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   LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2007 - L 3 AL 45/06   

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https://dejure.org/2007,18318
LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2007 - L 3 AL 45/06 (https://dejure.org/2007,18318)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.05.2007 - L 3 AL 45/06 (https://dejure.org/2007,18318)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - L 3 AL 45/06 (https://dejure.org/2007,18318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf höhere Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) aufgrund eines Ausgleichs der Fahrkosten zur Berufsschule; Ausgleich der Fahrkosten für die Dauer des Berufsschulunterrichts in Blockform; Auslegung des § 73 Abs. 1a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Zweck der ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Schleswig, 17.02.2005 - S 3 AL 107/04

    Anspruch auf Bewilligung von Fahrkosten zur Landesberufsschule bis zum Abschluss

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2007 - L 3 AL 45/06
    Ergänzend nimmt er Bezug auf ein rechtskräftig gewordenes Urteil des SG Schleswig vom 17. Februar 2005 (Az. S 3 AL 107/04).

    Bei dem Urteil des SG Schleswig vom 17. Februar 2005 (a.a.O.) handele es sich um eine Einzelfallentscheidung, der im vorliegenden Fall nicht gefolgt werden könne.

    Hierzu hat das SG Schleswig in seinem Urteil vom 17. Februar 2005 (a.a.O., info also 2005, 161, 162) Folgendes ausgeführt:.

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2007 - L 3 AL 45/06
    In der sich im Gesetzentwurf vom 5.9.2000 (BT-Drucks. 15/1515, S. 81 zu Nummer 50 (§ 73) zu Buchstabe a) befindlichen Begründung wurde ausgeführt, dass ´die bisherige Neuberechnung für Phasen des Blockunterrichts der Berufsschule aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung entfällt.

    Auch der Bestimmung des § 73 Abs. 1a SGB III lässt sich ein entsprechender Regelungsgehalt bzw. Förderungsausschluss nicht entnehmen, da der Gesetzgeber dort lediglich einen Verzicht auf eine Neuberechnung der BAB für Phasen des Blockunterrichts normieren wollte (siehe die Gesetzesbegründung zu § 73 Abs. 1a SGB III in BT-Drucks. 15/1515, S. 81; siehe auch die Gesetzesbegründung zu § 64 Abs. 1 Satz 3 SGB III in der ab 31. Dezember 2005 geltenden Fassung in BT-Drucks.16/109, S. 17).

  • BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 52/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - auswärtige Unterbringung während der Zeit des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2007 - L 3 AL 45/06
    Dieser besteht darin, Personen, die bedürftig sind, zur Herstellung der allgemeinen Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt eine anerkannte Ausbildung zu ermöglichen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 3. Mai 2005, B 7a/7 AL 52/04 R, SozR 4-4300 § 64 Nr. 2).

    Mit dieser Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/109, S. 7) auf die Entscheidung des BSG vom 3. Mai 2005 (a.a.O.) reagiert.

  • BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89

    Ausbildungsförderung bei Ausbildungsgängen nach staatlichen Sonderprogrammen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2007 - L 3 AL 45/06
    Sinn und Zweck der BAB ist es, jedem Jugendlichen die Aufnahme einer Berufsausbildung zu ermöglichen, die eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem gesonderten Ausbildungsgang vermittelt und Gelegenheit zum Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen bietet (BSG, Urteil vom 23.5.1990, 9b RAr 18/89, SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).
  • LSG Sachsen, 18.06.2009 - L 3 AL 210/06

    Anspruch auf Förderung der beruflichen Weiterbildung; Berechnung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2007 - L 3 AL 45/06
    Hiergegen hat der Kläger am 14. März 2006 Klage bei dem SG Schleswig (Az. S 3 AL 210/06) erhoben, über die eine Entscheidung noch nicht ergangen ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 5 AL 21/09

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrtkosten für Pendelfahrten zum

    § 73 Abs. 1a SGB III steht der Übernahme der Fahrkosten des Antragstellers zur Berufsschule, auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform, nicht entgegen (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Mai 2007 - L 3 AL 45/06 - anhängig BSG - B 11a AL 37/07 R -).
  • SG Potsdam, 20.01.2010 - S 18 AL 370/09

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

    (So auch das LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.05.2007, Az.: L 3 AL 45/06, veröffentlich in Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 54/07
    Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (Urteil vom 11.05.2007 - L 3 AL 45/06 - über die vom Landessozialgericht zugelassene Revision hat das Bundessozialgericht noch nicht entschieden; - B 11 AL 37/07 R -) hat im Anschluss an das Sozialgericht Schleswig (Urteil vom 17. Februar 2005 - S 3 AL 107/04 - info also 2005, 161f ) hierzu ausgeführt, dass der Anspruch des Klägers auf die Fahrkosten für die Fahrten zum Berufsschulunterricht durch die Regelung des § 73 Abs. 1a SGB III in der ab dem 01.01.2004 geltenden Fassung bei verfassungskonformer Auslegung dieser Regelung auch dann nicht ausgeschlossen ist, wenn der Berufsschulunterricht als Blockunterricht stattfindet.
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