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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - L 5 KR 90/22   

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https://dejure.org/2024,6831
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - L 5 KR 90/22 (https://dejure.org/2024,6831)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.02.2024 - L 5 KR 90/22 (https://dejure.org/2024,6831)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - L 5 KR 90/22 (https://dejure.org/2024,6831)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 2/16 R

    Krankenversicherung - keine Beitragspflicht von vom Versorgungswerk der Presse zu

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - L 5 KR 90/22
    Zwar hat das Bundessozialgericht wiederholt entschieden, dass zu den in § 229 Abs. 1. S. 1 Nr. 3 SGB V genannten Versicherungseinrichtungen auch privatrechtliche Versicherungseinrichtungen gehören können, und dies auch dann, wenn die Mitgliedschaft bei der Einrichtung nicht auf einer gesetzlich begründeten Pflicht beruht, sondern freiwillig ist (vgl. nur BSG, Urteil vom 10.10.2017 - B 12 KR 2/16 R Rn. 16 m.w.N. sowie BSG, Urteil vom 08.10.2019 - B 12 KR 2/19 R Rn. 13).

    Erforderlich ist insofern eine Beschränkung der Mitgliedschaft kraft Satzung (vgl. BSG, Urteil vom 10.10.2017 - B 12 KR 2/16 R Rn. 17).

    Für die Einstufung einer Leistung als Rente der betrieblichen Altersversorgung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht auf die Definition der betrieblichen Altersversorgung i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) abzustellen, sondern es ist eine eigenständige, beitragsrechtliche Betrachtung vorzunehmen (BSG, Urteil vom 10.10.2017 - B 12 KR 2/16 R Rn. 23 m.w.N.).

    Modalitäten des individuellen Rechtserwerbs bleiben dabei ebenso unberücksichtigt wie die Frage eines nachweisbaren Zusammenhangs mit dem Erwerbsleben im Einzelfall (BSG, Urteil vom 10.10.2017 - B 12 KR 2/16 R Rn. 24).

    Wer ausschließlich auf Grund einer bestimmten Beschäftigung in den Genuss solcher Leistungen gelangen kann und dieses Recht auch ausübt, bedient sich für seine zusätzliche Sicherung nicht irgendeiner Form der privaten Vorsorge, sondern ist als Begünstigter in eine betriebliche Altersversorgung eingebunden und macht sich damit in gewissem Umfang deren Vorteile nutzbar (BSG, Urteil vom 10.10.2017 - B 12 KR 2/16 R Rn. 28).

  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - L 5 KR 90/22
    Zur Begründung verwies er auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27.06.2018 zu Leistungen einer Pensionskasse, die nach Ende des Arbeitsverhältnisses privat finanziert wurden (Az. 1 BvR 100/15 bzw. 1 BvR 249/15).

    Denn das BVerfG hat in den vom Kläger zitierten Entscheidungen (Beschluss vom 27.06.2018 - 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15) in der Versicherungsnehmereigenschaft nur eine Voraussetzung für den Ausschluss der Beitragspflicht gesehen.

  • BSG, 26.02.2019 - B 12 KR 13/18 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - L 5 KR 90/22
    Die gesetzliche Privilegierung von "Riesterrentnern" sei nach einer Entscheidung des BSG (Urteil vom 26.02.2019 - B 12 KR 13/18 R) sachlich gerechtfertigt, weil auch Geringverdienern die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung ermöglicht werden solle.

    Die Beitragsfreiheit der Riesterrenten begünstige deren Bezieher auch nicht unverhältnismäßig gegenüber den übrigen Betriebsrentnern, die regelmäßig in der Ansparphase einen Ausgleich durch Steuer- und Sozialversicherungsfreibeträge erführen sowie durch die Pflicht des Arbeitgebers, wegen durch Entgeltumwandlung ersparter Sozialversicherungsbeiträge Zuschüsse in die betriebliche Altersversorgung zu leisten (BSG, Urteil vom 26.02.2019 - B 12 KR 13/18 R Rn. 15ff.).

  • BSG, 08.10.2019 - B 12 KR 2/19 R

    Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - L 5 KR 90/22
    Zwar hat das Bundessozialgericht wiederholt entschieden, dass zu den in § 229 Abs. 1. S. 1 Nr. 3 SGB V genannten Versicherungseinrichtungen auch privatrechtliche Versicherungseinrichtungen gehören können, und dies auch dann, wenn die Mitgliedschaft bei der Einrichtung nicht auf einer gesetzlich begründeten Pflicht beruht, sondern freiwillig ist (vgl. nur BSG, Urteil vom 10.10.2017 - B 12 KR 2/16 R Rn. 16 m.w.N. sowie BSG, Urteil vom 08.10.2019 - B 12 KR 2/19 R Rn. 13).

    Es existiert im Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung schon kein Grundsatz, wonach mit aus bereits der Beitragspflicht unterliegenden Einnahmen vom Versicherten selbst finanzierte Versorgungsbezüge der Beitragspflicht überhaupt nicht oder jedenfalls nicht mit dem vollen Beitragssatz unterworfen werden dürfen (BSG, Urteil vom 08.10.2019 - B 12 KR 2/19 R Rn. 19).

  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Rentenzahlungen einer Pensionskasse in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - L 5 KR 90/22
    Sie ist kein Versicherungsunternehmen mit spezieller Ausrichtung auf die betriebliche Altersversorgung und gleichzeitig auf den Zweck der betrieblichen Versorgungsleistungen beschränkt (vgl. dazu nur BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R Rn. 13).
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - L 5 KR 90/22
    Unerheblich ist, ob der Abschluss nach Auffassung der Beteiligten allein zur Ausnutzung der steuerrechtlich anerkannten und begünstigten Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung erfolgt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R Rn. 14).
  • BSG, 31.03.2015 - B 12 AL 4/13 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - L 5 KR 90/22
    Zu Unrecht im Sinne dieser Vorschrift sind Beiträge dann entrichtet, wenn sie ohne Rechtsgrund gezahlt wurden (BSG, Urteil vom 23.10.2003 - B 4 RA 27/03 R Rn. 17 , sowie Urteil vom 31.03.2015 - B 12 AL 4/13 R Rn. 13).
  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 37/91

    Beitragspflicht einer Rente aus einer Einrichtung der betrieblichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - L 5 KR 90/22
    Ihre Beiladung ist nur dann erforderlich, soweit umstritten ist, ob die Beiträge von der Krankenkasse beim Versicherten einzuziehen oder durch die Zahlstelle von den Versorgungsbezügen einzubehalten sind (BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 37/91 Rn. 21 f. ).
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 27/03 R

    Rentenversicherung - Zahlung freiwilliger Beiträge - wesentliche Änderung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - L 5 KR 90/22
    Zu Unrecht im Sinne dieser Vorschrift sind Beiträge dann entrichtet, wenn sie ohne Rechtsgrund gezahlt wurden (BSG, Urteil vom 23.10.2003 - B 4 RA 27/03 R Rn. 17 , sowie Urteil vom 31.03.2015 - B 12 AL 4/13 R Rn. 13).
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