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   OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09   

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https://dejure.org/2009,29685
OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09 (https://dejure.org/2009,29685)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2009 - 4 U 28/09 (https://dejure.org/2009,29685)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 4 U 28/09 (https://dejure.org/2009,29685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kreditfinanzierter Fondsbeitritt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 6 U 8/06

    Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Beteiligung an einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
    Gestützt auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 15.07.2008 - 6 U 8/06 -) vertritt der Beklagte weiterhin die Auffassung, auch eine fahrlässige Täuschung des Vermittlers über wesentliche Eigenschaften der vermittelten Kapitalanlage begründe den Vorwurf einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft.

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass in Rechtsprechung und Literatur Uneinigkeit darüber besteht, ob ein Einwendungsdurchgriff gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG, ebenso wie ein Rückforderungsdurchgriff, nur bei einer arglistigen Täuschung durch einen Vermittler über die Risiken eines Beitritts zu einer Fonds KG, d.h. nur bei einem vorsätzlichen Aufklärungsverschulden des Vermittlers, in Betracht kommt oder ob die Möglichkeit der Kündigung des Gesellschaftsvertrages und in deren Folge auch der entsprechende Einwendungsdurchgriff bei jeder, d.h. auch bei einer bloß fahrlässigen, Verletzung der Aufklärungspflichten eines Vermittlers besteht (auch bei Fahrlässigkeit: OLG Stuttgart, Urteil vom 15.07.2008, 6 U 8/06, Rn. 84 ff; Strohn, WM 2005, 1441; nur bei Vorsatz: Nobbe, a.a.O., S. 33; offen gelassen: OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2009, 8 U 21/08, Rn. 46; unklar: BGH (II. Zivilsenat) Urteil vom 21.07.2003, II ZR 378/02, Rn. 21 "unter Verletzung einer Aufklärungspflicht oder sogar unter arglistiger Täuschung"; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 57 IV 2, S. 1683).

    Die Revision wird im Hinblick auf die Abweichung von der Rechtsauffassung des OLG Stuttgart (Urteil vom 15.07.2008 - 6 U 8/06) zugelassen.

  • BGH, 27.09.2004 - II ZR 378/02

    Einwendungsdurchgriff bei einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
    Das Kündigungsrecht kann auch dadurch ausgeübt werden, dass der Anleger dem Finanzierungsinstitut mitteilt, ihm stehe ein Kündigungsrecht in Bezug auf seine Beteiligung zu und jenem die Übernahme seines Geschäftsanteils anbietet (vgl. dazu nur: BGH, Urteil vom 21.07.2003, II ZR 378/02, Rn. 22 zitiert nach juris; ebenso Nobbe, WM 2007, Sonderbeilage Nr. 1/2007, S. 33).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass in Rechtsprechung und Literatur Uneinigkeit darüber besteht, ob ein Einwendungsdurchgriff gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG, ebenso wie ein Rückforderungsdurchgriff, nur bei einer arglistigen Täuschung durch einen Vermittler über die Risiken eines Beitritts zu einer Fonds KG, d.h. nur bei einem vorsätzlichen Aufklärungsverschulden des Vermittlers, in Betracht kommt oder ob die Möglichkeit der Kündigung des Gesellschaftsvertrages und in deren Folge auch der entsprechende Einwendungsdurchgriff bei jeder, d.h. auch bei einer bloß fahrlässigen, Verletzung der Aufklärungspflichten eines Vermittlers besteht (auch bei Fahrlässigkeit: OLG Stuttgart, Urteil vom 15.07.2008, 6 U 8/06, Rn. 84 ff; Strohn, WM 2005, 1441; nur bei Vorsatz: Nobbe, a.a.O., S. 33; offen gelassen: OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2009, 8 U 21/08, Rn. 46; unklar: BGH (II. Zivilsenat) Urteil vom 21.07.2003, II ZR 378/02, Rn. 21 "unter Verletzung einer Aufklärungspflicht oder sogar unter arglistiger Täuschung"; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 57 IV 2, S. 1683).

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
    Eine wirtschaftliche Einheit im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG wird unwiderleglich vermutet, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus die Bank um Finanzierung seines Anlagegeschäftes ersucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Anlagevertreibers dem Interessenten zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Anlagevertreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (vgl. nur: BGH, Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 193/04).
  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
    54 Es besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass ein Anspruch auf Schadensersatz aus c.i.c. (heute §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB) wegen eines Aufklärungsverschuldens des Vermittlers nur gegenüber diesem, nicht jedoch gegenüber der KG besteht (ständige Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH, vgl. nur: Urteil vom 21.07.2003, II ZR 387/02, Rn. 18).
  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
    35 Ein solcher Anspruch aus der Bank zurechenbarem Aufklärungsverschulden eines Vermittlers über die Risiken des finanzierten Geschäfts kommt nach der ständigen Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH (vgl. nur Urteil vom 01.07.2008, XI ZR 411/06) nur bei einem vorsätzlichen Aufklärungsverschulden des Vermittlers in Betracht.
  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
    Soweit die Klägerin auf Hinweis des Senats ihre Anträge im Berufungsverfahren abweichend von den erstinstanzlichen Anträgen formuliert hat, handelt es sich lediglich um eine Klarstellung, die den Umfang des zwischen den Parteien festgestellten Rechtsverhältnisses bzw. der Folgen der bestehenden Rechtsbeziehung (vgl. zur Feststellungsfähigkeit lediglich BGH, Urteil vom 03.05.1983, VI ZR 79/80, Rn. 10 zitiert nach juris) präziser zum Ausdruck bringt.
  • OLG Hamm, 28.08.2006 - 8 U 60/05

    Zur Haftung des Gründungskommanditisten für unrichtige Prospektangaben bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
    Damit war jedoch zwangsläufig und "systemimmanent" (vgl. dazu nur OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2006, 8 U 60/05, Rn. 31/32, zitiert nach juris) bei einem Misserfolg der KG die Gefahr einer Nachschusspflicht der Kommanditisten gemäß § 172 Abs. 4 HGB heraufbeschworen.
  • OLG Hamm, 11.03.2009 - 8 U 21/08

    Begriff des Haustürgeschäfts; Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass in Rechtsprechung und Literatur Uneinigkeit darüber besteht, ob ein Einwendungsdurchgriff gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG, ebenso wie ein Rückforderungsdurchgriff, nur bei einer arglistigen Täuschung durch einen Vermittler über die Risiken eines Beitritts zu einer Fonds KG, d.h. nur bei einem vorsätzlichen Aufklärungsverschulden des Vermittlers, in Betracht kommt oder ob die Möglichkeit der Kündigung des Gesellschaftsvertrages und in deren Folge auch der entsprechende Einwendungsdurchgriff bei jeder, d.h. auch bei einer bloß fahrlässigen, Verletzung der Aufklärungspflichten eines Vermittlers besteht (auch bei Fahrlässigkeit: OLG Stuttgart, Urteil vom 15.07.2008, 6 U 8/06, Rn. 84 ff; Strohn, WM 2005, 1441; nur bei Vorsatz: Nobbe, a.a.O., S. 33; offen gelassen: OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2009, 8 U 21/08, Rn. 46; unklar: BGH (II. Zivilsenat) Urteil vom 21.07.2003, II ZR 378/02, Rn. 21 "unter Verletzung einer Aufklärungspflicht oder sogar unter arglistiger Täuschung"; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 57 IV 2, S. 1683).
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