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   LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - L 8 SO 46/21   

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LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - L 8 SO 46/21 (https://dejure.org/2023,35287)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.11.2023 - L 8 SO 46/21 (https://dejure.org/2023,35287)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. November 2023 - L 8 SO 46/21 (https://dejure.org/2023,35287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch des Landes Sachsen-Anhalt gegen einen örtlichen Sozialhilfeträger - unberechtigte Abforderung von Bundesmitteln - Bewilligung von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt - nachträgliche Feststellung einer dauerhaften vollen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung entstandener Nettoausgaben für Geldleistungen nach Kapitel IV SGB XII durch den Bund; Nachträgliche Feststellung einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung; Bewilligung von Leistungen nach dem Kapitel III SGB XII

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 15.12.2009 - B 1 AS 1/08 KL

    Schadensersatzanspruch des Bundes gegen das Land Berlin - Zuständigkeit des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - L 8 SO 46/21
    Soweit nach § 104a Abs. 5 Satz 1 GG Bund und Länder im Verhältnis zueinander für eine ordnungsgemäße Verwaltung haften und im Anwendungsbereich dieser Regelung ein Rückgriff auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausgeschlossen ist, ist Voraussetzung die Verpflichtung im Verhältnis des Bundes zum jeweiligen Bundesland (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 2009 - B 1 AS 1/08 KL -, juris, RdNr. 59; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2007, a.a.O.).

    Der Senat sieht sich in seiner Rechtsauffassung, dass es nicht auf den Inhalt des ersten Bescheides bei Auszahlung der Leistungen ankommen kann, auch dadurch gestützt, dass das BSG in Bezug auf Schadensersatzverpflichtungen zwischen Land und Bund zu der Parallelregelung in § 46 SGB II maßgebend auf die kraft Gesetzes bestehende Leistungsberechtigung und nicht auf die Bescheidlage abgestellt hat (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 2009, a.a.O., RdNr. 47).

    Für Haftungsansprüche aus Art. 104a Abs. 5 Satz 1 GG sind von der Rechtsprechung sowohl des BVerwG als auch des BSG die Vorschriften über die Verzinsungspflicht aus den §§ 291, 288 Abs. 1 BGB für entsprechend anwendbar gehalten worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2007, a.a.O., RdNr. 61; BSG, Urteil vom 15. Dezember 2009, a.a.O., RdNr. 56ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05

    Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - L 8 SO 46/21
    Einen allgemeinen Anspruch auf Verzugszinsen gibt es nicht (vgl. hierzu z.B. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 24. Januar 2007 - 3 A 2/05 -, juris, RdNr. 62).

    Soweit nach § 104a Abs. 5 Satz 1 GG Bund und Länder im Verhältnis zueinander für eine ordnungsgemäße Verwaltung haften und im Anwendungsbereich dieser Regelung ein Rückgriff auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausgeschlossen ist, ist Voraussetzung die Verpflichtung im Verhältnis des Bundes zum jeweiligen Bundesland (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 2009 - B 1 AS 1/08 KL -, juris, RdNr. 59; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2007, a.a.O.).

    Für Haftungsansprüche aus Art. 104a Abs. 5 Satz 1 GG sind von der Rechtsprechung sowohl des BVerwG als auch des BSG die Vorschriften über die Verzinsungspflicht aus den §§ 291, 288 Abs. 1 BGB für entsprechend anwendbar gehalten worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2007, a.a.O., RdNr. 61; BSG, Urteil vom 15. Dezember 2009, a.a.O., RdNr. 56ff. m.w.N.).

