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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - L 14 KR 413/21   

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https://dejure.org/2023,41910
LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - L 14 KR 413/21 (https://dejure.org/2023,41910)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2023 - L 14 KR 413/21 (https://dejure.org/2023,41910)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2023 - L 14 KR 413/21 (https://dejure.org/2023,41910)
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  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2019 - L 11 KR 2795/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Schadensersatzanspruch der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - L 14 KR 413/21
    Eine durch betrügerische Handlungen einer Pflegekraft verursachte bzw ermöglichte Zweckverfehlung des Persönlichen Budgets (hier: durch sogenannte Kickback-Zahlungen) kann einen Anspruch auf deliktischen Schadensersatz der Krankenkasse begründen, selbst wenn der Bedarf des Berechtigten in dem vom Persönlichen Budget zugrunde gelegten Umfang bestanden hätte (Anschluss an LSG Stuttgart vom 7.11.2019 - L 11 KR 2795/19 B = PflR 2020, 179).

    Der im Rahmen des Persönlichen Budgets auszuzahlende Geldbetrag bestimmt sich gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 SGB IX a.F., § 29 Abs. 2 Satz 6 SGB IX nach dem individuell festgestellten Bedarf; dabei soll gemäß § 17 Abs. 3 Satz 4 SGB IX a.F., § 29 Abs. 2 Satz 7 SGB IX die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das Persönliche Budget zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. November 2019 - L 11 KR 2795/19 B -, Rn. 22, juris).

    Daher kann eine durch betrügerische Handlungen einer Pflegekraft verursachte bzw. ermöglichte Zweckverfehlung des Persönlichen Budgets einen Anspruch auf Schadensersatz der Krankenkasse begründen, selbst wenn der Bedarf des Berechtigten in dem vom Persönlichen Budget zugrunde gelegten Umfang bestanden hätte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. November 2019 - L 11 KR 2795/19 B -, Rn. 28, juris).

  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17

    Konkludente Täuschung gegenüber den Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - L 14 KR 413/21
    Der Verkehr erwartet im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Anspruchs vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung, soweit die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne Weiteres überprüfen kann (Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 -, Rn. 44, juris, m.w.N.).

    Danach enthält die Einreichung von Leistungserbringer-Rechnungen regelmäßig die stillschweigende Erklärung, diese seien in geltend gemachter Höhe endgültig angefallen und nicht - wie hier - durch Kickback-Zahlungen an den Leistungserbringer geschmälert (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 -, Rn. 45, juris).Aufgrund der Täuschung der Beklagten ist die Klägerin irrig davon ausgegangen, dass die Angaben in den Abrechnungsunterlagen, die ihr von dem Versicherten bzw. von seinen Eltern übermittelt wurden, über die Einsatzzeiten und geforderten Rechnungsbeträge der Beklagten der Wahrheit entsprachen.

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - L 14 KR 413/21
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass für den einzelnen Teilnehmer ein Verhalten festgestellt werden kann, das den rechtswidrigen Eingriff in das fremde Rechtsgut unterstützt hat und das (gemäß den im Rahmen des § 830 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB maßgeblichen strafrechtlichen Grundsätzen) von der Kenntnis der Tatumstände und dem auf die Rechtsgutverletzung gerichteten Willen getragen war (BGH, Urteil vom 4. November 1997 - VI ZR 348/96 -, Rn. 46 f., juris).
  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - L 14 KR 413/21
    Jedenfalls bei standardisierten, auf Massenerledigung angelegten Abrechnungsverfahren ist nicht erforderlich, dass der jeweilige Mitarbeiter hinsichtlich jeder einzelnen geltend gemachten Position die positive Vorstellung hatte, sie sei der Höhe nach berechtigt; vielmehr genügt die stillschweigende Annahme, die ihm vorliegende Abrechnung sei insgesamt "in Ordnung" (BGH, Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05 -, Rn. 34, juris, m.w.N.).
  • BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16

    Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - L 14 KR 413/21
    Zweifel an der Wahrheit sind solange irrelevant, als der Getäuschte die Wahrheit der Tatsache noch für möglich hält und die Vermögensverfügung infolge der Täuschung vornimmt (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 1 StR 306/16 -, Rn. 44, juris, m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 30/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - L 14 KR 413/21
    Die Anwendung der §§ 823 ff. BGB ist daher nicht ausgeschlossen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Oktober 2011 - L 11 KA 30/09 -, Rn. 33, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2008 - L 26 B 360/08

    Auslegung von Prozesserklärungen gem. § 197a SGG; Kostenscheidung nach § 197 a

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - L 14 KR 413/21
    Damit entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, die Kosten dem Beteiligten aufzuerlegen, der im Ergebnis dieser nur summarischen Prüfung voraussichtlich unterlegen wäre (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. August 2008 - L 26 B 360/08 AS -, Rn. 6, juris).
  • OVG Bremen, 02.08.2023 - 1 LC 242/22

    Kostenentscheidung; Vergleich; Kostentragung nach Vergleich über die Hauptsache

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - L 14 KR 413/21
    Wer in diesem Fall die Kosten zu tragen hat, ist entsprechend § 161 Abs. 2 VwGO vom Gericht zu bestimmen (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 2. August 2023 - 1 LC 242/22 -, Rn. 2, juris, m.w.N.).
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