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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18 (KR)   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18 (KR) (https://dejure.org/2021,6331)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.03.2021 - L 7 KO 7/18 (KR) (https://dejure.org/2021,6331)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. März 2021 - L 7 KO 7/18 (KR) (https://dejure.org/2021,6331)
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    Keine Vergütung für die Beantwortung von Rechtsfragen!

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    Keine Vergütung für die Beantwortung von Rechtsfragen! (IBR 2021, 328)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2017 - L 2 SF 122/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gutachterkosten - Gutachten über Abrechnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18
    Soweit teilweise die Auffassung vertreten wird, die Abrechnung und Kodierung von Krankenhausleistungen nach DRG-Fallpauschalen stellten im Kern ein medizinisches Sachverständigengutachten dar, dessen Vergütung sich nach den Honorargruppen M1 bis M3 zu richten habe (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2017 - L 2 SF 122/17 B E - juris RdNr. 6), folgt dem der Senat nicht.

    Zwar erkennt das LSG Berlin-Brandenburg, dass die Abrechnung selbst und die Subsumtion unter bestimmte Fallgruppen ein Verwaltungshandeln oder eine juristische Subsumtion darstellen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2017 - L 2 SF 122/17 B E - juris RdNr. 8).

    Die Abrechnung und die Subsumtion unter bestimmte Fallgruppen seien daher im Ergebnis durch den medizinischen Sachverhalt vorgegeben, so dass es sich bei einem Gutachten zur Abrechnung und Kodierung von Krankenhausleistungen nach DRG-Fallpauschalen im Kern um ein medizinisches Gutachten handele (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2017 - L 2 SF 122/17 B E - juris RdNr. 8).

  • BVerwG, 12.10.2010 - 6 B 26.10

    Wehrdienstfähigkeit; sachverständiger Zeuge; Sachverständiger; zur Abgrenzung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18
    Der Sinn und Zweck des Sachverständigenbeweises besteht darin, dass der Sachverständige als Gehilfe des Richters seine besondere Sachkunde zur Verfügung stellt, um aus bestimmten Tatsachen konkrete Schlussfolgerungen zu ziehen, Kenntnisse von Erfahrungssätzen zu vermitteln oder mit besonderem Fachwissen Tatsachen festzustellen, und dadurch die Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts zu erweitern (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 12.Oktober 2010 - 6 B 26/10 - juris RdNr. 5; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 118 RdNr. 11a; Leopold in: Beck-online Großkommentar, SGG, Stand 1. Januar 2021, § 118 RdNr. 75; Roller in: Berchtold, SGG, 6. Aufl. 2021, § 118 RdNr. 18).

    Aufgabe des Sachverständigen ist es, mithilfe besonderer Sachkunde aus Tatsachen konkrete Schlussfolgerungen zu ziehen, um so dem Gericht Kenntnis von Erfahrungssätzen zu vermitteln oder mit besonderem Fachwissen Tatsachen festzustellen (BVerwG, Beschluss vom 12.Oktober 2010 - 6 B 26/10 - juris RdNr. 5; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 118 RdNr. 11a; Leopold in: Beck-online Großkommentar, SGG, Stand 1. Januar 2021, § 118 RdNr. 75).

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2006 - 23 W 26/06

    Kostenniederschlagung wegen unrichtiger Sachbehandlung - Berechtigung von Kosten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18
    Ein Sachverständigengutachten im gerichtlichen Verfahren ist ein Beweismittel zur Feststellung von Tatsachen, nicht zur Feststellung der Rechtslage (OLG Düsseldorf - Beschluss vom 6. Juni 2006 - I-23 W 26/06, 23 W 26/06 - NJW-RR 2007, 1151 = juris RdNr. 17).

    Für die Auslegung inländischen Rechts gilt dies nicht, auch wenn es sich um komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge handelt (Oberlandesgericht Brandenburg Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 9 UF 221/02 - juris; OLG Düsseldorf - Beschluss vom 6. Juni 2006 - I-23 W 26/06, 23 W 26/06 - NJW-RR 2007, 1151 = juris RdNr. 17).

  • LSG Bayern, 11.01.2021 - L 12 SF 113/19

    Kostenrecht: Verbot der reformatio in peius im Beschwerdeverfahren gegen die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18
    Denn die gerichtliche Festsetzung gemäß § 4 Abs. 1 JVEG a.F. stellt keine Überprüfung der von den Kostenbeamten vorgenommenen Ermittlung der Entschädigung oder Vergütung dar, sondern ist eine davon unabhängige erstmalige Festsetzung (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. Januar 2021 - L 12 SF 113/19.

    Damit wird eine vorherige Berechnung der Beträge im Verwaltungsweg sowohl bei den Einzelpositionen als auch im Gesamtergebnis gegenstandslos (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. Januar 2021 - L 12 SF 113/19 - juris RdNr. 27).

