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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 3 KA 31/15   

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https://dejure.org/2018,16605
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 3 KA 31/15 (https://dejure.org/2018,16605)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.04.2018 - L 3 KA 31/15 (https://dejure.org/2018,16605)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. April 2018 - L 3 KA 31/15 (https://dejure.org/2018,16605)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 S. 1 und S. 3 SGB V; § ... 12 Abs. 1 SGB V; § 31 Abs. 1 SGB V; § 82 Abs. 1 SGB V; § 106 Abs. 2 S. 1 und S. 4 SGB V; § 129 SGB V; (1976) ; § 21 Abs. 1 S. 1 AMG; (1976) ; § 21 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 1a Alt. 2 AMG; (1976) ; § 4 Abs. 1 S. 1 AMG; ApoBetrO (1987) § 1a Abs. 9; BMV-Ä § 48 Abs. 1
    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit eines Verordnungsregresses für das Oxybutynin 0,1 % ; Grachtenhaus Instillationsset N3 15 ml

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Regressen wegen der Verordnung von Arzneimitteln; Zulassung eines Fertigarzneimittels; Anspruch auf Versorgung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 106 Abs. 2 S. 4; AMG § 4 Abs. 1 S. 1
    Festsetzung von Regressen wegen der Verordnung von Arzneimitteln

  • rechtsportal.de

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 3 KA 31/15
    Dafür sind zuverlässige wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen über das Arzneimittel in dem Sinne erforderlich, dass der Erfolg der Behandlung mit ihm durch eine ausreichende Anzahl von Behandlungsfällen belegt ist ( BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 mwN ).

    Denn nach stRspr ( vgl zB BSG 3-2500 § 106 Nr. 52; SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 ) erfolgt die Festsetzung eines aus § 106 Abs. 2 SGB V gestützten Verordnungsregresses verschuldensunabhängig.

    Denn nach ständiger BSG-Rechtsprechung ( SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 und Nr. 26 ) ist eine vorgängige Beratung nicht geboten, wenn dem Arzt im Einzelfall vorgeworfen wird, das verordnete Arzneimittel sei von der Leistungspflicht der GKV nicht gedeckt, zB weil es an einer arzneimittelrechtlichen Zulassung des Medikaments fehlt.

  • SG Hamburg, 27.02.2015 - S 33 KR 590/09

    Krankenversicherung - Arzneimittelverordnung - Vergütungsanspruch eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 3 KA 31/15
    Dies hat der Kläger unter Bezugnahme auf die entsprechenden Feststellungen im Urteil des SG Hamburg vom 27. Februar 2015 ( S 33 KR 590/09 - juris ) selbst dargelegt.

    (3) An der sich hieraus ergebenden Rechtsfolge, dass das streitbefangene Präparat nicht nach § 31 Abs. 1 SGB V zulasten der Beigeladenen zu 2. verordnet werden durfte, ändert sich auch nichts, wenn man - dem Urteil des SG Hamburg vom 27. Februar 2015 ( aaO ) folgend - davon ausgeht, dass vorliegend die Zulassungspflicht ausnahmsweise nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG ausgeschlossen war.

    Nur ergänzend wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Einwand der Beigeladenen zu 1., die Krankenkasse sei nach der Entscheidung des SG Hamburg vom 27. Februar 2015 ( aaO ) verpflichtet worden, die Rechnungen des seinerzeit klagenden Apothekers über die Lieferung von Fertigspritzen-Instillationssets mit steriler Oxybutynin-HCl-Lösung 0, 1 % zu vergüten, für den vorliegenden Fall nicht entscheidend ist.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 3 KA 31/15
    So lägen die erforderlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise gegebene Verordnungsfähigkeit nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Dezember 2005 (Az.: 1 BvR 347/98) nicht vor.

    Dies ist nach der Rechtsprechung des BVerfG auf der Grundlage von Art. 2 Abs. 2 S 1 Grundgesetz (GG) nur möglich, wenn eine in der GKV versicherte Person an einer lebensbedrohlichen oder sogar regelmäßig tödlichen Erkrankung leidet, für die schulmedizinische Behandlungsmethoden nicht vorliegen, und wenn die beanspruchte Behandlungsmethode eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf verspricht ( SozR 4-2500 § 27 Nr. 5; SozR 4-2500 § 92 Nr. 18 ).

