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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 18 R 478/19   

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https://dejure.org/2023,43885
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 18 R 478/19 (https://dejure.org/2023,43885)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.01.2023 - L 18 R 478/19 (https://dejure.org/2023,43885)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - L 18 R 478/19 (https://dejure.org/2023,43885)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 22.10.1986 - 9a RV 43/85

    Rechtsmittelbelehrung - Deutsche Sprache - Ausländer - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 18 R 478/19
    Diese Regelung ist zwingend und von Amts wegen zu beachten (BSG Urteil vom 22.10.1986 - 9a RV 43/85 - SozR 1500 § 61 Nr. 1; Landessozialgericht (LSG) Berlin Urteil vom 22.3.2001 - L 3 U 23/00 - juris).

    Zwar war das Gericht nicht zur Übersetzung einer in einer Fremdsprache verfassten Berufungsschrift verpflichtet (Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 61 Rdz. 7c mwN); die deutsche Übersetzung ist vom Gericht jedoch zu beachten, wenn sie vorliegt (vgl. BSG Urteil vom 22.10.1986 a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2011 - L 18 KN 30/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 18 R 478/19
    Der Senat kann hier dahinstehen lassen, ob die Einlegung der Berufung in spanischer Sprache ausnahmsweise zulässig ist oder der Klägerin gegebenenfalls Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren wäre (vgl. dazu auch Urteile des Senats vom 15.11.2011 - L 18 KN 30/10; vom 29.4.2013 - L 18 KN 83/12 - beide in juris).

    Diese Beweisregel gilt auch im sozialgerichtlichen Verfahren (BSGE 8, 245, 247; 12, 242, 246; 19, 52, 54; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 128 Rdz. 9 mwN; stRspr des Senats, vgl. Urteile vom 13.9.2011 - L 18 (2) KN 223/07; vom 15.11.2011 - L 18 KN 30/10, L 18 (2) KN 42/08 und L 18 (2) KN 239/09, vom 24.4.2012 - L 18 KN 32/10 - alle bei juris).

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 18 R 478/19
    Die verbleibenden Restzweifel wirken sich nicht zu Lasten der Beklagten aus, da sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (vgl. zum Vollbeweis bspw. BSG Urteil vom 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R -, juris Rdz. 21).
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