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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2024 - L 4 AS 181/21   

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LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2024 - L 4 AS 181/21 (https://dejure.org/2024,5118)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2024 - L 4 AS 181/21 (https://dejure.org/2024,5118)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2024 - L 4 AS 181/21 (https://dejure.org/2024,5118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG, § 16d SGB 2, § 39 Abs 2 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung - Zulassungsbedürftigkeit - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Klage gegen die Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB 2 - Erledigung durch Zeitablauf oder auf andere Weise - Verlust der regelnden ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2024 - L 4 AS 181/21
    Hiernach stellt die Zuweisung einer bestimmten Arbeitsgelegenheit regelmäßig einen Verwaltungsakt dar, es sei denn, es ist bereits zuvor in einer Eingliederungsvereinbarung (oder einem sie ersetzenden Verwaltungsakt) eine Konkretisierung hinsichtlich des Inhalts einer ganz bestimmten Arbeitsgelegenheit erfolgt (BSG, Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 75/12 R - juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R - juris Rn. 15 f.).

    Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ergibt sich grundsätzlich daraus, dass im Falle der Aufhebung des Zuweisungsbescheides vom 08.09.2016 (bzw. hier der Verpflichtung des Beklagten zur Rücknahme des Zuweisungsbescheides) ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Klägers gegen den Beklagten, gerichtet auf Wertersatz für die im Rahmen der Arbeitsgelegenheit geleistete Arbeit, zumindest ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis: BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R - juris Rn. 18; vgl. allgemein zu den Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs auch: BSG, Urteil 22.08.2013 - B 14 AS 75/12 R - juris Rn. 13 ff.; BSG, Urteil vom 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R - juris Rn. 23 ff.; BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R - juris Rn. 14 ff.).

    Im Falle einer solchen Erfüllung der durch Verwaltungsakt auferlegten Handlungsobliegenheit tritt eine Erledigung immer erst dann ein, wenn der Verwaltungsakt nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die ihm ursprünglich innewohnende Steuerungsfunktion nachträglich entfallen ist (BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 7 C 5/08 - juris Rn. 13; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.09.1998 - 12 B 96.400 - juris Rn. 36; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auflage, § 43 Rn. 216; Goldhammer in Schoch/Schneider, VwVfG, 3. EL August 2022, § 43 Rn. 126; Schemmer in BeckOK VwVfG, 61. Edition, Stand: 01.10.2023, § 43 Rn. 55; Schneider-Danwitz in jurisPK-SGB X, 2. Auflage, Stand: 01.12.2017, § 39 Rn. 50; wohl auch: BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R - juris Rn. 14 ff, das bei vergleichbarem Sachverhalt die isolierte Anfechtungsklage für zulässig hält, ohne die Frage der Erledigung zu thematisieren).

  • VGH Bayern, 24.09.1998 - 12 B 96.400
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2024 - L 4 AS 181/21
    Im Falle einer solchen Erfüllung der durch Verwaltungsakt auferlegten Handlungsobliegenheit tritt eine Erledigung immer erst dann ein, wenn der Verwaltungsakt nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die ihm ursprünglich innewohnende Steuerungsfunktion nachträglich entfallen ist (BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 7 C 5/08 - juris Rn. 13; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.09.1998 - 12 B 96.400 - juris Rn. 36; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auflage, § 43 Rn. 216; Goldhammer in Schoch/Schneider, VwVfG, 3. EL August 2022, § 43 Rn. 126; Schemmer in BeckOK VwVfG, 61. Edition, Stand: 01.10.2023, § 43 Rn. 55; Schneider-Danwitz in jurisPK-SGB X, 2. Auflage, Stand: 01.12.2017, § 39 Rn. 50; wohl auch: BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R - juris Rn. 14 ff, das bei vergleichbarem Sachverhalt die isolierte Anfechtungsklage für zulässig hält, ohne die Frage der Erledigung zu thematisieren).

    Schließlich bildet der Zuweisungsbescheid weiterhin den Rechtsgrund für die vom Kläger im Rahmen der Arbeitsgelegenheit geleistete Arbeit und die hierfür gezahlte Mehraufwandsentschädigung und schließt, solange er nicht aufgehoben ist, einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch aus (Bayerischer VGH, Urteil vom 24.09.1998 - 12 B 96.400 - juris Rn. 36; BVerwG, Urteil vom 20.11.1997 - 5 C 1/96 - juris Rn. 8 ff.; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auflage, § 43 Rn. 216; Schemmer in BeckOK VwVfG, 61. Edition, Stand: 01.10.2023, § 43 Rn. 55).