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 3 KA 31/15
    Dies entspricht der ständigen BSG-Rechtsprechung zu den zulassungsfreien Rezepturarzneimitteln ( vgl zB SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 ), wobei deren Einsatz im Rahmen einer Pharmakotherapie zulasten der GKV nur möglich ist, wenn dem eine positive Empfehlung des G-BA gemäß § 135 Abs. 1 SGB V zugrunde liegt ( BSG aaO; SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 und Nr. 14; SozR 4-2500 § 27 Nr. 1 ).

    Insbesondere war die Erkrankung des Versicherten nicht so selten, dass sie bzw ihre Behandlung sich einer systematischen Erforschung entziehen würde, sodass eine erweiterte Leistungspflicht der Krankenkasse in Betracht käme ( BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 1 ).

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 3 KA 31/15
    Ein Off-Label-Use kommt von vornherein nur in Betracht, wenn ein Fertigarzneimittel über eine arzneimittelrechtliche Zulassung für eine bestimmte Indikation verfügt, das Arzneimittel im Einzelfall aber für eine andere Indikation eingesetzt werden soll ( BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; SozR 4-2500 § 31 Nr. 15 ).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 3 KA 31/15
    Ebenso wenig könnte ein Anspruch des Versicherten auf ein sog Systemversagen ( BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 ) in Hinblick auf eine bisher fehlende Entscheidung des G-BA zu Behandlungsempfehlungen mit Oxybutynin-Instillationssets gestützt werden.
  • BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11

    BGH hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 3 KA 31/15
    Die hier problematischen Oxybutynin-Fertigspritzensets wurden wegen der regelmäßigen Abnahme im gesamten Bundesgebiet und der langen Herstellungsdauer im Voraus - dh vor dem Vorliegen einer konkreten ärztlichen Verordnung ( Bundesgerichtshof , Urteil vom 4. September 2012 - 1 StR 534/11 - juris ) - hergestellt.
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 3 KA 31/15
    Versicherte können eine Versorgung mit vertragsärztlich verordneten Fertigarzneimitteln, die nach den Regelungen des Arzneimittelrechts einer Zulassung bedürfen, daher regelmäßig nur beanspruchen, wenn für das Arzneimittel eine für das jeweilige Indikationsgebiet betreffende Zulassung vorliegt ( BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 1 und Nr. 19 ).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 3 KA 31/15
    Dies entspricht der ständigen BSG-Rechtsprechung zu den zulassungsfreien Rezepturarzneimitteln ( vgl zB SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 ), wobei deren Einsatz im Rahmen einer Pharmakotherapie zulasten der GKV nur möglich ist, wenn dem eine positive Empfehlung des G-BA gemäß § 135 Abs. 1 SGB V zugrunde liegt ( BSG aaO; SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 und Nr. 14; SozR 4-2500 § 27 Nr. 1 ).
  • BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 18/12 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - pharmazeutische Unternehmen tragen Risiko

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 3 KA 31/15
    Die G. GmbH als Trägerin der G. -Apotheke hat diese Schritte des Inverkehrbringens erfüllt, weil sie weitergehend sogar schon veranlasst hat, dass die hier streitbefangenen Oxybutynin-Instillationssets mit eigener Pharmazentralnummer (PZN: 1915753) und dem Herstellerabgabepreis (980,17 Euro) in der für die Auflistung verkehrsfähiger Arzneimittel maßgeblichen Lauer-Taxe aufgenommen worden sind ( so ausdrücklich: Thüringer LSG, Urteil vom 30. Mai 2017 - L 6 KR 424/14 - juris unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 2. Juli 2013 - B 1 KR 18/12 R - juris ).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92

    Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung

  • LSG Thüringen, 30.05.2017 - L 6 KR 424/14

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Überprüfung der

  • SG Hannover, 13.09.2023 - S 20 KA 308/22
    Denn auch im Bereich der arzneimittelrechtlichen Zulassungsfreiheit können nur solche Verordnungen zulasten der GKV erfolgen, die die Gewähr für Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nach Maßgabe des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse bieten (BSG, Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 37/08 R; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. April 2018 - L 3 KA 31/15) .
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