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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 9 SO 124/16   

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https://dejure.org/2017,67827
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 9 SO 124/16 (https://dejure.org/2017,67827)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.05.2017 - L 9 SO 124/16 (https://dejure.org/2017,67827)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - L 9 SO 124/16 (https://dejure.org/2017,67827)
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  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 9 SO 124/16
    Auf einen Mangel an "bereiten Mitteln" kann sich daher nicht berufen, wer einen ihm zustehenden, realisierbaren Anspruch, dessen Erfüllung die Notlage zu beheben geeignet ist, nicht durchsetzt (so LSG Baden-Württemberg,, Urt.v. 25.4.2010, L 7 SO 2761/09 - juris Rn. 24; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 05.05.1983 - 5 C 112/81 - juris Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 2761/09

    Sozialhilfe - Hilfe bei Krankheit - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 9 SO 124/16
    Auf einen Mangel an "bereiten Mitteln" kann sich daher nicht berufen, wer einen ihm zustehenden, realisierbaren Anspruch, dessen Erfüllung die Notlage zu beheben geeignet ist, nicht durchsetzt (so LSG Baden-Württemberg,, Urt.v. 25.4.2010, L 7 SO 2761/09 - juris Rn. 24; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 05.05.1983 - 5 C 112/81 - juris Rn. 11).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 9 SO 124/16
    Ein Verweis auf die Möglichkeit zur Selbsthilfe kommt allerdings dann in Betracht, wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließen und Ansprüche ohne weiteres realisierbar sind (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R - juris Rn. 20).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 10/06 R

    Sozialhilfe - Wegfall des zusätzlichen Barbetrags gem § 21 Abs 3 S 4 BSHG -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 9 SO 124/16
    Abtrennbar ist ein Streitgegenstand nach der Rechtsprechung des BSG immer dann, wenn er sich wesensmäßig von den übrigen Bedarfen unterscheidet (BSG, Urteil vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 10/06 R - juris Rn. 13 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2013 - L 9 SO 455/11
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 9 SO 124/16
    Die Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel des SGB XII sind von den laufenden Geldleistungen nach dem Vierten Kapitel bereits durch die besondere Bedarfslage und deren unregelmäßigen Anfall differenzierbar und stellen deshalb einen eigenständigen Streitgegenstand dar (vgl. Senat, Urteil vom 21.02.2013 - L 9 SO 455/11 - juris Rn. 38 f.).
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