Rechtsprechung
LSG Hamburg, 25.03.2014 - L 3 R 51/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rente wegen Erwerbsminderung; Überprüfung von Bescheiden betreffend Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rente wegen Erwerbsminderung
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 22.02.2012 - S 11 R 714/10
- SG Hamburg, 22.03.2012 - S 11 R 714/10
- LSG Hamburg, 25.03.2014 - L 3 R 51/12
- BSG, 28.08.2014 - B 5 R 146/14 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - L 21 R 1203/07
Leistungsfall; Versicherungsfall; Versicherungsfall der vollen Erwerbsminderung; …
Auszug aus LSG Hamburg, 25.03.2014 - L 3 R 51/12
Wenn sich die Beklagte für ihre Auffassung auf die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 10. Juni 2010 - L 21 R 1203/07 - beziehe, so könne dem nicht gefolgt werden, weil diese zu Unrecht auf den Begriff des Versicherungsfalls abstelle, welcher auch beinhalte, dass ein Teilzeitarbeitsplatz nicht zur Verfügung steht.Vielmehr hat sich hierdurch nur der rechtliche Hintergrund der der Klägerin - vorbehaltlich der Erfüllung der besonderen rechtlichen Voraussetzungen - zu gewährenden Rente verändert (ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 10. Juni 2010 - L 21 R 1203/07 - Rn. 36).
- BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
Auszug aus LSG Hamburg, 25.03.2014 - L 3 R 51/12
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Beschluss vom 11. Dezember 1969 - GS 4/69 - sowie Beschluss vom 10. Dezember 1976 - GS 2 - 4/75 und - GS 3/76 - jeweils noch zu den Ansprüchen nach der Reichsversicherungsordnung) war nämlich stets auch dann von Erwerbsunfähigkeit des Versicherten auszugehen, wenn dieser zwar noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes bis unter acht Stunden täglich erwerbstätig sein konnte, er jedoch keinen entsprechenden Arbeitsplatz innehatte und ihm der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen war. - BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 4/03 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - versicherungsrechtliche …
- BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 9/01 R
Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - …
Auszug aus LSG Hamburg, 25.03.2014 - L 3 R 51/12
Weiter führe es aus, dass es keine zwei verschiedenen Versicherungsfälle gebe, wenn an eine Erwerbsunfähigkeitszeitrente einer Erwerbsunfähigkeitsdauerrente anschließe, weil es nur ein Stammrecht auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gebe (Urteil vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 9/01 R). - BSG, 11.12.1969 - GS 4/69
Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit …
Auszug aus LSG Hamburg, 25.03.2014 - L 3 R 51/12
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Beschluss vom 11. Dezember 1969 - GS 4/69 - sowie Beschluss vom 10. Dezember 1976 - GS 2 - 4/75 und - GS 3/76 - jeweils noch zu den Ansprüchen nach der Reichsversicherungsordnung) war nämlich stets auch dann von Erwerbsunfähigkeit des Versicherten auszugehen, wenn dieser zwar noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes bis unter acht Stunden täglich erwerbstätig sein konnte, er jedoch keinen entsprechenden Arbeitsplatz innehatte und ihm der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen war. - BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 62/89
Bindungswirkung eines Zeitrentenbescheides für eine Ausfallzeit
Auszug aus LSG Hamburg, 25.03.2014 - L 3 R 51/12
Denn es vertrete die Auffassung, dass kein neuer Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit eintreten könne, solange eine einmal eingetretene Erwerbsunfähigkeit fortbestehe (Urteil vom 26. Juni 1990 - 5 RJ 62/89).
- BSG, 28.08.2014 - B 5 R 146/14 B L 3 R 51/12 (LSG Hamburg).