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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18 (https://dejure.org/2019,22501)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18 (https://dejure.org/2019,22501)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - L 19 AS 2029/18 (https://dejure.org/2019,22501)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18
    Unter einem "Normalfall" ist ein Fall zu verstehen, in dem sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Beachtung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nicht nach oben oder unten vom Durchschnitt aller sozialrechtlichen Fälle abhebt (BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R).

    Ob ein Durchschnittsfall vorliegt, ergibt sich aus dem Vergleich mit den sonstigen bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anhängigen Streitsachen (BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N.).

    Zudem kann das Abweichen eines Bemessungskriteriums von jedem anderen Bemessungskriterium kompensiert werden (BSG Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R).

    Die Rechtsprechung billigt einem Rechtsanwalt einen Toleranzrahmen von bis zu 20 % zu, wenn es sich nicht um einen Durchschnitts/Normalfall handelt (BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R).

    Ebenfalls sind die bei der Bewertung der Kriterien zu beachtenden Umstände höchstrichterlich geklärt (BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R).

    Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit kann unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundessozialgerichts im Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R, wonach bei einem Routinefall eine durchschnittliche Schwierigkeit angenommen wird, als durchschnittlich bewertet werden.

    Erhebliche, sich üblicherweise nicht stellende (tatsächliche oder rechtliche) Probleme, die eine überdurchschnittliche Schwierigkeit begründen können (vgl. hierzu BSG Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R) haben nicht vorgelegen.

    Bei Abwägung aller Kriterien des § 14 RVG, insbesondere auch der Tatsache, dass unterdurchschnittliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Herabbemessung der Mittelgebühr rechtfertigen können (BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R), kommt dem konkreten Verfahren allenfalls eine durchschnittliche Bedeutung zu, so dass die Mittelgebühr von 150, 00 Euro anzusetzen wäre.

    Da die Tätigkeit nicht umfangreich oder schwierig gewesen ist, ist daher die Schwellengebühr von 120, 00 Euro anzusetzen (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R).

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18
    Der Gesetzgeber hat die abschließende Klärung des Begriffs "derselben Angelegenheit" i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG a.F. der Rechtsprechung und dem Schrifttum überlassen (BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R m.w.N.).

    In der Regel deckt sich der gebührenrechtliche Begriff "derselben Angelegenheit" mit dem prozessrechtlichen Begriff des (Verfahrens-)Gegenstandes, besteht also eine Identität des Streitgegenstandes des behördlichen/gerichtlichen Verfahrens mit der gebührenrechtlichen Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG a.F ... Bei besonderen Umstände des konkreten Falls ist eine abweichende Behandlung möglich (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R m.w.N).

    Deshalb können mehrere selbständige Vorverfahren entgegen der Auffassung des Klägers ausnahmsweise eine gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG a.F. sein (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R).

  • BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 5/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18
    Vorliegend hat der Beklagte durch die Zuerkennung jedenfalls eines Teils der vom Kläger beanspruchten Kosten für das Betreiben der sechs Vorverfahren mit dem streitbefangenen Kostenfestsetzungsbescheid vom 09.07.2015 zumindest konkludent anerkannt, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in den sechs Vorverfahren i.S.v. § 63 Abs. 2 SGBX notwendig war (vgl. BSG, Urteil vom 09.03.2016 - B 14 AS 5/15 R m.w.N.).

    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, so ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (§ 14 Abs. 1 S. 4 RVG: vgl. BSG, Urteil vom 09.03.2016 - B 14 AS 5/15 R m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2010 - L 6 AS 1179/10
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18
    Hiergegen legte der Kläger Berufung, L 6 AS 1179/10, ein.

    Im Verfahren L 6 AS 1179/10 schlossen der Kläger und der Beklagte im Erörterungstermin vom 30.08.2010 einen Vergleich, der u.a. wie folgt lautete:.

  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18
    Die Auslegung geht aus vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der alle Begleitumstände und Zusammenhänge (Vorgeschichte, Anträge, Begleitschreiben, Situation des Adressaten, genannte Rechtsnormen, auch Interesse der Behörde) berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (BSG, Urteil vom 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R m.w.N.).
  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18
    Ein innerer Zusammenhang zwischen den anwaltlichen Leistungen ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammen gehören (BGH, Urteil vom 22.01.2019 - VI ZR 402/17 m.w.N.).
  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18
    Soweit höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, ob es sich bei den Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts noch um notwendige Aufwendungen i.S.v. § 63 Abs. 1 S.1 SGB X handelt, wenn der im Vorverfahren Obsiegende zum Zeitpunkt der Stellung eines Kostenfestsetzungsantrag i.S.v. § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X gegen die Gebührenrechnung seines Rechtsanwalts die Einrede der Verjährung erheben kann bzw. ob die Widerspruchsbehörde bei einer solchen Fallgestaltung sich auf den Einwand der Kostenminderungspflicht des Widerspruchsführers berufen kann (bejahend LSG Thüringen, Urteil vom 15.05.2018 - L 9 AS 361/17, Revisionsverfahren anhängig: B 14 AS 46/18 R; Feddern in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 63 Rn. 83f; ablehnend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06 2018 - L 10 AS 360/16; vgl. zur Fallgestaltung der Selbstvertretung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren: SG Bremen Urteil vom.
  • BGH, 18.12.2014 - IX ZB 65/13

    ZPO § 41 Nr. 6, § 42 Abs. 2

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18
    und einer analogen Anwendung auf ähnlich liegende Fälle nicht zugänglich (BSG, Urteil vom 22.05.1962 - 9 RV 1430/59; BSG, Beschluss vom 23.09.1997 - 2 BU 31/97; BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - IX ZB 65/13; BVerwG, Beschluss vom 5.01.2010 - 5 B 58/09 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 12.09.2007 - X B 18/03;.Keller in Meyer-Ladewig, SGG, 12. Aufl. 2017, § 60 Rn. 4; siehe auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02.10.2017 - 1 BvR 1574/17- , wonach die die Ausschlussregelungen des § 41 ZPO als Ausnahmetatbestände gefasst sind und dies schon gegen eine analoge Anwendung spricht).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 42/00 R

    Kostenerstattung im Vorverfahren - Bescheide Gegenstand eines früheren Verfahrens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18
    Gebühren und Auslagen eines im Vorverfahren sich selbst vertretenden Rechtsanwalts sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn die Beiziehung eines Rechtsanwalts an sich notwendig war (vgl. BSG Urteile vom 18.12.2001 - B 12 KR 42/00 R und vom 20.11.2001 - B 1 KR 21/00 R, BVerwG, Urteil vom 16.10.1980 - 8 C 10/80).
  • BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99

    Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18
    Ein innerer Zusammenhang kann zwischen den Gegenständen mehrerer selbständiger Parallelverfahren gegeben sein, wenn der Rechtsanwalt keine nennenswerten unterschiedlichen materiell-rechtlichen und prozessualen Besonderheiten zu beachten hat oder er - losgelöst vom etwaigen Vorliegen rechtlicher Besonderheiten - in den Verfahren auftragsgemäß im Wesentlichen gleichgerichtet vorgeht (BVerwG, Urteil vom 09.05.2000 - 11 C 1/99).
  • BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 21/00 R

    Widerspruchsverfahren - Gebühren- und Auslagenanspruch - Selbstvertretung -

  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80

    Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten -

  • LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - L 10 AS 360/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

  • BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09

    Ausschließung eines Richters; Ausschließungsgrund der Mitwirkung im

  • BVerfG, 02.10.2017 - 1 BvR 1574/17

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Substantiierung

  • BFH, 12.09.2007 - X B 18/03

    Rüge von Verfahrensmängeln: Ausschließungsgründe nach § 41 ZPO; Vorliegen einer

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.09.2018 - L 4 AS 414/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - dieselbe Angelegenheit

  • LSG Thüringen, 18.03.2019 - L 1 SF 700/17

    Rechtsanwaltsvergütung: Rechtsanwaltsgebühren im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.09.2018 - L 4 AS 415/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - dieselbe Angelegenheit

  • BSG, 09.10.2007 - B 5a/4 R 21/07 B

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen der Besorgnis der Befangenheit des

  • LSG Thüringen, 20.07.2018 - L 1 SF 1374/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 31/97

    Ausschließung vom Richteramt im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Thüringen, 15.02.2019 - L 1 SF 163/17

    Anfall und Höhe der Rechtsanwaltsgebühren in einem Verfahren der Grundsicherung

  • SG Bremen, 18.04.2018 - S 6 AS 876/15
  • BSG, 22.05.1962 - 9 RV 1430/59
  • BSG, 17.08.2020 - B 14 AS 240/19 B

    Bemessung eines Gebührenanspruchs eines Rechtsanwalts für Vertretung in eigenen

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 2019 - L 19 AS 2029/18 - wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2023 - L 19 AS 1486/22

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an

    Bei der Vorschrift des § 15 Abs. 2 RVG handelt es sich um eine gebührenrechtliche Vorschrift, die erst im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen ist (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 18.03.2019 - L 1 SF 700/17 B; Urteil des Senats vom 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18).
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