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   LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2024 - L 4 AS 491/21   

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LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2024 - L 4 AS 491/21 (https://dejure.org/2024,6865)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.01.2024 - L 4 AS 491/21 (https://dejure.org/2024,6865)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Januar 2024 - L 4 AS 491/21 (https://dejure.org/2024,6865)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 45/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Anfechtungsklage -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2024 - L 4 AS 491/21
    Jedoch greift zu seinen Lasten der Leistungsausschlussgrund des § 7 Abs. 4a SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 15. Juni 2016, B 4 AS 45/15 R, juris RN 26) in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung (a.F.).

    Zum einen handelt es sich bei der Pflicht zur Erreichbarkeit sowie dem Erfordernis der Zustimmung des Jobcenters zur Ortsabwesenheit nicht um Rechtspflichten oder Obliegenheiten aus dem Sozialrechtsverhältnis zwischen dem Kläger und dem Beklagten, sondern um eine Leistungsvoraussetzung (vgl. BSG, Urteil vom 15. Juni 2016, a.a.O., RN 26).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2024 - L 4 AS 491/21
    Das sind solche Personen, von denen keine Eingliederungsbemühungen erwartet werden: Alle Sozialgeldempfänger (d.h. nicht erwerbsfähige Personen), ebenso diejenigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II, die nur aufgrund der Bedarfsanteilsmethode Leistungen erhalten (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. April 2021, L 32 AS 588/16, juris; BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 8/06 R, juris), und Personen, die sich auf die Unzumutbarkeit einer Eingliederung in Arbeit berufen können (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 SGB II).
  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 79/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2024 - L 4 AS 491/21
    Soweit der Kläger die begehrte Leistung vom Beklagten im Ergebnis eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens bereits erhalten hat, wird mit der Verpflichtung zum Erlass eines Bewilligungsbescheids ein Rechtsgrund für das Behaltendürfen dieser Leistungen geschaffen; denn die einstweilige Anordnung verliert mit der endgültigen Entscheidung ihre Rechtswirkungen (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 9. März 2022, B 7/14 AS 79/20 R, juris RN 11 mit weit. Nachw.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - L 34 AS 1030/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Ortsabwesenheit ohne

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2024 - L 4 AS 491/21
    Zu Letzteren gehören u.a. Schüler und Auszubildende, die der allgemeinen Schul- bzw. Berufsschulpflicht unterliegen und denen deshalb eine Eingliederung in Arbeit unzumutbar ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II) oder alleinerziehende Eltern von Kleinkindern unter drei Jahren (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. August 2013, L 34 AS 1030/11, juris) oder Personen, die Angehörige pflegen.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2021 - L 12 AS 1677/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt außerhalb

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2024 - L 4 AS 491/21
    Soweit in der Rechtsprechung Ausnahmen hiervon anerkannt worden sind, sind diese nur unter strengen Voraussetzungen angenommen worden, z. B. wenn wegen Unaufschiebbarkeit der Ortsabwesenheit die Bescheidung eines kurzfristig gestellten Genehmigungsantrags nicht abgewartet werden kann (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. April 2021, L 12 AS 1677/19, juris RN 35).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 32 AS 588/16

    Ortsabwesenheit - Erwerbstätiger - Einkommen - vorläufige Bewilligung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2024 - L 4 AS 491/21
    Das sind solche Personen, von denen keine Eingliederungsbemühungen erwartet werden: Alle Sozialgeldempfänger (d.h. nicht erwerbsfähige Personen), ebenso diejenigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II, die nur aufgrund der Bedarfsanteilsmethode Leistungen erhalten (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. April 2021, L 32 AS 588/16, juris; BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 8/06 R, juris), und Personen, die sich auf die Unzumutbarkeit einer Eingliederung in Arbeit berufen können (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 SGB II).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2015 - L 4 AS 247/15

    Einstweiliger Rechtsschutz - Folgenabwägung - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2024 - L 4 AS 491/21
    Im Beschwerdeverfahren hob der Senat den Beschluss des SG vom 2. April 2015 (L 4 AS 247/15 B ER, juris) auf und verpflichtete den Beklagten zur vorläufigen Leistungsgewährung für die Monate März 2015 (186,20 ?) und April 2015 (399 ?).
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