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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2024 - L 3 U 26/20   

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https://dejure.org/2024,5117
LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2024 - L 3 U 26/20 (https://dejure.org/2024,5117)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2024 - L 3 U 26/20 (https://dejure.org/2024,5117)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2024 - L 3 U 26/20 (https://dejure.org/2024,5117)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2024 - L 3 U 26/20
    Es reicht daher zur Begründung des ursächlichen Zusammenhangs nicht aus, gegen diesen Zusammenhang sprechende Umstände auszuschließen (BSG, Urteile vom 31. Januar 2012 - B 2 U2/11 R -, 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R - und vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, jeweils in juris).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2024 - L 3 U 26/20
    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlich, eher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSG, Urteile vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - und 29. November 2011 - B 2 U 10/11 R-, jeweils in juris).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2024 - L 3 U 26/20
    Die Kammer weise jedoch darauf hin, dass nach den Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 07. Mai 2019, Az. B 2 U 25/17 R (veröffentlicht in juris), das von der Beklagten im Verwaltungsverfahren eingeholte Gutachten jedenfalls dann gegen § 200 Abs. 2 Halbsatz 1 SGB VII, der eine Gutachterbenennungspflicht und damit korrespondierend ein Auswahlrecht des Versicherten normiere, verstoße, wenn es - wovon hier in Anbetracht des von der Beklagten unwidersprochenen Klägervortrags auszugehen sei - zutreffe, dass der vom Kläger ausgewählte Gutachter Prof. Dr. E diesen anlässlich der Begutachtung nicht einmal selbst gesehen habe.
  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Herabsetzung der MdE

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2024 - L 3 U 26/20
    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (BSG, Urteile vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R -, Rn. 12, und 20. Dezember 2016 - B 2 U 11/15 R -, Rn. 18 ff., m. w. N., jeweils in juris).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2024 - L 3 U 26/20
    So stellt das BSG in dem von Kläger zitierten Urteil vom 05. September 2009 - B 2 U 25/05 R - (juris) wie auch die Literatur (vgl. Kranig in: Hauck/Noftz, SGB VII, 4. Ergänzungslieferung 2023, § 56 SGB VII, Rn. 42, 43; Scholz in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl. 2022, § 56, Rn. 51, 52) allein auf das Vorliegen eines Vorschadens ab, und auch nur dann, wenn dieser in relevanter Wechselwirkung zu den Folgen des Versicherungsfalls steht.
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2024 - L 3 U 26/20
    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (BSG, Urteile vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R -, Rn. 12, und 20. Dezember 2016 - B 2 U 11/15 R -, Rn. 18 ff., m. w. N., jeweils in juris).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2024 - L 3 U 26/20
    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlich, eher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSG, Urteile vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - und 29. November 2011 - B 2 U 10/11 R-, jeweils in juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2024 - L 3 U 26/20
    Es reicht daher zur Begründung des ursächlichen Zusammenhangs nicht aus, gegen diesen Zusammenhang sprechende Umstände auszuschließen (BSG, Urteile vom 31. Januar 2012 - B 2 U2/11 R -, 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R - und vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, jeweils in juris).
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