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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 295/20   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 295/20 (https://dejure.org/2022,18793)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.04.2022 - L 9 SO 295/20 (https://dejure.org/2022,18793)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. April 2022 - L 9 SO 295/20 (https://dejure.org/2022,18793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 953
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 295/20
    Die örtliche Zuständigkeit der Beklagten ist gegeben, denn bei einer ambulanten Behandlung ist gem. § 98 Abs. 1 SGB XII auf den tatsächlichen Aufenthalt abzustellen und diesen hatte W. jedenfalls zum Zeitpunkt der Aufnahme in der Klinik der Klägerin in C. Dies würde auch im Falle einer stationären Behandlung gelten, denn zuständigkeitsbegründend ist in Eilfällen, die eine Aufnahme in einer stationären Einrichtung notwendig machen, § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII, der auf den tatsächlichen Aufenthalt abstellt, selbst wenn ein gewöhnlicher Aufenthalt des Hilfebedürftigen in einem anderen Zuständigkeitsbereich bestehen sollte (BSG Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R).

    Ein Eilfall liegt damit nicht vor, wenn Zeit zur Unterrichtung des zuständigen Sozialhilfeträgers verbleibt (BSG Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R).

    Eine Krankenversicherung im Ausland bietet keinen dem Recht der GKV vergleichbaren unmittelbaren Schutz durch die Inanspruchnahme von Sachleistungen im Inland; ein Kostenerstattungsanspruch, der - insbesondere vor dem Hintergrund der tatsächlichen Koordinationsprobleme - erst noch durchgesetzt werden müsste, reicht für die Anwendung des § 2 Abs. 1 SGB XII nicht aus (BSG Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R).

    Allein die entsprechende Verpflichtung nach § 4 FreizügG/EU schließt dabei die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V aus; auf eine tatsächliche Absicherung für den Krankheitsfall kommt es nicht an (BSG Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R).

    Um Aufwendungen in gebotenem Umfang iS des § 25 SGB XII handelt es sich jedenfalls dann, wenn die geltend gemachte Vergütung der nach dem SGB V und den sonstigen Normen und Verträgen entspricht (BSG Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R).

    Es ist keine Aufteilung der Kosten pro rata temporis wie bei einer Fallpauschale erforderlich (vgl. dazu BSG Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 295/20
    Zudem ist jedenfalls bei Zweifeln über den Krankenversicherungsstatus eine Unterrichtung des Sozialhilfeträgers erst an dem der Aufnahme folgenden Werktag geboten (hierzu BSG Urteile vom 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R und vom 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R).

    Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität ist eine Frist von einem Monat angemessen, die regelmäßig mit dem Ende des Eilfalls beginnt (BSG Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R).

    Der Nothelfer gehört zum kostenprivilegierten Personenkreis nach § 183 SGG (BSG Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R).

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 295/20
    Dies ist nicht der Fall, denn die Klägerin macht einen eigenen Anspruch als Nothelferin geltend; eine Entscheidung hierüber greift nicht unmittelbar in die Rechtssphäre des Patienten ein (BSG Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R).

    Die Kenntnis des Sozialhilfeträgers bildet damit die Zäsur für die sich gegenseitig ausschließenden Ansprüche des Nothelfers einerseits und des Hilfebedürftigen andererseits (BSG Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R).

    Zudem ist jedenfalls bei Zweifeln über den Krankenversicherungsstatus eine Unterrichtung des Sozialhilfeträgers erst an dem der Aufnahme folgenden Werktag geboten (hierzu BSG Urteile vom 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R und vom 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2021 - L 9 SO 56/21

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 295/20
    Dann würde auch die fehlende melderechtliche Erfassung der Anwendung der Rückausnahme nicht entgegenstehen, weil § 23 Abs. 3 Satz 8 SGB XII jedenfalls in den Fällen teleologisch zu reduzieren ist, in denen eine Meldepflicht nicht besteht (Beschluss des Senats vom 05.05.2021 - L 9 SO 56/21 B ER).

