absatz 2 SGB II dahingestellt bleiben (so auch BSG im o.a. Urteil vom 25. April 2023, a.a.O. Rn. 21).

    Nach § 8 Absatz 1 KoA-VV 2018 sind Verwaltungskosten die personellen und sächlichen Aufwendungen u.a. für den Betrieb der besonderen Einrichtung nach § 6a Absatz 2 SGB II. Als Personalkosten werden nach § 10 Absatz 1 Satz 1 KoA-VV 2018 die Aufwendungen für Bezüge des im Aufgabenbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II eingesetzten Personals umschrieben und beim Begriff der Bezüge in § 10 Absatz 2 Satz 1 KoA-VV 2018 auf die laufend gezahlten Besoldungen und Entgelte abgestellt (vgl. BSG im o.a. Urteil vom 25. April 2023, a.a.O. Rn. 22).

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Beklagte die für 2018 abgerufenen Mittel für Personalkosten in Bezug auf das von mehreren Gemeinden abgeordnete und in der besonderen Einrichtung eingesetzte Personal nicht mit Rechtsgrund erhalten haben dürfte, da ihm nach eigenen Angaben in der mündlichen Verhandlung für das abgeordnete Personal keine tatsächlichen Aufwendungen im Sinne von § 6b Absatz 2 Satz 1 SGB II entstanden sind (vgl. BSG im o.a. Urteil vom 25. April 2023, a.a.O. Rn. 15).

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VS 3/09 R

    Soldatenversorgung - Versorgungskrankengeld - Soldat auf Zeit - Heilbehandlung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 18 AS 1532/21
    Das Vorhandensein einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger reichen insoweit nicht aus, um eine Außenwirkung anzunehmen (BSG, Urteil vom 30. September 2009 - B 9 VS 3/09 R -, juris Rn. 33).

    Sie dürfen ihren Entscheidungen vielmehr nur materielles Recht, zu dem Verwaltungsvorschriften nicht gehören, zugrunde legen und sind lediglich befugt, sich einer Gesetzesauslegung, die in einer Verwaltungsvorschrift vertreten wird, aus eigener Überzeugung anzuschließen (vgl. BVerfGE 78, 214 ; BSG, Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R -, juris Rn. 23 zu Verwaltungsvorschriften auf der Grundlage von Artikel 84 Absatz 2 Grundgesetz ; vgl. auch BSG, Urteil vom 30. September 2009 - B 9 VS 3/09 R -, juris Rn. 33).

    Bei den KoA-VV handelt es sich auch nicht um normergänzende Verwaltungsvorschriften (vgl. hierzu BSG im o.a. Urteil vom 30. September 2009, a.a.O. Rn. 35), die auf gesetzlicher Grundlage unmittelbar die Rechtspositionen von betroffenen Bürgern oder Organisationen außerhalb der Verwaltung konkretisieren.

    Die Gerichte sind bei abweichender Rechtsauffassung berechtigt und verpflichtet, sich über sie hinwegzusetzen (vgl. BSG im o.a. Urteil vom 30. September 2009, a.a.O. Rn. 34 m.w.N.).

  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 18 AS 1532/21
    Sie dürfen ihren Entscheidungen vielmehr nur materielles Recht, zu dem Verwaltungsvorschriften nicht gehören, zugrunde legen und sind lediglich befugt, sich einer Gesetzesauslegung, die in einer Verwaltungsvorschrift vertreten wird, aus eigener Überzeugung anzuschließen (vgl. BVerfGE 78, 214 ; BSG, Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R -, juris Rn. 23 zu Verwaltungsvorschriften auf der Grundlage von Artikel 84 Absatz 2 Grundgesetz ; vgl. auch BSG, Urteil vom 30. September 2009 - B 9 VS 3/09 R -, juris Rn. 33).

    Entgegen der in der mündlichen Verhandlung von der Klägerin vertretenen Auffassung hat das BSG in dem zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU ergangenen Urteil vom 13. Juli 2017 (B 4 AS 17/16 R, juris Rn. 23) mit der Bezugnahme auf die angeführte Kommentierung von Kirchhof keineswegs eine Bindungswirkung der Gerichte an die (im dort entschiedenen Fall auf der Grundlage von Artikel 84 Absatz 2 GG ergangenen) Verwaltungsvorschriften angenommen.

  • LSG Bayern, 20.12.2017 - L 11 AS 391/14

    Keine Aufrechnung mit Erstattungsforderungen wegen angeblich unberechtigter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 18 AS 1532/21
    Angesichts des Ziels der KoA-VV, die "auf der Grundlage der zwischen dem Bund und den zugelassenen kommunalen Trägern bestehenden Finanzbeziehung notwendige Abrechnungsverfahren sowie die Bewirtschaftung der Bundesmittel" zu konkretisieren (vgl. BT-Drs 180/08, Seite 1; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. August 2020 - L 20 AS 2625/17 KL -, juris Rn. 45; Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Dezember 2017 - L 11 AS 391/14 KL -, juris Rn. 66), spricht viel dafür, die KoA-VV als norminterpretierende Vorschriften ohne normative Wirkung einzuordnen.

