Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 4 AS 106/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,34533
LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 4 AS 106/20 (https://dejure.org/2023,34533)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.10.2023 - L 4 AS 106/20 (https://dejure.org/2023,34533)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2023 - L 4 AS 106/20 (https://dejure.org/2023,34533)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,34533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 23 Abs 1 S 1 SGB 12, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 12, § 23 Abs 3 S 3 SGB 12, § 23 Abs 3 S 5 SGB 12
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht bzw bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Sozialhilfe - Überbrückungsleistungen - fehlender Ausreisewille - Leistungen für einen längeren Zeitraum - Vorliegen eines Härtefalles

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 12, § 23 Abs 3 S 3 SGB 12, § 23 Abs 3 S 6 SGB 12
    Leistungsausschluss für Ausländer - Unionsbürger - Überbrückungsleistungen - Härtefall - kein Ausreisewille

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsausschluss für Ausländer - Unionsbürger - Überbrückungsleistungen - Härtefall - kein Ausreisewille

  • rechtsportal.de

    Leistungsausschluss für Ausländer - Unionsbürger - Überbrückungsleistungen - Härtefall - kein Ausreisewille

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 4 AS 106/20
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine Tätigkeit einen Arbeitnehmerstatus im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 FreizügG/EU begründen kann, hat stets eine Gesamtbewertung der ausgeübten Tätigkeit zu erfolgen, bei der insbesondere auf die Arbeitszeit, den Inhalt der Tätigkeit, die Weisungsgebundenheit, den wirtschaftliche Wert der erbrachten Leistung, die Höhe der Vergütung als Gegenleistung für die Tätigkeit, den weiteren Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen (z.B. Anspruch auf bezahlten Urlaub, die Geltung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Anwendung des Tarifvertrags) und auf die Beschäftigungsdauer abzustellen ist (BSG, Urteil vom 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R - juris Rn. 19ff.; BSG, Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R - juris Rn. 19ff.; BSG, Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 42/19 R - juris Rn. 17ff.; BSG, Urteil vom 12.09.2018 - B 14 AS 18/17 R - juris Rn. 19ff.; jeweils m.w.N. auch zur Rechtsprechung des EuGH).

    Soweit die Klägerin die als "Minus" von ihrem Begehren auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII mitumfasste (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R - juris Rn. 35) Verurteilung des Beigeladenen zur Gewährung von Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 SGB XII für den Zeitraum vom 29.12.2016 bis zum 31.07.2017 beansprucht, ist die Berufung hingegen teilweise für den Zeitraum vom 29.12.2016 bis zum 28.01.2017 begründet (dazu b)).

    Das erforderliche Ausschließlichkeitsverhältnis zwischen den laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und den Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 S. 3 SGB XII ist ebenfalls gegeben, soweit sich die Leistungszeiträume decken (BSG, Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 - juris Rn. 36).

  • BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 4 AS 106/20
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine Tätigkeit einen Arbeitnehmerstatus im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 FreizügG/EU begründen kann, hat stets eine Gesamtbewertung der ausgeübten Tätigkeit zu erfolgen, bei der insbesondere auf die Arbeitszeit, den Inhalt der Tätigkeit, die Weisungsgebundenheit, den wirtschaftliche Wert der erbrachten Leistung, die Höhe der Vergütung als Gegenleistung für die Tätigkeit, den weiteren Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen (z.B. Anspruch auf bezahlten Urlaub, die Geltung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Anwendung des Tarifvertrags) und auf die Beschäftigungsdauer abzustellen ist (BSG, Urteil vom 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R - juris Rn. 19ff.; BSG, Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R - juris Rn. 19ff.; BSG, Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 42/19 R - juris Rn. 17ff.; BSG, Urteil vom 12.09.2018 - B 14 AS 18/17 R - juris Rn. 19ff.; jeweils m.w.N. auch zur Rechtsprechung des EuGH).

    Der Senat schließt sich in Kenntnis der teilweise vertretenen abweichenden Auffassung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts an, wonach der Gesetzgeber mit den Regelungen des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 a) und b) SGB II und § 23 Abs. 3 und Abs. 3a SGB XII verfassungskonform die Nachrangigkeit des deutschen Sozialleistungssystems gegenüber desjenigen des Herkunftslandes ausgestaltet hat (BSG, Urteil vom 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R - juris Rn. 34ff. mit ausführlicher Begründung und Nachweisen zur abweichenden Auffassung).

