Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 05.07.2023 - 4 U 105/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 320, 650u, 650v
Bauträgervertrag: Leistungsverweigerungsrecht des Erwerbers, wenn die Herstellung der vertraglich vereinbarten Wohnfläche nicht gesichert ist - baurechtsiegen.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kaufvertrag über Wohnungs- und Teileigentum mit Bauverpflichtung; Rücktritt vom Kaufvertrag mit Bauverpflichtung; Rücktritt des Verkäufers vom Kaufvertrag mit Bauverpflichtung aufgrund Zahlungsverzug des Käufers hinsichtlich der Abschlagszahlungen; Zurückbehaltungsrecht ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer kleiner als vereinbart baut, bekommt auch weniger Geld!
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Der unwirksame Rücktritt vom Bauträgervertrag durch den Bauträger
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wer kleiner als vereinbart baut, bekommt auch weniger Geld! (IBR 2023, 464)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 28.06.2022 - 6 O 168/21
- OLG Brandenburg, 05.07.2023 - 4 U 105/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.10.2011 - VII ZR 84/09
Bauträgervertrag aus dem Jahre 2003: Verweigerung der Zahlung einer nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2023 - 4 U 105/22
Das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.10.2011 - VII ZR 84/09 - ermögliche die Geltendmachung von Gegenrechten vor Abnahme nur insoweit, als sie sich auf den jeweiligen Bautenstand bezögen.Seinem Anspruch auf vertragsgerechte Erfüllung dieser Gegenleistung wird auf der Grundlage eines an den Bautenstand gekoppelten Zahlungsplans dadurch Rechnung getragen, dass er den Abschlagsforderungen des Unternehmers auch schon vor dem für die Ablieferung des Gesamtwerkes vorgesehenen Zeitpunkt gemäß § 320 BGB Mängel derjenigen Bauleistungen entgegenhalten darf, welche der Unternehmer bis zur Erreichung des seine Abschlagsforderung begründenden Bautenstandes ausgeführt hat (BGH, Urteil vom 27.10.2011 - VII ZR 84/09 -, Rn. 14, juris).
(1) Im Grundsatz gilt zwar, dass Maßstab für die Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts gegenüber vertraglich vereinbarten Abschlagsforderungen wegen Mängeln die Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten nebst Druckzuschlag in angemessener Höhe ist (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - VII ZR 84/09 -, Rn. 10, juris).
- BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 211/15
Zum Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Lieferung eines Neuwagens mit einem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2023 - 4 U 105/22
Sinn und Zweck des Zurückbehaltungsrechts ist es nämlich, dem Gläubiger, der am Vertrag festhalten will, sowohl den Anspruch auf die Gegenleistung zu sichern als auch Druck auf den Schuldner auszuüben, um ihn zu vertragsgemäßer Leistung anzuhalten (BGH, Urteil vom 26.10.2016 - VIII ZR 211/15 -, Rn. 23, juris). - BGH, 15.01.1997 - VIII ZR 303/96
Überprüfung der Festsetzung der Beschwer durch das Revisionsgericht
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2023 - 4 U 105/22
Anzusetzen sind deshalb 80 % des Wertes des Vertrages welcher hier dem vereinbarten Kaufpreis von insgesamt 2.351.000,00 EUR entspricht (vgl. zur Höhe des Abschlags: BGH, Beschluss vom 15.01.1997 - VIII ZR 303/96 -).