  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 65/19 B

    Kodierung einer bikuspidalen Aortenklappe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18
    Die Anwendung und Auslegung der Kodierrichtlinien würden dagegen als Rechtsfragen eingestuft, die keiner weiteren Sachaufklärung zugänglich seien (BSG, Beschluss vom 19. März 2020 - B 1 KR 65/19 B - juris RdNr. 6).

    Entsprechend ist es auch Sache des Gerichts, über die Frage der richtigen Kodierung zu entscheiden und festzustellen, ob die von einem Krankenhaus abgerechnete Vergütung zutreffend oder unzutreffend war (vgl. BSG, Beschluss vom 19. März 2020 - B 1 KR 65/19 B - juris RdNr. 6: "Die Frage, ob der Wortlaut "biskuspidale Aortenklappe" kodierrechtlich einschränkend auszulegen ist, ist eine dem medizinischen Sachverständigengutachten nicht zugängliche Rechtsfrage.").

  • SG Hildesheim, 14.09.2017 - S 2 KR 668/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18
    In dem zugrundeliegenden Klageverfahren vor dem Sozialgericht (SG) Hildesheim (Az. S 2 KR 668/12) stritten die dortigen Beteiligten, die klagende Trägerin eines Krankenhauses (im Folgenden Klägerin) und die beklagte Krankenkasse (im Folgenden Beklagte), um die Erstattung der Kosten für die Behandlung einer bei der Beklagten versicherten Patientin, die die Klägerin auf der Basis der DRG-B76D (Anfälle, mehr als ein Belegungstag, ohne komplexe Diagnostik und Therapie, mit äußerst schweren CC, Alter > 15 Jahre, ohne komplexe Diagnose oder mit schweren CC, Alter > 2 Jahre oder ohne schwere CC, ohne komplizierende Diagnostik, mit EEG, ohne komplexe Diagnose, mit angeborener Fehlbildung) mit insgesamt 3.508,21 Euro abgerechnet hatte.

    In der nachfolgenden mündlichen Verhandlung stellten die Beteiligten im Verfahren S 2 KR 668/12 unstreitig, dass es a) bei der Behandlung der Patientin einen Ressourcenaufwand zur Behandlung der entzündeten Braunülen-Einstichstelle gegeben habe und dass sich b) eine Änderung der Nebendiagnose von T80.2 in T80.1 nicht auf die Höhe der Rechnung anhand der DRG-B76D auswirkt.

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) unterliegt jede Rechtsausübung dem aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) abgeleiteten Missbrauchsverbot (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06 - BGHZ 172, 218 = juris RdNr. 12; Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00 - BGHZ 149, 311 = juris RdNr. 36; BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00, 2 BvR 1777/00 - NJW 2002, 2456 = juris RdNr. 34).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) unterliegt jede Rechtsausübung dem aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) abgeleiteten Missbrauchsverbot (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06 - BGHZ 172, 218 = juris RdNr. 12; Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00 - BGHZ 149, 311 = juris RdNr. 36; BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00, 2 BvR 1777/00 - NJW 2002, 2456 = juris RdNr. 34).
  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) unterliegt jede Rechtsausübung dem aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) abgeleiteten Missbrauchsverbot (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06 - BGHZ 172, 218 = juris RdNr. 12; Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00 - BGHZ 149, 311 = juris RdNr. 36; BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00, 2 BvR 1777/00 - NJW 2002, 2456 = juris RdNr. 34).
  • BSG, 16.07.2020 - B 1 KR 16/19 R

    Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18
    Dies gilt auch für die Frage, ob eine Nebendiagnose für die Abrechnung zusätzlich zur Hauptdiagnose zu kodieren ist (BSG, Urteil vom 16. Juli 2020 - B 1 KR 16/19 R - juris RdNr. 19).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 1/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung des Missbrauchseinwands gegenüber

  • BGH, 14.10.1991 - II ZR 249/90

    Einwand individuellen Rechtsmißbrauchs gegenüber Anfechtungsklage bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 2.14

    Vergütung; Sachverständige; Zivilprozess; Gebührengutachten; Steuerberaterkammer;

  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

  • OLG Brandenburg, 02.10.2003 - 9 UF 221/02

    Gerichtskosten: Niederschlagung der Kosten für die Einholung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2019 - L 15 KR 489/19

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Thüringen, 27.01.2021 - L 1 JVEG 1295/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten zur

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2020 - L 15 KR 766/19

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2023 - L 7 KO 21/20
    Der Senat hat die Beteiligten mit Verfügung vom 18. November 2021 darauf hingewiesen, dass in der Beweisanordnung vom 8. Mai 2020 nicht nur Fragen zu vorliegenden Erkrankungen der Patientin sowie zum Bestehen einer primären oder sekundären Fehlbelegung, sondern auch gutachterliche Auskünfte zur Kodierung und zur Berechnung des Vergütungsbetrags gestellt worden seien und dass der Senat bereits mit Beschluss vom 8. März 2021, Aktenzeichen L 7 KO 7/18 (KR), entschieden habe, dass jedenfalls die gutachterlichen Ausführungen zur Kodierung und zur Berechnung des Vergütungsbetrags keiner der Honorargruppen M1 -- M3 der Anlage 1 zu § 9 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung (a.F.) zugeordnet werden könnten, weil es sich dabei um Rechtsfragen handele, die dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglich seien, weshalb hierfür keine Vergütung geltend gemacht werden könne.

