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   OLG Brandenburg, 01.04.1999 - 2 U 106/95   

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OLG Brandenburg, 01.04.1999 - 2 U 106/95 (https://dejure.org/1999,7705)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.04.1999 - 2 U 106/95 (https://dejure.org/1999,7705)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. April 1999 - 2 U 106/95 (https://dejure.org/1999,7705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf unentgeltliche Überlassung von Grundstücken; Einordnung von Grundeigentum als Bodenreformgrundstück; Zuteilungsfähigkeit eines Erben auf dem Gebiet der ehemaligen DDR; Folgen einer staatlichen Unrechtsmaßnahme, die das Antreten einer Erbnachfolge verhindert; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bodenreformgrundstück; Zuteilungsanspruch; Besserberechtigter; Rückauflassung; Scheinvertrag; Strohmanngeschäft; Unrechtsmaßnahme; Erlösauskehranspruch; Verjährung; Widerspruchsfrist; Ausschlussfrist; Fristwahrung bei Benutzung von "Telefax"; Telefaxwiderspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.02.1996 - V ZR 208/94

    Pflicht des Erben zur Weiterübertragung des Eigentums an einem Grundstück aus der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.04.1999 - 2 U 106/95
    Die "Vererbung" eines Bodenreformgrundstücks setzte auch einen gesonderten Besitzwechsel durch (neue) Übertragung des Grundstücks auf den Erben voraus (BGH DtZ 1996, 176), wie der durch die BesitzwechselVO von 1988 geänderte ' 4 Abs. 1 ausdrücklich klarstellt.

    Die Regelungen in Art. 233 '' 11 ff. EGBG beschränken sich darauf, zunächst den vorläufigen Eigentümer des Bodenreformgrundstücks festzustellen; sodann soll durch eine schuldrechtliche Regelung die Bodenreform "nachgezeichnet" werden und die Zuweisung des Eigentums von der sinngemäßen, pauschalierten Anwendung der bis zum März 1990 geltenden Vorschriften der BesitzwechselVO abhängig gemacht werden (vgl. BT-Drucksache 12/2480, 83 f.; BVerfG DtZ 1996, 14; BGH DtZ 1996, 176 und 241; BGH VIZ 1996, 523; OLG Rostock, OLG-NL 1996, 101).

  • BVerfG, 04.10.1995 - 1 BvR 1881/95

    Verpflichtung des Erben eines Eigentümers von Grundstücken aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.04.1999 - 2 U 106/95
    Die Rechtsvorschriften sind auch mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar und verletzen nicht das Bestimmtheitsgebot oder die Regeln über die Einhaltung vïölkerrechtlicher Verträge und Vereinbarungen (BVerfG, DtZ 1996, 14).

    Die Regelungen in Art. 233 '' 11 ff. EGBG beschränken sich darauf, zunächst den vorläufigen Eigentümer des Bodenreformgrundstücks festzustellen; sodann soll durch eine schuldrechtliche Regelung die Bodenreform "nachgezeichnet" werden und die Zuweisung des Eigentums von der sinngemäßen, pauschalierten Anwendung der bis zum März 1990 geltenden Vorschriften der BesitzwechselVO abhängig gemacht werden (vgl. BT-Drucksache 12/2480, 83 f.; BVerfG DtZ 1996, 14; BGH DtZ 1996, 176 und 241; BGH VIZ 1996, 523; OLG Rostock, OLG-NL 1996, 101).

  • OLG Naumburg, 12.07.1994 - 1 U 23/94

    Zwangsvollstreckung aus vollstreckbaren notariellen Kaufvertragsurkunde;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.04.1999 - 2 U 106/95
    Grundsätzlich ist nicht zuteilungsfähig i.S.d. Art. 233 ' 12 Abs.a EGBGB, wer am 15. März 1990 gar nicht mehr in der damaligen DDR lebte, weil er diese bereits vorher verlassen hatte (OLG Naumburg, VIZ 1994, 628).

    Bodenreformgrundstücke unterlagen schon während der Existenz der DDR in ihrer Nutzung und Verwertung weitreichenden Beschränkungen (OLG Naumburg, VIZ 1994, 628).

