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   OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 9 UF 212/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25953
OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 9 UF 212/19 (https://dejure.org/2020,25953)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2020 - 9 UF 212/19 (https://dejure.org/2020,25953)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2020 - 9 UF 212/19 (https://dejure.org/2020,25953)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückführung eines Kindes in den Haushalt der Pflegemutter nach Herausnahme aus dem Haushalt durch das Jugendamt wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften durch den Pflegevater

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückführung eines Kindes in den Haushalt der Pflegemutter nach Trennung der Pflegeeltern

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.2016 - XII ZB 328/15

    Familiensache: Anspruch der Pflegeeltern auf Rückführung ihres früheren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 9 UF 212/19
    Ein zwischen Kind und Pflegeeltern seit längerer Zeit bestehendes Familienpflegeverhältnis soll nicht zum Schaden des Kindes zerstört werden (BVerfG FamRZ 1989, 31 - Rdnr. 29 bei juris; BGH FamRZ 2014, 543 - Rdnr. 21; FamRZ 2017, 208 - Rdnr. 20).

    Denn eine in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang erfolgte und damit bezogen auf die Antragstellung nach § 1632 Abs. 4 BGB nur kurzfristige bzw. vorübergehende Herausnahme des Kindes stellt dessen Verbleib bei den Pflegeeltern - vorausgesetzt der Antrag hat auch in der Sache Erfolg - nicht in Frage (BGH FamRZ 2017, 208 - Rdnr. 17 ff).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 9 UF 212/19
    Diese Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass bei einem länger andauernden Pflegeverhältnis und der daraus erwachsenen Bindung zwischen den Pflegeeltern und dem Pflegekind sich auch die Pflegefamilie auf den Grundrechtsschutz aus Art. 6 Abs. 1 GG berufen kann, so dass Art. 6 Abs. 3 GG bei der Entscheidung über die Herausnahme des Kindes aus seiner "sozialen Familie" zu beachten ist (gefestigte verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, vgl. nur BVerfG FamRZ 1989, 31 - Rdnr. 28 bei juris; FamRZ 1999, 1417 - Rdnr. 13).

    Ein zwischen Kind und Pflegeeltern seit längerer Zeit bestehendes Familienpflegeverhältnis soll nicht zum Schaden des Kindes zerstört werden (BVerfG FamRZ 1989, 31 - Rdnr. 29 bei juris; BGH FamRZ 2014, 543 - Rdnr. 21; FamRZ 2017, 208 - Rdnr. 20).

  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 68/11

    Elterliche Sorge: Abwehr der Kindeswohlgefährdung durch Anordnung des Verbleibens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 9 UF 212/19
    Ein zwischen Kind und Pflegeeltern seit längerer Zeit bestehendes Familienpflegeverhältnis soll nicht zum Schaden des Kindes zerstört werden (BVerfG FamRZ 1989, 31 - Rdnr. 29 bei juris; BGH FamRZ 2014, 543 - Rdnr. 21; FamRZ 2017, 208 - Rdnr. 20).
  • OLG Braunschweig, 09.03.2018 - 1 UF 191/17

    Rückführung eines Pflegekindes in die Pflegefamilie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 9 UF 212/19
    Dies bedeutet, dass eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch Herausnahme aus der Pflegefamilie gegenüber einer anderen erheblicheren Gefährdung zurückzutreten hat, die dem betroffenen Kind bei einem dortigen Verbleiben drohen würde (vgl. OLG Braunschweig ZKJ 2018, 270 - Rdnr. 14).
  • BVerfG, 12.02.2021 - 1 BvR 1780/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine gerichtliche

    Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 4. Juni 2020 - 9 UF 212/19 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 2 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 24.08.2020 - 1 BvR 1780/20

    Erfolgreicher Eilantrag des Amtsvormunds gegen Rückführung eines Fünfjährigen aus

    Die Wirksamkeit des Beschlusses des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 4. Juni 2020 - 9 UF 212/19 - wird einstweilen bis zur Entscheidung der Hauptsache, längstens für sechs Monate ausgesetzt.
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