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   LSG Hessen, 07.10.2016 - L 9 U 210/14 B   

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https://dejure.org/2016,55901
LSG Hessen, 07.10.2016 - L 9 U 210/14 B (https://dejure.org/2016,55901)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.10.2016 - L 9 U 210/14 B (https://dejure.org/2016,55901)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - L 9 U 210/14 B (https://dejure.org/2016,55901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Ordnungsgeldbeschluss wegen "Ungebühr" vor Gericht - Nichterheben der Klägerin beim Eintreten des Gerichts in der mündlichen Verhandlung - Weigerung aufzustehen trotz Aufforderung hierzu - Nichtbeantwortung der Frage nach heimlicher Fertigung von Tonbandaufnahmen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 61 Abs. 1; GVG § 178
    Ordnungsgeldbeschluss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 9 U 29/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung: Treuwidrige Ausübung des

    Auszug aus LSG Hessen, 07.10.2016 - L 9 U 210/14
    Gegen das teilweise stattgebende Urteil vom 20. Januar 2015 ist von beiden Beteiligten Berufung eingelegt worden, die noch anhängig ist (L 9 U 29/15).

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten L 9 U 210/14 B und L L 9 U 29/15 Bezug genommen.

  • OLG Saarbrücken, 28.02.2007 - 1 Ws 33/07

    Wirksamkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Verhängung einer Ordnungshaft

    Auszug aus LSG Hessen, 07.10.2016 - L 9 U 210/14
    Das Sitzenbleiben beim Eintritt des Gerichts wird in der Rechtsprechung zutreffend als Ungebühr bewertet, wenn - wie vorliegend - weitere Umstände hinzutreten, die darauf schließen lassen, dass dies in der Absicht erfolgt, das Gericht zu provozieren oder herabzusetzen (vgl. etwa Oberlandesgericht Saarbrücken vom 28. Februar 2007 - 1 Ws 33/07; Oberlandesgericht Koblenz vom 28. Februar 1985 - 1 Ws 118/85; Lückemann in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 178 GVG, Rn. 3; Allgayer in: BeckOK StPO/GVG § 178 Rn. 2).
  • OLG Koblenz, 28.02.1985 - 1 Ws 118/85
    Auszug aus LSG Hessen, 07.10.2016 - L 9 U 210/14
    Das Sitzenbleiben beim Eintritt des Gerichts wird in der Rechtsprechung zutreffend als Ungebühr bewertet, wenn - wie vorliegend - weitere Umstände hinzutreten, die darauf schließen lassen, dass dies in der Absicht erfolgt, das Gericht zu provozieren oder herabzusetzen (vgl. etwa Oberlandesgericht Saarbrücken vom 28. Februar 2007 - 1 Ws 33/07; Oberlandesgericht Koblenz vom 28. Februar 1985 - 1 Ws 118/85; Lückemann in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 178 GVG, Rn. 3; Allgayer in: BeckOK StPO/GVG § 178 Rn. 2).
  • BVerfG, 02.02.2017 - 1 BvR 2897/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 7. Oktober 2016 - L 9 U 210/14 B - und den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 4. November 2014 - S 8 U 161/12 - wird abgelehnt.
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