    Eine den Personalgemeinkosten zuzuordnende Querschnittsaufgabe lag damit nicht vor (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Dezember 2017 - L 11 AS 391/14 KL -, juris Rn. 75).

  • BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 18 AS 1532/21
    Das LSG ist für die statthafte allgemeine Leistungsklage (§ 54 Absatz 5 Sozialgerichtsgesetz - SGG -) erstinstanzlich zuständig (§ 29 Absatz 2 Nr. 3 SGG; vgl. BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 50/14 R -, juris Rn. 11).

    Für die Beurteilung des Erstattungsanspruchs der Klägerin gegen den Beklagten kommt es darauf an, ob sich die strittige Mittelverwendung im Rahmen der dem SGB II zugrunde liegenden Ziele, Zwecke und Prinzipien bewegt hat (BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 50/14 R -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 18 AS 1532/21
    Normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften sind dabei angenommen worden, wenn komplexe naturwissenschaftliche und technische Sachverhalte aufgrund eines entsprechenden gesetzgeberischen Auftrags (wie in § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) in anwendungsgeeignete Regelungen umgesetzt werden und aufgrund ihres Zustandekommens unter Beteiligung von Experten als sog. antizipiertes Sachverständigengutachten eine Vermutung für ihre Richtigkeit begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 16.96 -, Rn. 15 ff., juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; zur Rechtsfigur der normkonkretisierenden Verwaltungsvorschrift siehe auch Hill, NVwZ 1989, 401; Gerhardt, NJW 1989, 2233).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 18 AS 1532/21
    Sie dürfen ihren Entscheidungen vielmehr nur materielles Recht, zu dem Verwaltungsvorschriften nicht gehören, zugrunde legen und sind lediglich befugt, sich einer Gesetzesauslegung, die in einer Verwaltungsvorschrift vertreten wird, aus eigener Überzeugung anzuschließen (vgl. BVerfGE 78, 214 ; BSG, Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R -, juris Rn. 23 zu Verwaltungsvorschriften auf der Grundlage von Artikel 84 Absatz 2 Grundgesetz ; vgl. auch BSG, Urteil vom 30. September 2009 - B 9 VS 3/09 R -, juris Rn. 33).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2020 - L 20 AS 2625/17

    Erstattung von Verwaltungskosten; Kommunalträger;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 18 AS 1532/21
    Angesichts des Ziels der KoA-VV, die "auf der Grundlage der zwischen dem Bund und den zugelassenen kommunalen Trägern bestehenden Finanzbeziehung notwendige Abrechnungsverfahren sowie die Bewirtschaftung der Bundesmittel" zu konkretisieren (vgl. BT-Drs 180/08, Seite 1; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. August 2020 - L 20 AS 2625/17 KL -, juris Rn. 45; Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Dezember 2017 - L 11 AS 391/14 KL -, juris Rn. 66), spricht viel dafür, die KoA-VV als norminterpretierende Vorschriften ohne normative Wirkung einzuordnen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - 17 A 3510/03

    Zulässigkeit der Erhebung von über die EG-Pauschalbeträge hinausgehenden Gebühren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 18 AS 1532/21
    Personalgemeinkosten betreffen dabei nach allgemeinem Verständnis jene Bediensteten, die in Querschnittsämtern oder auf übergeordneter Ebene Aufgaben erfüllen (vgl. nur Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. März 2009 - 17 A 3510/03 - juris Rn. 60; vgl. auch Götz/Schnitzenbaumer, Kosten eines Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst, Seite 45: "Die Gemeinkosten beinhalten den verwaltungsinternen Overhead aus den Querschnittseinheiten oder sonstigen Einheiten, die Leistungen für die entsprechenden Einheiten erbringen, sowie die organisationsinternen Gemeinkosten, die auf die einzelnen Stellen umgelegt werden müssen ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2020 - L 20 AS 2622/17

    Erstattung von Verwaltungskosten; pauschale Lohnsteuer; Kommunalträger;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 18 AS 1532/21
    Eine Ermessensausübung ist hiermit nicht verbunden; vielmehr wird dem BMAS die Befugnis eingeräumt, den Anspruch für die klagende Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen (sog. "Kompetenz-Kann", vgl. König, Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch des Bundes gegen Optionskommunen, NZS 2022, 927, 929; Herbst in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 6b SGB II , Rn. 41.2; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. August 2020 - L 20 AS 2622/17 KL -, juris Rn. 33, wonach die Rückforderung von Bundesmitteln bereits aus haushaltsrechtlichen Gründen regelmäßig angezeigt ist und nur in atypischen Fällen unterbleiben kann).
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