Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 18.09.2013 - L 9 SO 15/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 53 SGB 12, §§ 53 ff SGB 12, § 88 Abs 1 S 2 SGB 12, § 88 Abs 2 SGB 12, Art 3 Abs 1 GG
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Einkommenseinsatz - Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze nach § 88 Abs 1 S 2 SGB 12 - Nichtanwendbarkeit des § 88 Abs 2 SGB 12 bei Bezug von Ausbildungsgeld - Verfassungsmäßigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Sozialhilfe; Eingliederungshilfe ohne Berücksichtigung eines Kostenbeitrages; Ausbildungsgeld bei stationärer Unterbringung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Sozialhilfe; Eingliederungshilfe ohne Berücksichtigung eines Kostenbeitrages; Ausbildungsgeld bei stationärer Unterbringung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Heranziehung eines Auszubildenden zu Kostenbeitrag im Rahmen der Eingliederungshilfe in Höhe der Hälfte des Ausbildungsgeldes
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 10.01.2012 - S 31 SO 116/10
- LSG Schleswig-Holstein, 18.09.2013 - L 9 SO 15/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Magdeburg, 10.10.2011 - 4 A 110/11
Einsatz von Ausbildungsgeld für eine Maßnahme der Jugendhilfe
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.09.2013 - L 9 SO 15/12
Somit ist das Ausbildungsgeld des Klägers als Kostenbeitrag zu berücksichtigen, und es ist nicht zu beanstanden, dass hier die Hälfte des Ausbildungsgeldes angerechnet wird (vgl. ebenso: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Februar 2001 - 12 L 3923/00 - zu der identischen Vorschrift des Bundessozialhilfegesetzes; vgl. ebenso Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 10. Oktober 2011 - 4 A 110/11 -). - OVG Niedersachsen, 22.02.2001 - 12 L 3923/00
Anrechnung; Arbeitstraining; Arbeitstrainingsprämie; Ausbildungsgeld; …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.09.2013 - L 9 SO 15/12
Somit ist das Ausbildungsgeld des Klägers als Kostenbeitrag zu berücksichtigen, und es ist nicht zu beanstanden, dass hier die Hälfte des Ausbildungsgeldes angerechnet wird (vgl. ebenso: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Februar 2001 - 12 L 3923/00 - zu der identischen Vorschrift des Bundessozialhilfegesetzes; vgl. ebenso Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 10. Oktober 2011 - 4 A 110/11 -).