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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2015 - L 13 AS 40/15 NZB   

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https://dejure.org/2015,104706
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2015 - L 13 AS 40/15 NZB (https://dejure.org/2015,104706)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.04.2015 - L 13 AS 40/15 NZB (https://dejure.org/2015,104706)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. April 2015 - L 13 AS 40/15 NZB (https://dejure.org/2015,104706)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2014 - L 7 AS 269/14

    Kostenübernahme als Zuschuss für zwei neue Brillengläser als Leistungen nach dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2015 - L 13 AS 40/15
    Entsprechendes gilt für ein Urteil des LSG NRW vom 7. August 2014 (Az. L 7 AS 269/14, juris).
  • BSG, 28.12.2010 - B 13 R 320/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2015 - L 13 AS 40/15
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine Rechts-frage aufwirft, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedürftig und fähig ist [vgl. Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 28.12.2010, B 13 R 320/10 B, juris].
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2015 - L 13 AS 40/15
    Die von dem Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. Juli 2014 (Az. 1 BvL 12/12), in welchem es, so der Kläger, Kritik an der Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich der langlebigen Güter geäußert habe, erhobene Klage hat das Sozialgericht mit Gerichtsbescheid vom 2. Februar 2015 als unbegründet abgewiesen, und die Berufung nicht zugelassen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - L 7 AS 138/13

    Brillen können regelmäßig wiederkehrender Sonderbedarf sein

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2015 - L 13 AS 40/15
    Entsprechend hätten sowohl das Sozialgericht Osnabrück in seinem Urteil vom 5. Februar 2013 (Az. S 33 AS 46/12) als auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem Beschluss vom 12. Juni 2013 (Az. L 7 AS 138/13 B) entschieden, dass die Kosten vom Grundsicherungsträger zusätzlich zum Regelbedarf zu übernehmen seien.
  • SG Osnabrück, 05.02.2013 - S 33 AS 46/12

    Übernahme der Kosten für eine Brillenreparatur als Zuschuss oder darlehensweise

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2015 - L 13 AS 40/15
    Entsprechend hätten sowohl das Sozialgericht Osnabrück in seinem Urteil vom 5. Februar 2013 (Az. S 33 AS 46/12) als auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem Beschluss vom 12. Juni 2013 (Az. L 7 AS 138/13 B) entschieden, dass die Kosten vom Grundsicherungsträger zusätzlich zum Regelbedarf zu übernehmen seien.
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