  • BSG, 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2024 - L 4 AS 181/21
    Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ergibt sich grundsätzlich daraus, dass im Falle der Aufhebung des Zuweisungsbescheides vom 08.09.2016 (bzw. hier der Verpflichtung des Beklagten zur Rücknahme des Zuweisungsbescheides) ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Klägers gegen den Beklagten, gerichtet auf Wertersatz für die im Rahmen der Arbeitsgelegenheit geleistete Arbeit, zumindest ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis: BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R - juris Rn. 18; vgl. allgemein zu den Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs auch: BSG, Urteil 22.08.2013 - B 14 AS 75/12 R - juris Rn. 13 ff.; BSG, Urteil vom 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R - juris Rn. 23 ff.; BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R - juris Rn. 14 ff.).

    Denn bei dem im Falle der Aufhebung oder Rücknahme des Zuweisungsbescheides vom 08.09.2016 zumindest in Betracht kommenden öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch des Klägers gegen den Beklagten, gerichtet auf Wertersatz für die im Rahmen der Arbeitsgelegenheit geleistete Arbeit, handelt es sich nicht um eine Sozialleistung im Sinne des § 11 S. 1 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB I) (BSG, Urteil vom 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R - juris Rn. 34).

  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 75/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2024 - L 4 AS 181/21
    Hiernach stellt die Zuweisung einer bestimmten Arbeitsgelegenheit regelmäßig einen Verwaltungsakt dar, es sei denn, es ist bereits zuvor in einer Eingliederungsvereinbarung (oder einem sie ersetzenden Verwaltungsakt) eine Konkretisierung hinsichtlich des Inhalts einer ganz bestimmten Arbeitsgelegenheit erfolgt (BSG, Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 75/12 R - juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R - juris Rn. 15 f.).

    Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ergibt sich grundsätzlich daraus, dass im Falle der Aufhebung des Zuweisungsbescheides vom 08.09.2016 (bzw. hier der Verpflichtung des Beklagten zur Rücknahme des Zuweisungsbescheides) ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Klägers gegen den Beklagten, gerichtet auf Wertersatz für die im Rahmen der Arbeitsgelegenheit geleistete Arbeit, zumindest ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis: BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R - juris Rn. 18; vgl. allgemein zu den Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs auch: BSG, Urteil 22.08.2013 - B 14 AS 75/12 R - juris Rn. 13 ff.; BSG, Urteil vom 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R - juris Rn. 23 ff.; BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R - juris Rn. 14 ff.).

  • LSG Thüringen, 18.05.2016 - L 9 AS 449/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde - einstweiliger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2024 - L 4 AS 181/21
    Denn mit der Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit wird das Sozialrechtsverhältnis zwischen erwerbsfähigem Leistungsberechtigten und dem Grundsicherungsträger mit wechselseitigen Rechten und Pflichten (bzw. Obliegenheiten) mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit konkretisiert, so dass sich die Zuweisungsentscheidung im Gegensatz zur Meldeaufforderung nicht in der bloßen Vorbereitung einer im Falle der Nichtteilnahme oder des Abbruchs möglichen Sanktionsentscheidung erschöpft (so auch: Thüringer LSG, Beschluss vom 18.05.2016 - L 9 AS 449/16 B ER - juris Rn. 15; zum Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt: BSG, Urteil vom 21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R - juris Rn. 10; anderer Auffassung zur Zuweisung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Bayerisches LSG, Urteil vom 21.11.2022 - L 7 AS 128/22 - juris Rn. 19; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.08.2021 - L 18 AL 67/21 B PKH - juris Rn. 2; Sächsisches LSG, Beschluss vom 04.01.2021 - L 7 AS 902/20 B ER - juris Rn. 16).

    Bei der Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit handelt es sich auch nicht um eine Dienstleistung im Sinne des § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG (Thüringer LSG, Beschluss vom 18.05.2016 - L 9 AS 449/16 B ER - juris Rn. 16 f.) und auch nicht um eine Sachleistung im Sinne dieser Vorschrift.

