Rechtsprechung
LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 274/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Rentenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 14.06.2016 - S 17 R 391/15
- BSG, 17.08.2017 - B 5 R 8/16
- LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 274/16
- BSG, 14.08.2018 - B 5 R 16/18 B
- BSG, 07.09.2023 - B 5 R 75/23 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 17.08.2017 - B 5 R 16/16 R
Altersrente für besonders langjährig Versicherte; Erfüllung der Wartezeit; …
Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 274/16
Auch unter Berücksichtigung des Terminberichts Nr. 39/17 zu den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 17. August 2017 (B 5 R 8/16 R und B 5 R 16/16 R) hält der Kläger an seiner Berufung fest, weil sein Fall nicht vergleichbar mit den entschiedenen Fällen sei.Selbst wenn man entgegen des eindeutigen engen Wortlauts der Rückausnahmeregelung (vgl. BSG, Urteile vom 17. August 2017, B 5 R 8/16 R und B 5 R 16/16 R, Terminbericht Nr. 39/17; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. Januar 2017, L 22 R 578/15, juris, Rdnr. 33) die Norm erweiternd in dem Sinne auslegen wollte, dass jede unfreiwillige und unverschuldete Beendigung der Beschäftigung ausreichen könnte, kann von solchen Umständen im Fall des Klägers nicht die Rede sein: Seine Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn beruhte nicht allein auf Umständen aus der Sphäre des Arbeitgebers, sondern maßgeblich darauf, dass der Kläger nicht bereit war, weiterhin eine Beschäftigung bei dem Arbeitgeber auszuüben.
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - L 22 R 578/15
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte …
Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 274/16
Die Einstellung der Tätigkeit eines einzelnen Betriebsteils, einer Filiale eines Standorts sowie die Zusammenlegung von Betrieben oder eine Teilstillegung genügt nicht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2017, L 22 R 578/15, juris, Rdnr. 32).Selbst wenn man entgegen des eindeutigen engen Wortlauts der Rückausnahmeregelung (vgl. BSG, Urteile vom 17. August 2017, B 5 R 8/16 R und B 5 R 16/16 R, Terminbericht Nr. 39/17; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2017, L 22 R 578/15, juris, Rdnr. 33) die Norm erweiternd in dem Sinne auslegen wollte, dass jede unfreiwillige und unverschuldete Beendigung der Beschäftigung ausreichen könnte, kann von solchen Umständen im Fall des Klägers nicht die Rede sein: Seine Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn beruhte nicht allein auf Umständen aus der Sphäre des Arbeitgebers, sondern maßgeblich darauf, dass der Kläger nicht bereit war, weiterhin eine Beschäftigung bei dem Arbeitgeber auszuüben.
- BSG, 17.08.2017 - B 5 R 8/16 R
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte …
Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 274/16
Auch unter Berücksichtigung des Terminberichts Nr. 39/17 zu den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 17. August 2017 (B 5 R 8/16 R und B 5 R 16/16 R) hält der Kläger an seiner Berufung fest, weil sein Fall nicht vergleichbar mit den entschiedenen Fällen sei.Selbst wenn man entgegen des eindeutigen engen Wortlauts der Rückausnahmeregelung (vgl. BSG, Urteile vom 17. August 2017, B 5 R 8/16 R und B 5 R 16/16 R, Terminbericht Nr. 39/17; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. Januar 2017, L 22 R 578/15, juris, Rdnr. 33) die Norm erweiternd in dem Sinne auslegen wollte, dass jede unfreiwillige und unverschuldete Beendigung der Beschäftigung ausreichen könnte, kann von solchen Umständen im Fall des Klägers nicht die Rede sein: Seine Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn beruhte nicht allein auf Umständen aus der Sphäre des Arbeitgebers, sondern maßgeblich darauf, dass der Kläger nicht bereit war, weiterhin eine Beschäftigung bei dem Arbeitgeber auszuüben.
- BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem …
Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 274/16
Das Bundesverfassungsgericht habe diesen Ansatz für verfassungsgemäß erachtet und einen Eingriff in ein durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Anwartschaftsrecht durch die gesetzgeberische Maßnahmen gegen eine Frühverrentungspraxis als gerechtfertigt angesehen (Nichtannahmebeschluss vom 5. Februar 2009, 1 BvR 1631/04, juris). - LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte …
Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 274/16
Dem Kläger wird lediglich die Teilhabe an einer neu geschaffenen gesetzlichen Vergünstigung verwehrt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016, L 9 R 695/16, juris, Rdnr. 33). - BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 2217/11
Verfassungsbeschwerden gegen die geänderte Bewertung der …
Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 274/16
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. Nichtannahmebeschluss vom 18. Mai 2016, 1 BvR 2217/11, juris, Rdnr. 19, 20 m.w.N.) gebietet der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. - BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R
Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung …
Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 274/16
Insbesondere bestand auch in der Zeit der unwiderruflichen Freistellung vom 1. August 2012 bis 31. Dezember 2012 ein Beschäftigungsverhältnis im beitragsrechtlichen Sinn fort (vgl. BSG, Urteil vom 24. September 2008, B 12 KR 22/07 R, juris = SozR 4-2400 § 7 Nr. 9). - BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - …
Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 274/16
Jedoch würden die Hintergründe der betriebsbedingten Kündigung wegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (siehe z.B. BSG, Urteil vom 25. April 2002, B 11 AL 89/01 R = BSGE 89, 250-254) in einem Fall, in dem eine betriebsbedingte Kündigung vorliege, die nicht angegriffen worden sei, in der Regel nicht geprüft.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2020 - L 12 R 55/19 Die hiergegen von der Klägerin zunächst am 21.12.2016 vor dem Sozialgericht (SG) Oldenburg erhobene Klage (S 5 R 274/16) nahm die Klägerin unter dem 14.3.2017 nach einem entsprechenden Hinweis des SG auf die Versäumung der Klagefrist zurück; zugleich beantragte sie auf Empfehlung des SG die Überprüfung der ablehnenden Entscheidung gem. § 44 SGB X.