  • BSG, 31.05.2016 - B 1 AS 1/16 KL

    Bund-Länder-Streitigkeit - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - L 8 SO 46/21
    Der Beklagte hat hier im Übrigen selbst auf den Mittelabruf im ersten Quartal 2018 gegenüber dem Bund verzichtet, ohne innerhalb der maßgebenden vierjährigen Verjährungsfrist (vgl. zu der Parallelregelung in § 46 SGB II: BSG, Urteil vom 31. Mai 2016 - B 1 AS 1/16 KL -, juris) eine entsprechende Verpflichtung des Bundes in dem hierfür vorgesehenen Verfahren vor dem BSG klären zu lassen.

    Der Anspruch des örtlichen Sozialhilfeträgers entsteht mit der "Aufwendung der Kosten" (vgl. zu § 46 SGB II: BSG, Urteil vom 31. Mai 2016 - B 1 AS 1/16 KL -, RdNr. 19).

    Bestehen insoweit Zweifel, sind diese vom Land vor dem Quartalsnachweis auszuräumen (vgl. zu den Prüfobliegenheiten der Länder im Rahmen des § 46 SGB II: BSG, Urteil vom 31. Mai 2016, a.a.O., RdNr. 23).

  • BSG, 10.03.2015 - B 1 AS 1/14 KL

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bundesbeteiligung - Bildung und Teilhabe -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - L 8 SO 46/21
    Der Anspruch des Klägers auf Zahlung von 29.740,19 ? ist hier nicht durch die von dem Beklagten in entsprechender Anwendung des § 387 BGB erklärte Aufrechnung mit einer Gegenforderung erloschen (vgl. zur Anwendbarkeit dieser Regelung z.B. BSG, Urteil vom 10. März 2015 - B 1 AS 1/14 KL -, juris, RdNr. 16).

    Dieser aus den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts hergeleitete Erstattungsanspruch beinhaltet die Regel, dass Leistungen, die ohne Rechtsgrund erbracht wurden, zurückzuerstatten sind (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 1. August 1991 - 6 RKa 9/89 -, juris, RdNr. 17; BSG, Urteil vom 10. März 2015, a.a.O., RdNr. 17).

    Von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eine Aufwendung in diesem Sinne selbst dann bejaht worden, wenn dem Leistungsberechtigten gegenüber nur ein Bescheid über Sachleistungen ergeht, soweit nachfolgend einem Dritten gegenüber Zahlungen geleistet werden (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2015, a.a.O., RdNr. 25).

  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 1/22 R

    Mehrbedarf wegen krankheitsbedingt kostenaufwändiger Ernährung Mehrbedarf für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - L 8 SO 46/21
    Auch der Rechtsprechung des BSG ist ein weites Verständnis des Begehrens des Hilfebedürftigen im Sinne einer Antragstellung zu entnehmen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 6. Oktober 2022 - B 8 SO 1/22 R -, juris, RdNr. 19).

    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass sich häufig bei der nachgehenden Feststellung einer (dauerhaften) vollen Erwerbsminderung ein höherer Bedarf insbesondere in Form eines Mehrbedarfs ergibt, der eine Neuberechnung der Leistungen auch im Außenverhältnis zu Gunsten des Leistungsberechtigten erforderlich macht (vgl. zu einer solchen Konstellation z.B. BSG, Urteil vom 6. Oktober 2022, a.a.O., RdNr. 18).

  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten der Räumung einer Wohnung bei Umzug in ein

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - L 8 SO 46/21
    In einer Besprechung bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Anwesenheit von Vertretern der Länder und kommunalen Spitzenverbände am 26. Juni 2013 wurde ausweislich des Ergebnisprotokolls vom 18. Juli 2013 zur Anrechnung von Einkommen mit Bezug auf eine Umsetzung "für die Zukunft" zum Barbetrag nach § 27b Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe - SGB XII) die Auffassung des BMAS mitgeteilt, es handele sich hierbei um eine Leistung nach dem Dritten Kapitel des SGB XII. Maßgebend sei also nicht die gleichzeitige Zugehörigkeit des jeweiligen Hilfebedürftigen zum Personenkreis im Sinne des Vierten Kapitels des SGB XII. Diese Auslegung ergebe sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 15. November 2012 (- B 8 SO 25/11 R -).