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2024 - L 4 AS 181/21
    Im Falle einer solchen Erfüllung der durch Verwaltungsakt auferlegten Handlungsobliegenheit tritt eine Erledigung immer erst dann ein, wenn der Verwaltungsakt nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die ihm ursprünglich innewohnende Steuerungsfunktion nachträglich entfallen ist (BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 7 C 5/08 - juris Rn. 13; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.09.1998 - 12 B 96.400 - juris Rn. 36; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auflage, § 43 Rn. 216; Goldhammer in Schoch/Schneider, VwVfG, 3. EL August 2022, § 43 Rn. 126; Schemmer in BeckOK VwVfG, 61. Edition, Stand: 01.10.2023, § 43 Rn. 55; Schneider-Danwitz in jurisPK-SGB X, 2. Auflage, Stand: 01.12.2017, § 39 Rn. 50; wohl auch: BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R - juris Rn. 14 ff, das bei vergleichbarem Sachverhalt die isolierte Anfechtungsklage für zulässig hält, ohne die Frage der Erledigung zu thematisieren).
  • BVerwG, 20.11.1997 - 5 C 1.96

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;; Erstattungsanspruch, öffentlich-

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2024 - L 4 AS 181/21
    Schließlich bildet der Zuweisungsbescheid weiterhin den Rechtsgrund für die vom Kläger im Rahmen der Arbeitsgelegenheit geleistete Arbeit und die hierfür gezahlte Mehraufwandsentschädigung und schließt, solange er nicht aufgehoben ist, einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch aus (Bayerischer VGH, Urteil vom 24.09.1998 - 12 B 96.400 - juris Rn. 36; BVerwG, Urteil vom 20.11.1997 - 5 C 1/96 - juris Rn. 8 ff.; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auflage, § 43 Rn. 216; Schemmer in BeckOK VwVfG, 61. Edition, Stand: 01.10.2023, § 43 Rn. 55).
  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 19/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überprüfungsantrag - Rücknahme rechtswidriger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2024 - L 4 AS 181/21
    Auch eine in der Rechtsprechung bei Bescheiden über die Aufhebung und Erstattung von Sozialleistungen angenommene analoge Anwendung des § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 21.10.2020 - B 13 R 19/19 R - juris Rn. 11; BSG, Urteil vom 13.02.2014 - B 4 AS 19/13 R - juris Rn. 14 m.w.N. zur Rechtsprechung) scheidet aus, da es, weil keine Sozialleistungen vorenthalten oder nachträglich aufgehoben und zurückgefordert werden, jedenfalls an der für eine Analogiebildung erforderlichen Vergleichbarkeit der Sach- und Interessenlage fehlt.
  • BSG, 21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2024 - L 4 AS 181/21
    Denn mit der Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit wird das Sozialrechtsverhältnis zwischen erwerbsfähigem Leistungsberechtigten und dem Grundsicherungsträger mit wechselseitigen Rechten und Pflichten (bzw. Obliegenheiten) mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit konkretisiert, so dass sich die Zuweisungsentscheidung im Gegensatz zur Meldeaufforderung nicht in der bloßen Vorbereitung einer im Falle der Nichtteilnahme oder des Abbruchs möglichen Sanktionsentscheidung erschöpft (so auch: Thüringer LSG, Beschluss vom 18.05.2016 - L 9 AS 449/16 B ER - juris Rn. 15; zum Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt: BSG, Urteil vom 21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R - juris Rn. 10; anderer Auffassung zur Zuweisung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Bayerisches LSG, Urteil vom 21.11.2022 - L 7 AS 128/22 - juris Rn. 19; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.08.2021 - L 18 AL 67/21 B PKH - juris Rn. 2; Sächsisches LSG, Beschluss vom 04.01.2021 - L 7 AS 902/20 B ER - juris Rn. 16).
  • BSG, 21.10.2020 - B 13 R 19/19 R

    Frist für die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2024 - L 4 AS 181/21
    Auch eine in der Rechtsprechung bei Bescheiden über die Aufhebung und Erstattung von Sozialleistungen angenommene analoge Anwendung des § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 21.10.2020 - B 13 R 19/19 R - juris Rn. 11; BSG, Urteil vom 13.02.2014 - B 4 AS 19/13 R - juris Rn. 14 m.w.N. zur Rechtsprechung) scheidet aus, da es, weil keine Sozialleistungen vorenthalten oder nachträglich aufgehoben und zurückgefordert werden, jedenfalls an der für eine Analogiebildung erforderlichen Vergleichbarkeit der Sach- und Interessenlage fehlt.
  • BSG, 29.03.2022 - B 12 R 2/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines bereits bei seinem

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - 1-Euro-Job -

  • BSG, 24.08.2017 - B 4 AS 223/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 86/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • LSG Sachsen, 04.01.2021 - L 7 AS 902/20
  • LSG Bayern, 21.11.2022 - L 7 AS 128/22

    Berufung, Verwaltungsakt, Anfechtungsklage, Revision, Bescheid,

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2021 - L 18 AL 67/21

    Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Zuweisung in Maßnahme zur

  • BSG, 03.01.2018 - B 14 AS 437/17 B
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