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   LSG Sachsen, 25.01.2006 - L 1 KR 81/03   

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https://dejure.org/2006,22161
LSG Sachsen, 25.01.2006 - L 1 KR 81/03 (https://dejure.org/2006,22161)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25.01.2006 - L 1 KR 81/03 (https://dejure.org/2006,22161)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - L 1 KR 81/03 (https://dejure.org/2006,22161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten der Versorgung mit einem Blindenführhund durch die Krankenversicherung; Geltendmachung der Führhundversorgung durch die Blindenführhundschule gegenüber einem Patienten; Fehlende eigene finanzielle Betroffenheit des Patienten als Hindernis für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.01.2006 - L 1 KR 81/03
    Ausgeschlossen ist ein Freistellungsanspruch daher, wenn eine durchsetzbare Honorarforderung des Leistungserbringers nicht besteht (vgl. BSG, Urteil vom 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R - BSGE 89, 39, 42 ff. = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25) oder die Honorarforderung nur unter der - ausdrücklichen oder stillschweigenden - Bedingung zu erfüllen ist, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse festgestellt wird (BSG, Urteil vom 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R - BSGE 86, 66, 75 ff. = SozR 3-2500 § 13 Nr. 21).

    Denn das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V bietet keine Handhabe dafür, die Leistungspflicht der Krankenkasse losgelöst von der tatsächlichen Kostenbelastung abstrakt klären zu lassen (vgl. BSG, Urteil vom 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R = BSGE 89, 39, 44 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25; Urteil vom 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R - BSGE 86, 66, 75 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 21).

    Auch ein etwaiger Bereicherungsausgleich müsste sich deshalb nicht zwischen Hilfsmittelerbringer und Klägerin, sondern zwischen Hilfsmittelerbringer und Beklagter vollziehen (vgl. BSG, Urteil vom 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R - BSGE 89, 39, 43 f. = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25).

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.01.2006 - L 1 KR 81/03
    Unaufschiebbar ist eine Leistung, wenn es dem Versicherten - aus medizinischen oder anderen Gründen - nicht möglich oder nicht zuzumuten war, sich vor der Leistungsbeschaffung mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen (BSG, Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 S. 106).

    Aufgrund des in der neueren Rechtsprechung des BSG betonten Zwecks der ersten Alternative des § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V - Schutz der Versicherten, denen es wegen der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit nicht zuzumuten ist, die Krankenkasse einzuschalten oder ihre Entscheidung abzuwarten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R - SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 S. 66; Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 S. 105 f.) - erscheint es fraglich, ob sich ein Versicherter nach der (hier nur teilweisen) Ablehnung einer Leistung noch darauf berufen kann, dass diese nunmehr unaufschiebbar geworden ist.

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.01.2006 - L 1 KR 81/03
    Ausgeschlossen ist ein Freistellungsanspruch daher, wenn eine durchsetzbare Honorarforderung des Leistungserbringers nicht besteht (vgl. BSG, Urteil vom 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R - BSGE 89, 39, 42 ff. = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25) oder die Honorarforderung nur unter der - ausdrücklichen oder stillschweigenden - Bedingung zu erfüllen ist, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse festgestellt wird (BSG, Urteil vom 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R - BSGE 86, 66, 75 ff. = SozR 3-2500 § 13 Nr. 21).

    Denn das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V bietet keine Handhabe dafür, die Leistungspflicht der Krankenkasse losgelöst von der tatsächlichen Kostenbelastung abstrakt klären zu lassen (vgl. BSG, Urteil vom 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R = BSGE 89, 39, 44 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25; Urteil vom 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R - BSGE 86, 66, 75 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 21).

  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.01.2006 - L 1 KR 81/03
    Denn ohne gültige Anweisung kann die erfolgte Leistung dem vermeintlich Anweisenden nicht als seine Leistung zugerechnet werden (siehe nur BGH, Urteil vom 03.02.2004 - XI ZR 125/03 - BGHZ 158, 1, 5; Urteil vom 05.11.2002 - XI ZR 381/01 - BGHZ 152, 307, 311 f.).
  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

    Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.01.2006 - L 1 KR 81/03
    Denn ohne gültige Anweisung kann die erfolgte Leistung dem vermeintlich Anweisenden nicht als seine Leistung zugerechnet werden (siehe nur BGH, Urteil vom 03.02.2004 - XI ZR 125/03 - BGHZ 158, 1, 5; Urteil vom 05.11.2002 - XI ZR 381/01 - BGHZ 152, 307, 311 f.).
  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.01.2006 - L 1 KR 81/03
    Zwar genügt insoweit, dass der Versicherte einer Vergütungsforderung ausgesetzt ist, sodass sich der Kostenerstattungsanspruch im Ergebnis als Freistellungsanspruch darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R - BSGE 85, 287, 289 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 37).
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 11/04 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für selbstbeschaffte ambulante

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.01.2006 - L 1 KR 81/03
    Der Kostenerstattungsanspruch des § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V setzt nach ständiger Rechtsprechung des BSG voraus, dass dem Betroffenen Kosten tatsächlich entstanden sind (siehe nur BSG, Urteil vom 13.07.2004 - B 1 KR 11/04 R - BSGE 93, 94 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 4, jeweils Rn. 17 m.w.N.).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.01.2006 - L 1 KR 81/03
    Die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (siehe nur BSG, Urteil vom 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R - BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1, jeweils Rn. 31).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim -

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.01.2006 - L 1 KR 81/03
    Selbst wenn hier der sozialrechtliche Herstellungsanspruch neben dem Kostenerstattungs-anspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V Anwendung finden sollte (zum Verhältnis beider Ansprüche siehe nur BSG, Urteil vom 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R - BSGE 89, 50, 54 = SozR 3-3300 § 12 Nr. 1), so führt er jedoch nicht dazu, dass auf das Erfordernis einer eigenen finanziellen Betroffenheit des Versicherten verzichtet werden könnte.
  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Versicherte mit schweren

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.01.2006 - L 1 KR 81/03
    Ausnahmen hiervon hat das BSG mit Blick auf den prozessualen Vertrauensschutz bei Änderung einer höchstrichterlichen Rechtsprechung lediglich bei einem Versicherten erörtert, der seinerseits bereits vom Leistungserbringer verklagt worden war (BSG, Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 Rn. 9).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R

    Krankenversicherung - keine inhaltliche Überprüfung durch Verwaltung und Gerichte

  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - rechtliche Bedeutung der

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattung

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 31/92

    Ärztliche Behandlung - Kostenerstattung

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