    Ein Ausreisewillen ist für einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen nicht erforderlich (wie hier LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 16.01.2019 - L 7 AS 1085/18 B mwN, vom 30.05.2019 - L 20 AY 15/19 B ER und vom 05. Mai 2021 - L 9 SO 56/21 B ER; aA LSG Baden-Württemberg Urteil vom 07.11.2019 - L 7 SO 934/19, kritisch dazu Siefert in: jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 23 SGB XII Rn. 100.1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2019 - L 20 AY 15/19

    Ausschluss von EU-Ausländern aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 295/20
    Es kann im vorliegenden Verfahren offen bleiben, ob der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 AsylbLG in der Weise teleologisch zu reduzieren ist, dass EU-Ausländer nicht von der Norm erfasst sind (so LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30.05.2019 - L 20 AY 15/19 B ER; Bayerischer VGH Beschluss vom 14.05.2020 - 12 CE 20.985; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 25.11.2021 - L 8 SO 207/21 B ER; Frerichs in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 1 AsylbLG Rn. 81; aA LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 16.03.2020 - L 19 AS 2035/19 B ER und vom 16.01.2019 - L 7 AS 1085/18 B; LSG Hessen Beschluss vom 05.02.2015 - L 6 AS 883/14 B ER; Leopold in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, SGB XII, 7. Aufl. 2020, § 1 AsylbLG Rn. 9).

    Ein Ausreisewillen ist für einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen nicht erforderlich (wie hier LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 16.01.2019 - L 7 AS 1085/18 B mwN, vom 30.05.2019 - L 20 AY 15/19 B ER und vom 05. Mai 2021 - L 9 SO 56/21 B ER; aA LSG Baden-Württemberg Urteil vom 07.11.2019 - L 7 SO 934/19, kritisch dazu Siefert in: jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 23 SGB XII Rn. 100.1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 7 AS 1085/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 295/20
    Es kann im vorliegenden Verfahren offen bleiben, ob der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 AsylbLG in der Weise teleologisch zu reduzieren ist, dass EU-Ausländer nicht von der Norm erfasst sind (so LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30.05.2019 - L 20 AY 15/19 B ER; Bayerischer VGH Beschluss vom 14.05.2020 - 12 CE 20.985; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 25.11.2021 - L 8 SO 207/21 B ER; Frerichs in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 1 AsylbLG Rn. 81; aA LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 16.03.2020 - L 19 AS 2035/19 B ER und vom 16.01.2019 - L 7 AS 1085/18 B; LSG Hessen Beschluss vom 05.02.2015 - L 6 AS 883/14 B ER; Leopold in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, SGB XII, 7. Aufl. 2020, § 1 AsylbLG Rn. 9).

    Ein Ausreisewillen ist für einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen nicht erforderlich (wie hier LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 16.01.2019 - L 7 AS 1085/18 B mwN, vom 30.05.2019 - L 20 AY 15/19 B ER und vom 05. Mai 2021 - L 9 SO 56/21 B ER; aA LSG Baden-Württemberg Urteil vom 07.11.2019 - L 7 SO 934/19, kritisch dazu Siefert in: jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 23 SGB XII Rn. 100.1).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2019 - L 7 SO 934/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - abtrennbarer Streitgegenstand - Sozialhilfe für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 295/20
    Ein Ausreisewillen ist für einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen nicht erforderlich (wie hier LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 16.01.2019 - L 7 AS 1085/18 B mwN, vom 30.05.2019 - L 20 AY 15/19 B ER und vom 05. Mai 2021 - L 9 SO 56/21 B ER; aA LSG Baden-Württemberg Urteil vom 07.11.2019 - L 7 SO 934/19, kritisch dazu Siefert in: jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 23 SGB XII Rn. 100.1).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 295/20
    Das BSG hatte entschieden, dass dieser Leistungsausschluss "erst recht" auf Personen ohne materielles Aufenthaltsrecht anzuwenden war (BSG Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20

    Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 295/20
    Der Wortlaut der Vorschrift ist zwar offen und lässt auch eine abweichende Interpretation zu (dazu BVerfG Beschluss vom 26.02.2020 - 1 BvL 1/20, in diesem Sinne LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 10.03.2021 - L 20 SO 419/20 B ER).
  • BSG, 21.03.2019 - B 14 AS 31/18 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 295/20
    Aufenthaltsrecht im Sinne dieser Vorschrift ist abweichend von der Auffassung des Sozialgerichts ein materielles Aufenthaltsrecht, nicht ausreichend für die Begründung eines Aufenthaltsrechts ist die generelle Freizügigkeitsvermutung für EU-Ausländer, für deren rechtmäßige Einreise nach Deutschland gem. § 2 Abs. 5 FreizüG/EU ein gültiger Pass genügt (BSG Urteil vom 21.03.2019 - B 14 AS 31/18 R mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2020 - L 19 AS 2035/19

    EU-Ausländer: Folgen der Verlustfeststellung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2021 - L 8 SO 207/21

    Vorläufige existenzsichernde Leistungen für einen Unionsbürger; Begriff des

  • LSG Hessen, 05.02.2015 - L 6 AS 883/14

    Eilverfahren über Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 20 AY 48/19

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Einstellung der

  • VGH Bayern, 14.05.2020 - 12 CE 20.985

    Keine Verpflichtung zur Prüfung der Freizügigkeitsvoraussetzungen im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2021 - L 20 SO 419/20

    Anspruch einer polnischen Staatsangehörigen auf Leistungen der Grundsicherung im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2024 - L 9 SO 25/24
    Eine aus gesundheitlichen Gründen bestehende individuelle Unzumutbarkeit, in das Herkunftsland zurückzukehren, ist geeignet, eine besondere Härte in diesem Sinne zu begründen (dazu auch Urteil des Senats vom 07.04.2022 - L 9 SO 295/20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2024 - L 9 SO 26/24
    Eine aus gesundheitlichen Gründen bestehende individuelle Unzumutbarkeit, in das Herkunftsland zurückzukehren, ist geeignet, eine besondere Härte in diesem Sinne zu begründen (dazu auch Urteil des Senats vom 07.04.2022 - L 9 SO 295/20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2023 - L 9 SO 338/22

    Anspruch kroatischer Staatsangehöriger auf Leistungen nach dem SGB XII im Wege

    Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift und ihren systematischen Zusammenhängen folgt jedoch, dass nur ein materielles Aufenthaltsrecht einem Leistungsausschluss entgegensteht (dazu ausführlich Urteil des Senates vom 07.04.2022 - L 9 SO 295/20).

    Es ist nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber Unionsbürger gerade dann leistungslos lassen wollte, wenn die den Leistungsausschluss begründende Rückkehroption in das Herkunftsland sich gerade nicht verwirklichen lässt und die Verweigerung von Leistungen sich als unzumutbare besondere Härte darstellt (Beschluss des Senats vom 07.04.2022 - L 9 SO 295/20; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 28.03.2018 - L 7 AS 115/18 B ER; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 20.06.2017 - L 15 SO 104/17 B ER).

  • LSG Hessen, 23.11.2022 - L 4 SO 53/20

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Maßgeblich ist insoweit grundsätzlich die Dienstbereitschaft der Behörde im Zeitpunkt der Aufnahme (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. April 2022 - L 9 SO 295/20 -, juris Rn. 30).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2022 - L 9 SF 274/22

    Unbegründetheit eines Antrags auf Aussetzung der Vollstreckung eines Beschlusses

    Es ist nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber Unionsbürger gerade dann leistungslos lassen wollte, wenn die den Leistungsausschluss begründende Rückkehroption in das Herkunftsland sich gerade nicht verwirklichen lässt und die Verweigerung von Leistungen sich als unzumutbare besondere Härte darstellt (Beschluss des Senats vom 07.04.2022 - L 9 SO 295/20; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 28.03.2018 - L 7 AS 115/18 B ER; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 20.06.2017 - L 15 SO 104/17 B ER).
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