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.04.1999 - 2 U 106/95
    Zwar vermag der vom klagenden Land zum Beweis des rechtzeitigen Zugangs vorgelegte Sendebericht für sich allein den Nachweis nicht zu erbringen, weil die Mïöglichkeit einer Manipulationen an dem Sendegerät nicht auszuschließen ist (BGH NJW 95, 665).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.04.1999 - 2 U 106/95
    Ein mit Hilfe des Telekopierverfahrens übermittelter Widerspruch ist in dem Zeitpunkt eingegangen, in dem der Text von dem Empfangsgerät ausgedruckt wird, und zwar auch dann, wenn dies nach Dienstschluß geschieht und die Empfangsstelle nicht besetzt ist (BGHZ 101, 276; BVerfGE 52, 203).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.04.1999 - 2 U 106/95
    Ein mit Hilfe des Telekopierverfahrens übermittelter Widerspruch ist in dem Zeitpunkt eingegangen, in dem der Text von dem Empfangsgerät ausgedruckt wird, und zwar auch dann, wenn dies nach Dienstschluß geschieht und die Empfangsstelle nicht besetzt ist (BGHZ 101, 276; BVerfGE 52, 203).
  • BGH, 22.10.1981 - III ZR 149/80

    Scheingeschäft - Strohmann - Abgrenzung - Haftung des Strohmannes - Haftung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.04.1999 - 2 U 106/95
    Ein Scheingeschäft liegt nur dann vor, wenn die Parteien einverständlich nur den Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäftes hervorrufen, dagegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollen (BGH NJW 82, 569).
  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91

    Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.04.1999 - 2 U 106/95
    Er ist dann als wirksam anzusehen, wenn er unmittelbar von dem Telefaxgerät des Absenders an das Empfangsgerät des Empfängers übermittelt wird (BGH NJW 92, 244).
  • BGH, 09.10.1956 - II ZB 11/56

    "Strohmann" bei der Gründung einer GmbH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.04.1999 - 2 U 106/95
    Strohmanneigenschaft kommt einer Person nämlich nur dann zu, wenn sie die mit dem Rechtsgeschäft für sie selbst verbundenen Pflichten ernstlich will (BGHZ 21, 378).
  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 249/86

    Herausgabe von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.04.1999 - 2 U 106/95
    Der Anspruch aus ' 281 BGB verjährt innerhalb der gleichen Frist wie der Erfüllungsanspruch (BGH NJW-RR 88, 902).
  • BGH, 11.12.1963 - VIII ZR 129/62

    Rechtsstellung des mittelbaren Stellvertreters

  • BGH, 07.07.1980 - III ZR 28/79

    Inanspruchnahme aus Bürgschaftserklärungen - Wirksamkeit der

  • BGH, 21.06.1996 - V ZR 284/95

    Rangfolge und Zuteilungsfähigkeit der Berechtigten

  • BGH, 13.12.1996 - V ZR 42/96

    Rechte des Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2009 - 2 U 109/07

    Wiederaufnahme eines Patentverletzungsverfahrens nach nachträglicher Vernichtung

    Die Restitutionsklagen werden mit der Maßgabe abgewiesen, dass das Senatsurteil vom 20.01.2000 (2 U 106/95) im Ausspruch zur Hauptsache folgende Fassung erhält:.

    Nachdem die Klage in erster Instanz ohne Erfolg geblieben war (4 O 313/94), hat der Senat die Klägerinnen nach Einholung eines Sachverständigengutachtens in dem Vorprozess 2 U 106/95 mit Urteil vom 20.01.2000 antragsgemäß - wie folgt - zur Unterlassung, zur Auskunftserteilung, zur Rechnungslegung und zum Schadenersatz verurteilt:.

    Die Klägerinnen sind der Auffassung, dass der dem Vorprozess 2 U 106/95 zugrunde liegende Sammelhefter von der geltenden (eingeschränkten) Fassung des Klagepatents keinen Gebrauch macht.

    das Senatsurteil vom 20.01.2000 (2 U 106/95) abzuändern und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12.09.1995 zurückzuweisen;.

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2009 - 2 U 13/04

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Sammelhefter mit

    Mit Urteil vom 20. Januar 2000 untersagte der Senat den Beklagten die weitere Nutzung dieser Ausführungsform (2 U 106/95; LG Düsseldorf 4 O 313/94).

    Erst recht gilt das, wenn man mit dem Sachverständigen des die Ausführungsform I betreffenden Verfahrens 2 U 106/95 folgend (vgl. Gutachten Prof. Dr. E, Anlage K35, S. 23-25 und 31) den Heftvorgang nur auf die Zahlspanne vom Durchstoßen der Klammer bis zu deren Umbiegen bezieht.

  • BPatG, 20.07.2004 - 1 Ni 8/03
    K... im Verfahren 2 U 106/95 vor dem OLG Düsseldorf betreffend das Stammpatent 36 16 566 (Anlage N2).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2009 - 2 U 55/03

    Teilweise Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen

    Mit Urteil vom 20. Januar 2000 (Anlage K 32) untersagte der Senat den Beklagten die weitere Nutzung dieser Ausführungsform aus dem deutschen Patent 36 16 XXX (Stammpatent [2 U 106/95; LG Düsseldorf 4 O 313/94]).
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