    Auch der für die Klägerin eingreifende Leistungsausschluss nach § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XII ist verfassungskonform, da der Gesetzgeber mit den Regelungen des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 a) und b) SGB II und § 23 Abs. 3 und Abs. 3a SGB XII verfassungskonform die Nachrangigkeit des deutschen Sozialleistungssystems gegenüber desjenigen des Herkunftslandes ausgestaltet hat (BSG, Urteil vom 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R - juris Rn. 34ff. mit ausführlicher Begründung und Nachweisen zur abweichenden Auffassung).

  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 4 AS 106/20
    Der Leistungsausschluss ist ausweislich der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH auch als europarechtskonform anzusehen (EuGH, Urteil vom 11.11.2014 - C -333/13 - Rs Dano; EuGH, Urteil vom 15.09.2015 - C-67/14 - Rs Alimanovic).

    Der Leistungsausschluss ist ausweislich der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH auch als europarechtskonform anzusehen (EuGH, Urteil vom 11.11.2014 - C-333/13 - Rs Dano; EuGH, Urteil vom 15.09.2015 - C-67/14 - Rs Alimanovic).

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 4 AS 106/20
    Der Leistungsausschluss ist ausweislich der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH auch als europarechtskonform anzusehen (EuGH, Urteil vom 11.11.2014 - C -333/13 - Rs Dano; EuGH, Urteil vom 15.09.2015 - C-67/14 - Rs Alimanovic).

    Der Leistungsausschluss ist ausweislich der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH auch als europarechtskonform anzusehen (EuGH, Urteil vom 11.11.2014 - C-333/13 - Rs Dano; EuGH, Urteil vom 15.09.2015 - C-67/14 - Rs Alimanovic).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 15 SO 181/18

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 4 AS 106/20
    Dass ein solcher Ausreisewille schon zu Beginn der befristeten Überbrückungsleistungen und während des gesamten Zeitraums vorliegen muss, ist dem Wortlaut des Gesetzes nicht zu entnehmen (Hessisches LSG, Urteil vom 26.04.2023 - L 4 AS 600/20 - juris Rn. 99; Hessisches LSG, Urteil vom 01.12.2021 - L 6 AS 1/20 - juris Rn. 97; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.07.2019 - L 15 SO 181/18 - juris Rn. 59; Hessisches LSG, Urteil vom 01.07.2020 - L 4 SO 120/18 - juris Rn. 65).

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird, die Härtefallregelung des § 23 Abs. 3 S. 6 Hs. 2 SGB XII sei verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass allein der tatsächliche Aufenthalt im Bundesgebiet einen Härtefall im Sinne dieser Vorschrift begründe (so wohl: Hessisches LSG, Urteil vom 01.07.2020 - L 4 SO 120/18, juris Rn. 74) oder die Voraussetzungen jedenfalls dann erfüllt seien, wenn ein Unionsbürger die Vermutung eines Freizügigkeitsrechts für sich in Anspruch nehmen könne und die Ausländerbehörde aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht ergriffen habe (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.07.2019 - L 15 SO 181/18; vgl. hierzu auch: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.05.2022 - L 8 AS 449/22 B ER, juris Rn. 18, wonach diese Auffassung nicht weiter aufrechterhalten wird), teilt der erkennende Senat diese Auffassungen nicht.

  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2019 - L 7 SO 934/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - abtrennbarer Streitgegenstand - Sozialhilfe für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 4 AS 106/20
    Die Gewährung von Überbrückungsleistungen setzt nach Auffassung des Senats, entgegen einer in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2019 - L 7 SO 934/19 - juris Rn. 49; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.01.2019 - L 23 SO 279/18 B ER - juris Rn. 40), keinen Ausreisewillen voraus (so nunmehr auch: BSG, Urteil vom 13.07.2023 - B 8 SO 11/22 R, vgl. Terminbericht des BSG Nr. 27/23 vom 14.07.2023).

    Eine Auslegung der Härtefallreglung des § 23 Abs. 3 S. 6 Hs. 2 SGB XII, die letztlich allen anerkannten juristischen Auslegungsmethoden (Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck) widerspricht, kommt nach Auffassung des erkennenden Senats nicht in Betracht (so auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2019 - L 7 SO 934/19 - juris Rn. 50ff.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - L 7 SO 3873/19 ER-B - juris Rn. 25ff.; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, 5. EL 2023, § 23 Rn. 88f; wohl auch: LSG Hamburg, Urteil vom 15.12.2022 - L 4 AS 350/21 - juris Rn. 32).

