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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13   

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https://dejure.org/2015,12596
LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13 (https://dejure.org/2015,12596)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2015 - L 1 KR 156/13 (https://dejure.org/2015,12596)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2015 - L 1 KR 156/13 (https://dejure.org/2015,12596)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 33 Abs 2 SGB 5, § 33 Abs 3 SGB 5
    Hilfsmittelrichtlinie - Kontaktlinsen - Sehschärfe - therapeutische Indikation

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen bei funktionell Einäugigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für eine Kontaktlinse; Begriff des medizinisch zwingenden Ausnahmefalls; Schwere Sehbeeinträchtigung; Schwere einer Erkrankung als sachgerechtes Differenzierungskriterium; Kein Anspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen bei funktionell Einäugigen durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen bei funktionell Einäugigen durch die gesetzliche Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Medizinisch begründete Notwendigkeit von Kontaktlinsen allein reicht nicht für Leistungsanspruch

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 49 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Hilfsmittel | Kein Anspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen bei funktionell Einäugigen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13
    Insoweit verlangt das Grundgesetz nur, dass behinderte Menschen keinen unbilligen oder unverhältnismäßigen Belastungen ausgesetzt werden (BSG, Urt. v. 6. März 2012 - B 1 KR 10/11 R - juris Rn. 33).

    Weitgehendere Anforderungen als aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ergeben sich auch nicht aus der UN-Behindertenkonvention (BSG, Urt. v. 6. März 2012 - B 1 KR 10/11 R - juris Rn. 33).

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 24/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13
    Denn die Schwere einer Erkrankung ist grundsätzlich ein sachgerechtes Kriterium für eine Differenzierung der innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bestehenden Leistungsansprüche (BSG, Urt. v. 6. März 2012 - B 1 KR 24/10 R - juris Rn 34).

    Ihm ist es unbenommen, bei der Ausgestaltung des Leistungsrechts den Bereich der Eigenvorsorge auszuweiten, insbesondere wenn sich daraus preisdämpfende Auswirkungen ergeben, was etwa bei der Versorgung mit Brillen zu beobachten war (BSG, Urt. v. 6. März 2012 - B 1 KR 24/10 R - juris Rn 33).

  • SG Dresden, 23.11.2011 - S 18 KR 597/08

    Erstattung der Kosten für die Beschaffung einer Brille und zweier Kontaktlinsen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13
    Das habe das Sozialgericht Dresden zutreffend erkannt und entsprechend auf das Ausmaß der Sehschwäche vor einer Korrektur durch Sehhilfen abgestellt (Hinweis auf Urt. v. 23. November 2011 - S 18 KR 597/08).

    Das Gesetz lässt sich - entgegen dem Sozialgericht Dresden (Urt. v. 23. November 2011 - S 18 KR 597/08) - auch nicht korrigierend dahingehend auslegen, dass es für die Schwere der Sehbehinderung auf die ohne Korrektur vorhandene Sehschärfe ankommt.

  • BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 69/09

    Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13
    Die Krankenkassen müssten nicht von Verfassung wegen alles leisten, was zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar sei (Hinweis auf BVerfG, Beschluss v. 12. Dezember 2012 - 1 BvR 69/09).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13
    Denn entscheidend für einen auf § 13 Abs. 3 SGB V gestützten Erstattungsanspruch ist die zur Zeit der Rechnungslegung für die abgelehnte Leistung geltende Rechtslage (BSG, Urt. v. 18. Mai 2011 - B 3 KR 12/10 R - juris Rn. 8).
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 12/13 R

    Krankenversicherung - Beschränkung der Zahnersatzversorgung auf Zuschuss -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13
    Der finanzielle Ausgleich für Versicherte ohne ausreichende eigene Mittel muss auch nicht notwendig im SGB V selbst geregelt werden (BSG, Urt. v. 2. September 2014 - B 1 KR 12/13 R - juris Rn 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2015 - L 11 KR 4429/15
    Es kann dem Gesetzgeber auch nicht als fehlerhaft vorgehalten werden, wenn er für die Einschätzung, wann eine schwerwiegende Sehstörung vorliegt, auf die Definition der Weltgesundheitsorganisation abstellt, deren diesbezügliche Sachkunde außer Frage steht (vgl LSG Berlin-Brandenburg 17.04.2015, L 1 KR 156/13, juris).
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