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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2023 - L 22 R 428/23 B ER   

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https://dejure.org/2023,32548
LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2023 - L 22 R 428/23 B ER (https://dejure.org/2023,32548)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.09.2023 - L 22 R 428/23 B ER (https://dejure.org/2023,32548)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. September 2023 - L 22 R 428/23 B ER (https://dejure.org/2023,32548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86a Abs 2 Nr 3 SGG, § 86a Abs 3 SGG, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 86b Abs 1 S 2 SGG, § 202 SGG
    Verrechnung von Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Beitragsrückständen für eine freiwillige Kranken- bzw Pflegeversicherung und mit erhobenen Säumniszuschlägen - Beibringungsgrundsatz in § 51 Abs 2 SGB 1 - sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b Abs 1 S 2 SGG, § 17a Abs 2 GVG, § 51 SGB 1, § 52 SGB 1
    Obliegenheit - Beibringungsgrundsatz - Verrechnung - Aufrechnung - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Glaubhaftmachung - Verwaltungsakt - Ermächtigungserklärung - formelle Rechtswidrigkeit - Ermessen - Säumniszuschläge - Rechtsweg - Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Obliegenheit - Beibringungsgrundsatz - Verrechnung - Aufrechnung - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Glaubhaftmachung - Verwaltungsakt - Ermächtigungserklärung - formelle Rechtswidrigkeit - Ermessen - Säumniszuschläge - Rechtsweg - Schadensersatz

  • rechtsportal.de

    Obliegenheit - Beibringungsgrundsatz - Verrechnung - Aufrechnung - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Glaubhaftmachung - Verwaltungsakt - Ermächtigungserklärung - formelle Rechtswidrigkeit - Ermessen - Säumniszuschläge - Rechtsweg - Schadensersatz

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2023 - L 22 R 428/23
    Zudem müssen die Forderungen der Beigeladenen bestandskräftig geworden sein (BSG, Urteil vom 24.07.2003, B 4 RA 60/02 R, juris-RdNr. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2012, L 31 R 486/10; Gutzler in BeckOK, 69. Edition, Stand: 01.06.2023, § 51 SGB I RdNr. 9 m.w.N.).

    Schließlich muss eine Ermächtigungserklärung vorliegen, der dem die Verrechnung erklärenden Sozialleistungsträger die Verrechnung ermöglicht (BSG, Urteil vom 24.07.2003, B 4 RA 60/02 R, juris-RdNr. 27).

    Damit sie einredefrei der Gegenforderung gegenüberstehen könnten, bedurfte es jedoch ihrer bestandskräftigen Feststellung durch einen Verwaltungsakt (BSG Urteil vom 24.07.2003, B 4 RA 60/02 R, juris-RdNr. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2012, L 31 R 486/10; Gutzler in BeckOK, 69. Edition, Stand: 01.06.2023, § 51 SGB I RdNr. 9 m.w.N.).

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2023 - L 22 R 428/23
    Eine solche ist gegeben, wenn der zur Auf- bzw. Verrechnung ermächtigende Leistungsträger die ihm gebührende Geldzahlung fordern und wenn der die Auf- bzw. Verrechnung erklärende Träger die ihm obliegende Geldzahlung bewirken kann (BSG, Urteil vom 07.02.2012, B 13 R 85/09 R, RdNr. 55).

    Die Forderung, mit der verrechnet wird (hier: Forderung der Beigeladenen gegen den Antragsteller), muss entstanden und fällig sein; die gleichartige Forderung, gegen die (durch Einbehaltung mittels Verwaltungsakts) verrechnet werden soll (hier: Zahlungsanspruch des Antragstellers aus der Altersrente gegen die Antragsgegnerin), muss zwar nicht fällig, aber entstanden und erfüllbar sein (BSG, Urteil vom 07.02.2012, B 13 R 85/09 R, RdNr. 55 m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 31 R 486/10

    Verrechnung - bestandskräftige Forderung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2023 - L 22 R 428/23
    Zudem müssen die Forderungen der Beigeladenen bestandskräftig geworden sein (BSG, Urteil vom 24.07.2003, B 4 RA 60/02 R, juris-RdNr. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2012, L 31 R 486/10; Gutzler in BeckOK, 69. Edition, Stand: 01.06.2023, § 51 SGB I RdNr. 9 m.w.N.).

    Damit sie einredefrei der Gegenforderung gegenüberstehen könnten, bedurfte es jedoch ihrer bestandskräftigen Feststellung durch einen Verwaltungsakt (BSG Urteil vom 24.07.2003, B 4 RA 60/02 R, juris-RdNr. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2012, L 31 R 486/10; Gutzler in BeckOK, 69. Edition, Stand: 01.06.2023, § 51 SGB I RdNr. 9 m.w.N.).

  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2023 - L 22 R 428/23
    Dies ist auch die für die Verrechnung gemäß § 52 SGB I richtige Handlungsform (BSG Großer Senat, Beschluss vom 31.08.2011, GS 2/10), so dass es sich bei den im Hauptsacheverfahren angefochtenen Bescheiden nicht nur um so genannte "formelle Verwaltungsakte" bzw. "Schein-Verwaltungsakte" handelt und hier nur eine Regelungsanordnung in Betracht käme, wie es das Sozialgericht angenommen hat.
  • BSG, 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Auskunftsanspruch nach dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2023 - L 22 R 428/23
    Eine Verweisung des Rechtsstreits ist jedoch nur dann geboten und zulässig, wenn der beschrittene Rechtsweg schlechthin, d.h. für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, unzulässig ist (BSG, Beschluss vom 04.04.2012, B 12 SF 1/10 R, RdNr. 7 m.w.N.).
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