Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - L 4 BA 5/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34899
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - L 4 BA 5/20 (https://dejure.org/2021,34899)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.07.2021 - L 4 BA 5/20 (https://dejure.org/2021,34899)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - L 4 BA 5/20 (https://dejure.org/2021,34899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,34899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 2 SGB 4, § 124 SGB 5
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Masseur und medizinischer Bademeister für eine Physiotherapie-Praxis - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV

  • rechtsportal.de

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - L 4 BA 5/20
    Ergänzend werde auf das Urteil des BSG vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14- verwiesen.

    Denn bei Vertragsgestaltungen dieser Art ist für die Frage der Versicherungspflicht grundsätzlich jeweils auf die Verhältnisse abzustellen, die während der Ausführung der jeweiligen Einzelaufträge bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 04. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, juris Rn. 21 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 29 Rn. 17 ; BSG Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, Rn. 19 ; BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris Rn. 26 ).

    Sofern der Kläger für seine Hausbesuche seinen eigenen Pkw eingesetzt hat, steht bereits nicht fest, dass er den PKW ausschließlich oder überwiegend gezielt für seine Tätigkeit für die Beigeladene zu 1) angeschafft und eingesetzt hat (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 21 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass aus dem Fehlen einer eigenen "Kassenzulassung" des Klägers allein keineswegs auf das Vorliegen von Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV geschlossen werden kann (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R -, Rn. 28).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - L 4 BA 5/20
    Maßgeblich ist insoweit, welche Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes des Rechtsverhältnisses überwiegen (Urteile des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und vom 12. November 2015 - B 12 KR 10/14 R).

    Allein der Umstand, dass jemand von seinem Vertragspartner keinen für Beschäftigte typischen sozialen Schutz zur Verfügung gestellt erhält, führt noch nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos; einem solchen Risiko müssen vielmehr - um sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen zu können - auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - Juris), was hier nicht der Fall war.

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - L 4 BA 5/20
    Die als Voraussetzung für eine unternehmerische Tätigkeit geforderte "Chance, durch unternehmerisches Geschick seine Arbeit so effizient zu gestalten, dass er das Verhältnis von Aufwand und Ertrag zu seinen Gunsten hätte entscheidend beeinflussen" können (BSG, Urteil vom 07. Juni 2019 -B 12 R 6/18 R-, Rz. 31, juris), könne tatsächlich im Gesundheitswesen nur bedingt Berücksichtigung finden.

    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 07. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R -, Rn. 13 m. w. N.).

  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96

    Versicherungspflichtig selbständig tätiger Krankengymnasten nach § 2 Nr. 2 SGB VI

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - L 4 BA 5/20
    Hierzu gehören alle selbstständig Tätigen, die auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (vgl. BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 2; BT-Drucks. 14/4863 S. 38; BSG Urteil vom 23. Juli 2015 - B 5 RE 17/14 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) u. a. Kranke pflegerisch betreuen, um ihre Genesung oder ihr Gedeihen zu fördern.

    Der Begriff der Pflegepersonen in § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI geht davon aus, dass es sich grundsätzlich um weisungsabhängige (und insoweit arbeitnehmerähnliche) Tätigkeiten handelt, da sie aufgrund ärztlicher Verordnung verrichtet werden (vgl. BT-Drucks 11/4124 S 149; BSG Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - L 4 BA 5/20
    Maßgeblich ist insoweit, welche Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes des Rechtsverhältnisses überwiegen (Urteile des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und vom 12. November 2015 - B 12 KR 10/14 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2015 - L 1 KR 278/13

    Logopäde - abhängige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - L 4 BA 5/20
    Soweit nur die Beigeladene zu 1) über eine Kassenzulassung und damit über eine Abrechnungsbefugnis verfüge, führe dies nicht zur Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (Hinweis auf Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 05. Januar 2017 - AZ: L 1 KR 278/13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2001 - L 5 KR 20/01

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - L 4 BA 5/20
    Diese Umstände beruhen nämlich gerade auf der Prämisse, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt; sie sind damit nicht geeignet eine entsprechende Qualifizierung überhaupt zu begründen (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. September 2001 - L 5 KR 20/01 - und vom 23. Januar 2013, L 7 R 78/11).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2013 - L 7 R 78/11
    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - L 4 BA 5/20
    Diese Umstände beruhen nämlich gerade auf der Prämisse, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt; sie sind damit nicht geeignet eine entsprechende Qualifizierung überhaupt zu begründen (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. September 2001 - L 5 KR 20/01 - und vom 23. Januar 2013, L 7 R 78/11).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - L 4 BA 5/20
    Denn bei Vertragsgestaltungen dieser Art ist für die Frage der Versicherungspflicht grundsätzlich jeweils auf die Verhältnisse abzustellen, die während der Ausführung der jeweiligen Einzelaufträge bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 04. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, juris Rn. 21 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 29 Rn. 17 ; BSG Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, Rn. 19 ; BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris Rn. 26 ).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - L 4 BA 5/20
    Denn bei Vertragsgestaltungen dieser Art ist für die Frage der Versicherungspflicht grundsätzlich jeweils auf die Verhältnisse abzustellen, die während der Ausführung der jeweiligen Einzelaufträge bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 04. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, juris Rn. 21 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 29 Rn. 17 ; BSG Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, Rn. 19 ; BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris Rn. 26 ).
  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R

    Keine Ermächtigung zur Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen

  • BSG, 23.07.2015 - B 5 RE 17/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständig tätiger Logopäde -

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - abhängige

    Sie hat überdies im hier maßgeblichen Innenverhältnis keine eigenen, von denjenigen der Klägerin unabhängige Leistungen in Rechnung gestellt (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 14. Juli 2021 - L 4 BA 5/20 -, juris Rn. 62).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht