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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - L 4 R 568/20   

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https://dejure.org/2021,61592
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - L 4 R 568/20 (https://dejure.org/2021,61592)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.09.2021 - L 4 R 568/20 (https://dejure.org/2021,61592)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. September 2021 - L 4 R 568/20 (https://dejure.org/2021,61592)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - L 4 R 568/20
    Vielmehr darf der Versicherungsträger über die Fragen, ob der Versicherte aufgrund gerade dieser Tatbestände (vorgemerkten Zeiten) eine Wartezeit erfüllt oder einen höheren Rangstellenwert und dadurch einen in Geldwert bestimmten Rentenanspruch erlangt hat, erst bei Feststellung einer Leistung entscheiden, § 149 Abs. 5 Satz 3 SGB VI (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R - Rn. 26, juris m.w.N.; Urteil vom 24.10.1996 - 4 RA 108/95 - Rn. 25, juris).

    Vielmehr ist durch § 149 Abs. 5 Satz 3 SGB VI ausdrücklich verboten, über die Anrechnung und Bewertung von Daten bereits vor einer Leistungsfeststellung zu entscheiden (BSG, Urteil vom 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R - Rn. 26, juris; vgl. auch Fichte in Hauck/Noftz, SGB VI, Stand 02/2021, § 109 Rn. 13).

    Es ist nach § 149 Abs. 5 Satz 3 SGB VI aber gänzlich ausgeschlossen, dass der Kläger einen Anspruch gegen die Beklagte auf Erlass eines solchen Verwaltungsaktes haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R - Rn. 29, juris).

    Er hat demnach diesen Vollzugsakt anzugreifen und den Rechtsweg zu erschöpfen (BSG, Urteil vom 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R - Rn. 35 f., m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2017 - L 18 R 669/16

    Feststellung rentenrechtlich erheblicher Daten in einem Vormerkungsverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - L 4 R 568/20
    Im anschließenden Berufungsverfahren (L 18 R 669/16) erklärte sich die Beklagte bereit, über den (dahin präzisierten) Antrag zu 3 des Klägers, die Zeiten des Alg II-Bezuges genauso wie die Zeiten des früheren Alg-Bezuges zu bewerten, zu entscheiden; der Kläger erklärte - ausweislich des Protokolls des Erörterungstermins vom 15.11.2016 - das Berufungsverfahren insoweit für erledigt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Akten SG Düsseldorf S 7 R 1651/14 (= L 18 R 669/16) und S 4 R 1793/17 sowie der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen.

    Denn der Kläger hat im Erörterungstermin vor dem 18. Senat des LSG (L 18 R 669/16) am 15.11.2016 die dortige Berufung u.a. im Hinblick auf den Antrag zu 3 für erledigt erklärt.

    Damit ist der Bescheid vom 28.03.2014 aber in Bestandskraft erwachsen (§ 77 SGG, so auch ausdrücklich Urteil des 18. Senats vom 12.09.2017 - L 18 R 669/16 - S. 8).

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 69/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Beigeladener - Rechtsstellung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - L 4 R 568/20
    Diese liegt nicht vor, wenn dem Kläger das geltend gemachte Recht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann und subjektive Rechte offensichtlich und eindeutig nicht verletzt sind (vgl. BSG, Urteil vom 11.05.1999 - B 11 AL 69/98 R - Rn. 18, juris; Böttiger in: Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl. 2020, § 54 Rn. 48).
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95

    Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - L 4 R 568/20
    Vielmehr darf der Versicherungsträger über die Fragen, ob der Versicherte aufgrund gerade dieser Tatbestände (vorgemerkten Zeiten) eine Wartezeit erfüllt oder einen höheren Rangstellenwert und dadurch einen in Geldwert bestimmten Rentenanspruch erlangt hat, erst bei Feststellung einer Leistung entscheiden, § 149 Abs. 5 Satz 3 SGB VI (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R - Rn. 26, juris m.w.N.; Urteil vom 24.10.1996 - 4 RA 108/95 - Rn. 25, juris).
  • BSG, 03.04.2014 - B 13 R 4/14 BH
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - L 4 R 568/20
    Das anschließende Klageverfahren, in dem der Kläger für die Zeit des Alg II-Bezugs vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2008 die Zugrundelegung eines jährlichen beitragspflichtigen Entgelts in der Höhe wie bei Bezug von Alg im Versicherungsverlauf begehrte, blieb mangels Rechtsschutzbedürfnisses erfolglos (Sozialgericht Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 13.03.2013 - S 44 R 223/09 = Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.11.2013 - L 14 R 338/13 = Bundessozialgericht , Beschluss vom 03.04.2014 - B 13 R 4/14 RH).
  • BSG, 27.04.2022 - B 5 R 35/21 BH

    Rentenrechtliche Bewertung von Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II wie

    Der Antrag des Klägers, ihm für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021 - L 4 R 568/20 - vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt.
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