    Soweit z.B. das BMAS die formale Abgrenzung des Dritten Kapitels zum Vierten Kapitel des SGB XII im Lichte der Entscheidung des BSG zu § 27a SGB XII (vgl. BSG, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 25/11 R -, juris, RdNr. 13) vorgenommen hat, ist von der Bundesregierung eine Anpassung des § 46a SGB XII auf Wunsch der Länder abgelehnt worden, weil inhaltlich bei dem Barbetrag nach § 27a SGB XII Geldleistungen im Sinne des Vierten Kapitels des SGB XII betroffen seien, wenn Personen im Sinne des § 41 SGB XII die Leistung erhalten haben (vgl. die Unterrichtung der Bundesregierung vom 17. Oktober 2012, Bundestags-Drucksache [BT-Drs.] 17/11055, S. 3f.).

  • BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 11/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - L 8 SO 46/21
    Soweit eine Korrektur auf der Grundlage der §§ 44ff. SGB XII im Anwendungsbereich des § 107 SGB X ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 2022 - B 7/14 AS 11/21 R -, juris, RdNr. 25 m.w.N.), ist die Erstattung intern vorzunehmen (vgl. zur entsprechenden Anwendung dieser Regelung bei der Aufgabenwahrnehmung durch denselben Sozialleistungsträger z.B. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 -, juris, RdNr. 15; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2009 - L 13 AL 5180/07 -, juris, RdNr. 32).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91

    Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - L 8 SO 46/21
    Soweit eine Korrektur auf der Grundlage der §§ 44ff. SGB XII im Anwendungsbereich des § 107 SGB X ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 2022 - B 7/14 AS 11/21 R -, juris, RdNr. 25 m.w.N.), ist die Erstattung intern vorzunehmen (vgl. zur entsprechenden Anwendung dieser Regelung bei der Aufgabenwahrnehmung durch denselben Sozialleistungsträger z.B. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 -, juris, RdNr. 15; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2009 - L 13 AL 5180/07 -, juris, RdNr. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - L 13 AL 5180/07

    Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander - Trägeridentität der BA -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - L 8 SO 46/21
    Soweit eine Korrektur auf der Grundlage der §§ 44ff. SGB XII im Anwendungsbereich des § 107 SGB X ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 2022 - B 7/14 AS 11/21 R -, juris, RdNr. 25 m.w.N.), ist die Erstattung intern vorzunehmen (vgl. zur entsprechenden Anwendung dieser Regelung bei der Aufgabenwahrnehmung durch denselben Sozialleistungsträger z.B. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 -, juris, RdNr. 15; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2009 - L 13 AL 5180/07 -, juris, RdNr. 32).
  • BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12

    Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - L 8 SO 46/21
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zu der wortgleichen Vorschrift zum Durchgriffsverbot für die Länderverwaltung unter Bundesaufsicht in Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG für das kommunale Bildungs- und Teilhabepaket eine solche Aufgabenübertragung auch angenommen, wenn eine funktional äquivalente Erweiterung einer bundesgesetzlich bereits zugewiesenen Aufgabe erfolgt und diese in ihren Wirkungen auf das Schutzgut des Art. 28 Abs. 2 GG einer erstmaligen Aufgabenübertragung gleichkommt (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 2 BvR 696/12 -, juris, 84f).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

  • BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 9/89

    Verjährung von Erstattungsansprüchen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2021 - L 8 SO 52/20

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber potenziell Unterhaltspflichtigen -

  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 5/19 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Anspruch gegen Krankenhaus auf Erstattung

  • BSG, 02.07.2013 - B 4 AS 72/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 11/96

    Erstattungsansprüche nach § 103 SGB X und § 104 SGB X , Anwendung bei der

  • SG Münster, 31.08.2021 - S 20 SO 238/18
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