  • LSG Hessen, 01.07.2020 - L 4 SO 120/18

    Sozialhilfe (SGB XII)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 4 AS 106/20
    Dass ein solcher Ausreisewille schon zu Beginn der befristeten Überbrückungsleistungen und während des gesamten Zeitraums vorliegen muss, ist dem Wortlaut des Gesetzes nicht zu entnehmen (Hessisches LSG, Urteil vom 26.04.2023 - L 4 AS 600/20 - juris Rn. 99; Hessisches LSG, Urteil vom 01.12.2021 - L 6 AS 1/20 - juris Rn. 97; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.07.2019 - L 15 SO 181/18 - juris Rn. 59; Hessisches LSG, Urteil vom 01.07.2020 - L 4 SO 120/18 - juris Rn. 65).

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird, die Härtefallregelung des § 23 Abs. 3 S. 6 Hs. 2 SGB XII sei verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass allein der tatsächliche Aufenthalt im Bundesgebiet einen Härtefall im Sinne dieser Vorschrift begründe (so wohl: Hessisches LSG, Urteil vom 01.07.2020 - L 4 SO 120/18, juris Rn. 74) oder die Voraussetzungen jedenfalls dann erfüllt seien, wenn ein Unionsbürger die Vermutung eines Freizügigkeitsrechts für sich in Anspruch nehmen könne und die Ausländerbehörde aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht ergriffen habe (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.07.2019 - L 15 SO 181/18; vgl. hierzu auch: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.05.2022 - L 8 AS 449/22 B ER, juris Rn. 18, wonach diese Auffassung nicht weiter aufrechterhalten wird), teilt der erkennende Senat diese Auffassungen nicht.

  • LSG Hamburg, 15.12.2022 - L 4 AS 350/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 4 AS 106/20
    Die unbestimmten Rechtsbegriffe der besonderen Umstände und der besonderen Härte zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht für alle oder die überwiegende Mehrzahl der vom Leistungsausschluss betroffenen Personen typisch sind, also über die hiermit typischerweise verbundenen Härten individuelle Besonderheiten hinzutreten (LSG Hamburg, Urteil vom 15.12.2022 - L 4 AS 350/21 - juris Rn. 32; Siefert in jurisPK-SGB XII, 3. Auflage, Stand 05.12.2022, § 23 Rn. 106).

    Eine Auslegung der Härtefallreglung des § 23 Abs. 3 S. 6 Hs. 2 SGB XII, die letztlich allen anerkannten juristischen Auslegungsmethoden (Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck) widerspricht, kommt nach Auffassung des erkennenden Senats nicht in Betracht (so auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2019 - L 7 SO 934/19 - juris Rn. 50ff.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - L 7 SO 3873/19 ER-B - juris Rn. 25ff.; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, 5. EL 2023, § 23 Rn. 88f; wohl auch: LSG Hamburg, Urteil vom 15.12.2022 - L 4 AS 350/21 - juris Rn. 32).

  • LSG Hamburg, 21.02.2018 - L 4 SO 10/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 4 AS 106/20
    Schließlich ist es widersprüchlich, einen subjektiven Ausreisewillen zu fordern, dessen Umsetzung unmöglich oder nicht zumutbar ist (so auch: LSG Hamburg, Beschluss vom 21.02.2018 - L 4 SO 10/18 B ER - juris Rn. 5).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 4 AS 106/20
    Auch das Gleichbehandlungsgebot des Art. 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) steht dem Leistungsausschluss der Klägerin nicht entgegen, weil das EFA wegen des von der Bundesregierung hinsichtlich der Leistungen nach dem SGB II formell und materiell wirksam erklärten Vorbehalts auf die Leistungen nach dem SGB II ohnehin nicht anwendbar ist (vgl. dazu im Einzelnen: BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R - juris Rn. 18ff.).
  • BSG, 13.07.2023 - B 8 SO 11/22 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers - Anspruch

  • BSG, 18.05.2022 - B 7/14 AS 27/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - L 7 SO 3873/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.01.2019 - L 23 SO 279/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

  • LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 1/20
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2022 - L 8 AS 449/22

    Voraussetzungen der Härtefallregelung bei beantragten Leistungen der

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 18/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 42/19 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • BSG, 06.06.2023 - B 4 AS 4/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 31 AS 848/17

    (Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht