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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 263/13   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 263/13 (https://dejure.org/2014,8876)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.03.2014 - L 9 SO 263/13 (https://dejure.org/2014,8876)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. März 2014 - L 9 SO 263/13 (https://dejure.org/2014,8876)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Privilegierte Maßnahme der Eingliederungshilfe; stationäre Unterbringung der Tochter in einer Einrichtung für behinderte Menschen; Streit über die Verpflichtung der Eltern zur Zahlung eines Kostenbeitrags für die stationäre Unterbringung, soweit der Kostenbeitrag über ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Privilegierte Maßnahme der Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung der Tochter in einer Einrichtung für behinderte Menschen

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - weiterer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 263/13
    Hätten die Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 BSHG nicht vorgelegen, hätte vornherein keine Heranziehung verfügt werden dürfen, sondern der Beklagte hätte nach dem Nettoprinzip (Gewährung der Leistung unter Anrechnung des berücksichtigungsfähigen Einkommens) vorgehen müssen (vgl. BSG, Urt. v. 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R -, juris Rn. 22).

    Ob die Tochter des Klägers überhaupt nach Maßgabe von § 21 SGB XII i.V.m. § 5 Abs. 2 SGB II i.V.m. § 7 Abs. 4 SGB II nach dem SGB XII leistungsberechtigt war (hierzu als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für einen Heranziehungsbescheid BSG, Urt. v. 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R -, juris Rn. 22 a.E.), kann deshalb dahinstehen.

    Das BSG hat Entsprechendes bereits für § 82 Abs. 4 Satz 1 SGB XII in der bis zum 06.12.2006 geltenden Fassung (heute § 92a Abs. 1 SGB XII), wonach die Aufbringung der Mittel für Leistungen nach dem Dritten Kapitel (nach § 92a Abs. 1 SGB XII auch für die Leistungen nach dem Vierten Kapitel) von einer Person, die in einer teilstationären oder stationären Einrichtung lebt, verlangt werden kann, "soweit Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt erspart werden", entschieden (BSG, Urt. v. 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R -, juris Rn. 25).

    Hiermit sind nach der Systematik im Ausgangspunkt die sich aus den §§ 27 ff. ggf. i.V.m § 42 SGB XII ergebende Bedarfe gemeint, mit der Folge, dass sich der Einsatz des nach §§ 82 bis 84 SGB XII zu bestimmenden (vgl. BSG, Urt. v. 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R -, juris Rn. 18) anrechenbaren Einkommens der Höhe nach grundsätzlich auf Regelsatz (§ 27 f. SGB XII), Mehrbedarfe (§ 30 SGB XII) und Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 29 SGB XII a.F., heute § 35 SGB XII) beschränkt.

    Bei der Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in stationären Einrichtungen können die in § 19 Abs. Abs. 1 bis 3 genannten Personen (zur Anwendbarkeit gerade auch von § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII im Rahmen von § 92 SGB XII siehe BSG, Urt. v. 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R -, juris Rn. 17) nicht zu weitergehendem Einkommenseinsatz verpflichtet sein.

    Mit seiner Verweisung auf § 42 Nr. 1 bis 3 SGB XII a.F. und damit auf die in § 28 bis 31 SGB XII a.F. geregelten Bedarfe bewirkt § 35 Abs. 1 Satz 2 SGB XII a.F. gerade, dass sich der Einsatz des Einkommens zur Sicherung des Lebensunterhalts bei der Leistungserbringung innerhalb und außerhalb von Einrichtungen nach den gleichen Kriterien richtet (vgl. BSG, urt. v. 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R -, juris Rn. 18).

    § 92 Abs. 2 Satz 1 SGB XII nimmt ausdrücklich auf § 19 SGB XII Bezug, wobei die Beschränkung auf Abs. 3 der Vorschrift ungenau und missverständlich ist (vgl. BSG, Urt. v. 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R -, juris Rn. 17).

    Soweit das BSG entschieden hat, dass für einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen in Einrichtungen als Bestandteil des weiteren notwendigen Lebensunterhalts im Sinne von § 35 Abs. 2 SGB XII a.F. die in § 82 Abs. 4 Satz 1 SGB XII a.F., § 92a Abs. 1 SGB XII n.F. normierte Beschränkung des Einkommenseinsatzes auf die Ersparnisse im häuslichen Lebensunterhalt nicht gilt (BSG, Urt. v. 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R -, juris Rn. 35), folgt hieraus nicht, dass im Rahmen von § 92 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 SGB XII ein über den Rechnungsposten des § 35 Abs. 1 Satz 2 SGB XII a.F. hinausgehender Kostenbeitrag gefordert werden könnte.

    Auch insoweit kann dahinstehen, ob die Auffassung des BSG, wonach der Rechnungsposten für den Kostenbeitrag nach zu § 82 Abs. 4 Satz 2 SGB XII a.F. und § 92a Abs. 2 SGB XII n.F. keine Rolle spiele und ein Einkommenseinsatz bis zur Höhe der Grundpauschale im Sinne von § 76 Abs. 2 SGB XII möglich sei (BSG, Urt. v. 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R -, juris Rn. 29 f.), überzeugt oder im Hinblick darauf, dass § 92a SGB XII wohl insgesamt den Einkommenseinsatz für die Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel regelt und der Leistungsumfang insoweit durch § 35 Abs. 1 Satz 2 SGB XII normativ vorgegeben wird, systematisch zweifelhaft und auch unnötig kompliziert erscheint.

    Es bedarf in Bezug auf die von § 35 Abs. 1 Satz 2 SGB XII a.F. erfassten, bei dem untergebrachten behinderten Menschen tatsächlich vorliegenden Bedarfe einer Prognose darüber, welche Aufwendungen anfallen würden, wenn der behinderte Mensch nicht in einer stationären Einrichtung untergebracht wäre (vgl. BSG, Urt. v. 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R -, juris Rn. 25).

    Vielmehr lassen sich alle für die Entscheidung maßgeblichen rechtlichen Grundsätze ohne weiteres aus des bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere dem Urteil des BSG vom 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R -, ableiten.

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 263/13
    Der Senat verkennt nicht, dass die wesentliche Bedeutung des § 92 Abs. 2 Satz 1 SGB XII darin besteht, dass sich die in § 19 Abs. 3 SGB XII genannten Personen nicht an den eigentlichen Kosten der Eingliederungshilfe, d.h. den Maßnahmekosten, zu beteiligen haben (vgl. BSG, Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 28; Behrend, in: jurisPK-SGB XII, § 92 Rn. 22).

    Sie sollen Eltern behinderter Kinder mit Eltern nichtbehinderter Kinder hinsichtlich der aus einer angemessenen Schulbildung ihrer Kinder folgenden Lasten wirtschaftlich gleichstellen, damit ihnen durch eine angemessene Schulbildung ihrer Kinder keine höheren Kosten entstehen als den anderen Eltern (BSG, Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 27; bereits zur Vorgängervorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 BSHG ebenso BVerwG, Urt. v. 22.05.1975 - V C 19.74 -, juris Rn. 27; Urt. v. 02.09.1993 - 5 C 50.91 -, juris Rn. 23).

    Ein anderes Ergebnis folgt nicht daraus, dass bei Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach § 92 Abs. 2 Satz 1 SGB XII außerhalb von Einrichtungen ein Kostenbeitrag in Bezug auf den im Zusammenhang mit der Maßnahme der Eingliederungshilfe erbrachten Lebensunterhalt verlangt werden kann, wenn dieser integraler Bestandteil der Eingliederungshilfeleistung ist (so deutlich BSG, Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 28; SG Karlsruhe, Urt. v. 22.07.2011 - S 1 SO 5198/10 -, juris Rn.35; in der Konsequenz folgt dies bereits aus BSG, Urt. v. 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R -, juris Rn. 22; a.A. und dies verkennend LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.01.2010 - L 8 SO 5/08 -, juris Rn. 21; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.03.2011 - L 15 SO 83/09 -, juris Rn. 36).

  • BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72

    Eingliederungshilfe zum Besuch einer Gehörlosenschule nach dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 263/13
    Die Rechtsprechung des BVerwG deutet darauf hin, dass die häusliche Ersparnis auch unter der Geltung von § 43 Abs. 1 Satz 2 BSHG grundsätzlich auf den für den Hilfeempfänger maßgeblichen Regelsatz beschränkt war (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.08.1972 - V C 49.72 -, juris Rn. 11).

    Vielmehr müssen die Ersparnisse tatsächlich und nicht nur fiktiv bei demjenigen entstanden bzw. zu erwarten gewesen sein, der als Einsatzpflichtiger in Anspruch genommen wird (BVerwG, Urt. v. 24.08.1972 - V C 49.72 -, juris Rn. 11; Urt. v. 19.03.1992 - 5 C 20.87 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 08.05.1996 - 5 B 14/96 -, juris Rn. 4).

    Bei der Frage, ob zu erwartende Aufwendungen erspart werden, sind auch mit der auswärtigen Unterbringung verbundene zusätzlichen Ausgaben des Einsatzpflichtigen zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 24.08.1972 - V C 49.72 -, juris Rn. 12).

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 263/13
    Es stellt sich bereits die Frage, ob der Kostenbeitrag in diesen Fällen im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen auf den im Regelsatz enthaltenen Anteil des integral in der Eingliederungshilfemaßnahme gewährten Lebensunterhalts beschränkt ist und insoweit die im Rahmen der anderweitigen Bedarfsdeckung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 1. Alt. SGB XII a.F. (heute § 27a Abs. 4 Satz 1 1. Alt. SGB XII) entwickelten Grundsätze (dazu BSG, Urt. v. 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R -, juris Rn. 21 ff.) heranzuziehen sind (anders offensichtlich LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 12.12.2013 - L 7 SO 402/11 -, juris Rn. 33 ff.).

    Vor diesem Hintergrund ist die Annahme, der Kläger habe durch den stationären Aufenthalt seiner Tochter Ersparnisse im Hinblick auf Betriebskosten gehabt, rein hypothetisch (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R -, juris Rn. 28).

  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - gemeinsam eingenommenes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 263/13
    Ein anderes Ergebnis folgt nicht daraus, dass bei Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach § 92 Abs. 2 Satz 1 SGB XII außerhalb von Einrichtungen ein Kostenbeitrag in Bezug auf den im Zusammenhang mit der Maßnahme der Eingliederungshilfe erbrachten Lebensunterhalt verlangt werden kann, wenn dieser integraler Bestandteil der Eingliederungshilfeleistung ist (so deutlich BSG, Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 28; SG Karlsruhe, Urt. v. 22.07.2011 - S 1 SO 5198/10 -, juris Rn.35; in der Konsequenz folgt dies bereits aus BSG, Urt. v. 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R -, juris Rn. 22; a.A. und dies verkennend LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.01.2010 - L 8 SO 5/08 -, juris Rn. 21; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.03.2011 - L 15 SO 83/09 -, juris Rn. 36).

    Das BSG hat zwar entschieden, dass die in Bezug auf den Lebensunterhalt, der integraler Bestandteil der Eingliederungshilfemaßnahme ist, zu gewährenden Leistungen über den im Regelsatz enthaltenen Anteil hinausgehen können (BSG Urt. v. 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R -, juris Rn. 23).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2013 - L 7 SO 402/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Besuch einer Werkstatt für behinderte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 263/13
    Es stellt sich bereits die Frage, ob der Kostenbeitrag in diesen Fällen im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen auf den im Regelsatz enthaltenen Anteil des integral in der Eingliederungshilfemaßnahme gewährten Lebensunterhalts beschränkt ist und insoweit die im Rahmen der anderweitigen Bedarfsdeckung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 1. Alt. SGB XII a.F. (heute § 27a Abs. 4 Satz 1 1. Alt. SGB XII) entwickelten Grundsätze (dazu BSG, Urt. v. 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R -, juris Rn. 21 ff.) heranzuziehen sind (anders offensichtlich LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 12.12.2013 - L 7 SO 402/11 -, juris Rn. 33 ff.).

    Vor diesem Hintergrund kann auch dahinstehen, ob es sich bei den die Entscheidung des Beklagten tragenden Richtlinien um nähere Bestimmungen im Sinne von § 92 Abs. 2 Satz 5 SGB XII handelt (dies implizit verneinend Wahrendorf, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl. 2012, § 92 Rn. 31; vgl. demgegenüber LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 12.12.2013 - L 7 SO 402/11 -, juris Rn. 33 ff.).

  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 20.87

    Eingliederungshilfe für volljährige Besucher einer WfB - Kostenbeitrag für das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 263/13
    Maßgeblich sind insoweit allein die voraussichtlichen Aufwendungen desjenigen, der als Einsatzpflichtiger in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.1992 - 5 C 20.87 -, juris Rn. 13).

    Vielmehr müssen die Ersparnisse tatsächlich und nicht nur fiktiv bei demjenigen entstanden bzw. zu erwarten gewesen sein, der als Einsatzpflichtiger in Anspruch genommen wird (BVerwG, Urt. v. 24.08.1972 - V C 49.72 -, juris Rn. 11; Urt. v. 19.03.1992 - 5 C 20.87 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 08.05.1996 - 5 B 14/96 -, juris Rn. 4).

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vermögen aus einer Rente der Stiftung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 263/13
    Er wird vielmehr vergleichbar mit einem zum Kostenersatz nach § 102 SGB XII verpflichteten Erben zu den Kosten der Sozialhilfe herangezogen (vgl. zum Ganzen Behrend, in: jurisPK-SGB XII, § 92 Rn. 53; BSG, Urt. v. 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R -, juris Rn. 30).
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf bei Gehbehinderung - Kind vor Vollendung des 15.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 263/13
    Kinder vor Vollendung des 15. Lebensjahres können hierzu von vornherein nicht gehören, da sie nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 2 Jugendarbeitsschutzgesetz auch unabhängig von Krankheiten und Behinderung nicht erwerbstätig sein können (zum Ganzen ausführlich das Urteil des Senats vom 11.12.2008 - L 9 AS 13/08 -, juris Rn. 31 ff., bestätigt durch BSG, Urt. v. 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R -, juris Rn. 19 f.).
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 263/13
    Der Senat hat zudem in entsprechender Anwendung von § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG (dazu BSG, Urt. v. 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R -, juris Rn. 23) die erstinstanzlich unterbliebene Streitwertfestsetzung nachgeholt.
  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von

  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74

    Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - L 9 AS 36/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - L 9 AS 13/08

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, Mehrbedarf eines Kindes mit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 8 SO 5/08

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

  • SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 5198/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 15 SO 83/09

    Eingliederungshilfe durch Besuch einer Tagesstätte für behinderte Menschen, kein

  • BVerwG, 08.05.1996 - 5 B 14.96

    Sozialhilferecht: Einkommenseinsatz nur bei tatsächlicher Ersparnis

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 11/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Einkommenseinsatz - gemischte

  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 59/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 12/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kindesunterhalt für behindertes volljähriges

  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 13/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistung -

  • BSG, 12.05.1993 - 7 RAr 56/92

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Private Unfallversicherung

  • LSG Sachsen, 30.08.2017 - L 8 SO 17/15

    Keine Gerichtskostenfreiheit von Angehörigen der Leistungsempfänger - Erstattung

    Das gilt entgegen der Ansicht des SG auch dann, wenn sie selbst nach anderen Vorschriften im Leistungsbezug stehen (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.03.2014 - L 9 SO 263/13 -, juris RdNr. 88).
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