Rechtsprechung
OLG Bamberg, 26.07.2021 - 7 UF 84/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 1671 Abs. 1; BGB § 1628
Die Entscheidung der Eltern über die Teilnahme ihres Kindes an Covid-19-Schnelltests in Schulen betrifft eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung - rewis.io
Entscheidungsbefugnis der Eltern für die Teilnahme an Covid-19-Schnelltests in Schulen
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Steht Eltern die Befugnis zu über die Teilnahme ihrer Kinder an Covid-19-Schnelltests in Schulen zu entscheiden?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671 Abs. 1 ; BGB § 1628
Entscheidungsbefugnis der Eltern für die Teilnahme an Covid-19-Schnelltests in Schulen - rechtsportal.de
BGB § 1671 Abs. 1 ; BGB § 1628
Entscheidungsbefugnis der Eltern für die Teilnahme an Covid-19-Schnelltests in Schulen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lichtenfels, 28.04.2021 - 1 F 103/21
- OLG Bamberg, 26.07.2021 - 7 UF 84/21
Papierfundstellen
- FamRZ 2021, 1537
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.05.2017 - XII ZB 157/16
Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung ihres Kindes
Auszug aus OLG Bamberg, 26.07.2021 - 7 UF 84/21
Ob und inwiefern das Kindeswohl berührt ist, ist nach der Eigenart der zu regelnden Angelegenheit zu beurteilen, aus der sich auch die konkreten Anforderungen an die für die Entscheidung nach § 1628 BGB zu treffende Prüfung ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - XII ZB 157/16 -, Rn. 14 f. m.w.N.).Handelt es sich um eine Angelegenheit der Gesundheitssorge, so ist die Entscheidung zugunsten des Elternteils zu treffen, der im Hinblick auf die jeweilige Angelegenheit das für das Kindeswohl bessere Konzept verfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 03. Mai 2017 - XII ZB 157/16 -, Rn. 15).
- OLG Rostock, 10.12.2021 - 10 UF 121/21
Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Durchführung einer …
a)Die Entscheidungsbefugnis für die Zustimmung zu den Selbsttests ist nach § 1628 Abs. 1 BGB vorläufig dem Kindesvater zu übertragen, weil sein Lösungsvorschlag dem Kinderwohl (§ 1697a BGB) besser gerecht wird, als der der Kindesmutter (vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 26.07.2021, 7 UF 84/21, juris).