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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2024 - L 5 KR 931/21   

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https://dejure.org/2024,4680
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2024 - L 5 KR 931/21 (https://dejure.org/2024,4680)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.01.2024 - L 5 KR 931/21 (https://dejure.org/2024,4680)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Januar 2024 - L 5 KR 931/21 (https://dejure.org/2024,4680)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • SG Karlsruhe, 25.08.2021 - S 9 KR 145/21

    Krankenversicherung - Krankentransportkosten zur ambulanten Behandlung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2024 - L 5 KR 931/21
    Soweit vereinzelt darauf hingewiesen wird, der in § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V verwendeten Begriff der "Krankenfahrten" könne auch als "Oberbegriff" verstanden werden, der sich auf alle Fahrten von Patienten ohne Rücksicht auf das Transportmittel bezieht (SG Karlsruhe vom 25.08.2021 - S 9 KR 145/21 Rn. 30-31; Waßer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 60 SGB V, Rn. 112), folgt der Senat dem nicht.

    Der vereinzelt geäußerten Auffassung, § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V folge mit der Verwendung des Begriffs der Krankenfahrten einer untergesetzlichen Definition, die im Gesetz keine Stütze finde (SG Karlsruhe vom 25.08.2021 - S 9 KR 145/21, Rn. 30-31; Waßer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 60 SGB V, Rn. 112), vermag sich der Senat insoweit nicht anzuschließen.

    Zwar hat sich, worauf zu Recht hingewiesen wird, die Auslegung von Bundesrecht grundsätzlich nicht an untergesetzlichen Regelungen zu orientieren, sondern es haben sich vielmehr umgekehrt die untergesetzlichen Normen an den gesetzlich vorgegebenen Rahmen zu halten (SG Karlsruhe vom 25.08.2021 - S 9 KR 145/21, Rn. 30-31; Waßer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 60 SGB V, Rn. 112).

    Um den mit dem Antragsverfahren verbundenen "erheblichen bürokratischen Aufwand sowohl für die Versicherten und für die sie betreuenden Personen und Pflegeeinrichtungen als auch für die Krankenkassen" zu minimieren, wurde das Genehmigungsverfahren für vulnerable Patientengruppen durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion grundlegend vereinfacht (SG Karlsruhe vom 25.08.2021 - S 9 KR 145/21, Rn. 30-31).

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2024 - L 5 KR 931/21
    Insoweit stellt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG vom 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R Rn. 14 m.w.N.) der in § 13 Abs. 3 SGB V geregelte Anspruch auf Kostenerstattung als abschließende gesetzliche Regelung der auf dem Herstellungsgedanken beruhenden Kostenerstattungsansprüche im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar.

    Deshalb findet nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Anspruchsgrundlage neben dem Naturalleistungen der GKV betreffenden Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V keine Anwendung (BSG vom 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R Rn. 19 m.w.N.).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2024 - L 5 KR 931/21
    Er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (BSG vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R m.w.N.).
  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 8/13 R

    Krankenversicherung - Fahrkosten - Zuzahlung - ambulante Behandlung - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2024 - L 5 KR 931/21
    Die Klägerin ist seit dem Tod des Versicherten als seine Sonderrechtsnachfolgerin prozessführungsbefugt (vgl. BSG vom 18.11.2014 - B 1 KR 8/13 R Rn. 7 m.w.N.), den Erstattungs- und Freistellungsanspruch des Versicherten gerichtlich geltend zu machen.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2024 - L 5 KR 931/21
    Denn auch der insoweit allein in Betracht kommende Kostenfreistellungsanspruch nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V (vgl. zum Freistellungsanspruch allgemein BSG vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R Rn. 12 m.w.N.) reicht nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; ein solcher bestand, wie dargelegt, jedenfalls vor dem 23.11.2020 nicht.
  • VG Köln, 22.09.2022 - 22 K 3772/22
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2024 - L 5 KR 931/21
    Ergänzend hat er ausgeführt, das Verwaltungsgericht (VG) Köln habe mit Urteil vom 22.09.2022 (22 K 3772/22) die Rechtmäßigkeit der Forderung des Y.-Kreises gegen ihn (Bescheide vom 11.08.2021) bestätigt.
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