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LSG Hessen, 07.11.2023 - L 4 SO 202/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 93 SGB XII
Sozialhilfe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 93 SGB XII
Sozialhilfe - rechtsportal.de
Anspruch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII ; Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige; Prüfung der sogenannten Negativevidenz
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 20.01.2020 - S 20 SO 184/15
- SG Frankfurt/Main, 20.01.2020 - S 27 SO 184/15
- SG Gießen, 29.06.2021 - S 18 SO 47/19
- LSG Hessen, 22.02.2023 - L 4 SO 45/20
- LSG Hessen, 07.11.2023 - L 4 SO 202/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 21.10.2020 - B 13 R 19/19 R
Frist für die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung …
Auszug aus LSG Hessen, 07.11.2023 - L 4 SO 202/21
Hinsichtlich der fehlerhaften Kostenentscheidung des Sozialgerichts steht der Grundsatz der reformatio in peius einer Korrektur zu Lasten der alleinigen Berufungskläger nicht entgegen (stRspr des Bundessozialgerichts, vgl. für die Revision zuletzt BSG, Urteil vom 21. Oktober 2020 - B 13 R 19/19 R -, juris Rn. 41). - BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers
Auszug aus LSG Hessen, 07.11.2023 - L 4 SO 202/21
Für den Eintritt der Bedürftigkeit beim Schenker innerhalb der Zehn-Jahres-Frist des § 529 Abs. 1 BGB genügt es nicht, wenn vor Ablauf dieser Frist die Umstände eingetreten sind, aus denen sich (früher oder später) eine Erschöpfung des Vermögens des Schenkers ergeben kann oder voraussichtlich ergeben wird; es ist vielmehr erforderlich, dass die Erschöpfung des Vermögens innerhalb der Frist bereits eingetreten ist (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, NJW 2000, 728). - LSG Hessen, 25.04.2012 - L 4 SO 207/11
Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige des Sozialhilfeträgers; Rechtmäßigkeit …
Auszug aus LSG Hessen, 07.11.2023 - L 4 SO 202/21
Eine in diesem Fall dennoch erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige ist rechtswidrig (Senatsurteil vom 25. April 2012 - L 4 SO 207/11 -, Rn. 19, juris m.w.N.). - LSG Hessen, 23.01.2018 - L 4 SO 175/17
Sozialhilfe, Kostenrecht
Auszug aus LSG Hessen, 07.11.2023 - L 4 SO 202/21
Der Senat bemisst den Streitwert grundsätzlich mit der Hälfte der bezifferten Anspruchshöhe (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Januar 2018 - L 4 SO 175/17 B -, juris) und orientiert sich im vorliegenden Fall an der vom Beklagten in Bezug genommenen Schätzung des Grundstückswertes.