    Sie können als Rechtsgutachten auch nicht erfasst sein, weil die gerichtliche Einholung von Rechtsgutachten, soweit nicht die in § 293 ZPO geregelten Ausnahmefälle eingreifen, unzulässig ist (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 8. März 2021 - L 7 KO 7/18 (KR)).

    Diese Auffangvorschrift des JVEG a.F. zur Sachverständigenvergütung ist auf gerichtlich eingeholte, nicht § 293 ZPO unterfallende Rechtsgutachten nicht anwendbar (Beschluss des Senats vom 8. März 2021 - L 7 KO 7/18 (KR)).

    Die Einholung eines Rechtsgutachtens zu in Deutschland geltenden, deutschen Rechtsnormen ist dem gerichtlichen Sachverständigenbeweis wesensfremd (vgl. Beschluss des Senats vom 8. März 2021 - L 7 KO 7/18 (KR)).

    Die auf der Grundlage eines ggf. unter Zuhilfenahme von medizinischem Sachverstand hinreichend geklärten Sachverhalts dann zutreffende Anwendung und Auslegung der Kodierrichtlinien und damit auch die zutreffende Kodierung von Haupt- und Nebendiagnosen sind dagegen - entgegen einer teilweise abweichend vertretenen Auffassung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2017 - L 2 SF 122/17 B E - juris RdNr. 6) - vor dem Hintergrund der ausgeführten Grundsätze zur Rechtsermittlung und der entsprechend eindeutigen und unmissverständlichen Rechtsprechung des BSG (vgl. Beschluss vom 19. März 2020 - B 1 KR 65/19 B) als Rechtsfragen dem Sachverständigenbeweis entzogen (vgl. Beschluss des Senats vom 8. März 2021 - L 7 KO 7/18 (KR)).

    Hinsichtlich dieser Obliegenheit verweist der Senat der Vollständigkeit halber auf seine Entscheidung vom 8. März 2021 (L 7 KO 7/18 (KR)), in dem er ausführlich die besondere Rechtsbeziehung zwischen dem beauftragenden Fachsenat und dem Sachverständigen als Hilfsperson des Gerichts, die auch gegenseitige Informationspflichten beinhaltet, dargestellt hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2021 - L 7 SF 5/19

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung; Einordnung

    Nicht berücksichtigungsfähig ist weiterhin der letzte Bereich auf Seite 33 unten bis 34 Mitte, weil der Antragsgegner hier lediglich zutreffend darauf hinweist, dass der Vergütungsbetrag für die Behandlung nicht vom Sachverständigen festgelegt werden kann, sondern einer rechtlichen Würdigung bedarf, weshalb es sich der Einschätzungsmöglichkeit des medizinischen Sachverständigen entzieht (vgl. dazu: Beschluss des Senats vom 8. März 2021 - L 7 KO 7/18 (KR)).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.11.2022 - 1 HKO 7642/21

    Unzulässigkeit eines Spruchverfahrens bei Verschmelzung von Genossenschaften

    Auch der Umstand, dass sich eine Materie zum "Spezialgebiet" entwickelt hat, ist kein Grund, ein Gutachten einzuholen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2021, Az.: L 7 KO 7/18 (KR) Rn. 38 mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2021 - L 15 KR 744/21

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren - hier zur

    Der Senat teilt zunächst unabhängig davon, dass Teil 2 der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Satz 1 JVEG in der hier gemäß § 24 Satz 1 JVEG auch anwendbaren, vom 01.01.2021 bis zum 02.07.2021 geltenden Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021 vom 21.12.2020 (BGBl I 3229) ausdrücklich Streitigkeiten bei Krankenhausabrechnungen nennt, nicht die Auffassung des Kostensenats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 08.03.2021 - L 7 KO 7/18 (KR) -, juris Rn. 31 ff, wonach einem Arzt, der durch ein Sozialgericht mit der Erstattung eines Gutachtens zu der Frage der zutreffenden Abrechnung einer Krankenhausleistung beauftragt worden ist, in der Regel kein Vergütungsanspruch zusteht, weil es bei der Frage nach der zutreffenden Kodierung regelmäßig um die Klärung von Rechtsfragen gehe und die Einholung eines Rechtsgutachtens insoweit nicht zulässig sei (kritisch auch Groth, jurisPR-SozR 9/2021, Anm. 5).
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