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   OLG Brandenburg, 10.07.2023 - 2 U 17/22   

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https://dejure.org/2023,17959
OLG Brandenburg, 10.07.2023 - 2 U 17/22 (https://dejure.org/2023,17959)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.07.2023 - 2 U 17/22 (https://dejure.org/2023,17959)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2023 - 2 U 17/22 (https://dejure.org/2023,17959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtswidrige Fixierung während gerichtlich angeordneter Unterbringung; Fixierung während der Unterbringung in einer psychiatrischer Klinik; Unterbringung in einer Klinik während gerichtlich angeordneter Betreuung; Schadensersatzansprüche aufgrund angeblich unzulässiger ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Amtshaftungsanspruch: Schmerzensgeld für rechtswidrige Fixierungen während einer Unterbringung? ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswidrige Fixierung während gerichtlich angeordneter Unterbringung; Fixierung während der Unterbringung in einer psychiatrischer Klinik; Unterbringung in einer Klinik während gerichtlich angeordneter Betreuung; Schadensersatzansprüche aufgrund angeblich unzulässiger ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2023 - 2 U 17/22
    Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 (2 BvR 309/15, BVerfGE 149, 293 = NJW 2018, 2619) war jedoch nicht eindeutig, was als ein "längerer Zeitraum" im Sinne des Gesetzes verstanden werden musste.

    Vor diesem Hintergrund ließ sich das Abstellen des Bundesverfassungsgerichts in der genannten Entscheidung auf etwa eine halbe Stunde (BVerfG, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15 -, BVerfGE 149, 293 = NJW 2018, 2619, Rdnr. 68) nicht sicher aus der bis dahin ergangenen Judikatur absehen, auch wenn ein entsprechender Zeitraum bereits Anfang 2015 in einer Entscheidung des BGH erwähnt wurde (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2015 - XII ZB 395/14 -, NJW 2015, 865 = FamRZ 2015, 567, Rdnr. 22 bei juris).

    Die vom BVerfG gezogene zeitliche Grenze wurde insofern als nicht vorhersehbar bezeichnet (Gietl, Anmerkung zum Urteil des BVerfG, NZFam 2018, 724/738).

  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2023 - 2 U 17/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es an der für den Beginn der Verjährung erforderlichen Kenntnis des Geschädigten vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen fehlen, wenn der Geschädigte infolge einer durch die Verletzung erlittenen retrograden Amnesie keine Erinnerung mehr an das Geschehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2012 - VI ZR 217/11 -, NJW 2013, 93).
  • BGH, 26.05.2020 - VI ZR 186/17

    Lauf der regelmäßigen Verjährungsfrist mangels grob fahrlässiger Unkenntnis von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2023 - 2 U 17/22
    Hierfür kommt es auf den Wissensstand der Klägerin als Gläubigerin an (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2020 - VI ZR 186/17 -, NJW 2020, 2534, Rdnr. 15).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2023 - 2 U 17/22
    Gleiches gilt, wenn die besonderen Voraussetzungen der "Wissensvertretung" in der Person des Betreuers vorliegen (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648; Piekenbrock, in: BeckOnline-Großkommentar mit Stand 1. August 2022, § 199 Rdnr. 125).
  • BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14

    Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2023 - 2 U 17/22
    Vor diesem Hintergrund ließ sich das Abstellen des Bundesverfassungsgerichts in der genannten Entscheidung auf etwa eine halbe Stunde (BVerfG, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15 -, BVerfGE 149, 293 = NJW 2018, 2619, Rdnr. 68) nicht sicher aus der bis dahin ergangenen Judikatur absehen, auch wenn ein entsprechender Zeitraum bereits Anfang 2015 in einer Entscheidung des BGH erwähnt wurde (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2015 - XII ZB 395/14 -, NJW 2015, 865 = FamRZ 2015, 567, Rdnr. 22 bei juris).
  • BGH, 04.12.2012 - VI ZR 217/11

    Schmerzensgeldklage des Opfers sexuellen Missbrauchs: Verjährungsfristbeginn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2023 - 2 U 17/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es an der für den Beginn der Verjährung erforderlichen Kenntnis des Geschädigten vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen fehlen, wenn der Geschädigte infolge einer durch die Verletzung erlittenen retrograden Amnesie keine Erinnerung mehr an das Geschehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2012 - VI ZR 217/11 -, NJW 2013, 93).
  • BGH, 31.01.2008 - III ZR 186/06

    Haftung des Trägers eines psychiatrischen Landeskrankenhauses für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2023 - 2 U 17/22
    Hierzu gehört die Behandlung eines Patienten in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Landeskrankenhauses (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - III ZR 186/06 -, NJW 2008, 1444/1445; Reinert ebd. Rdnr. 45) ebenso wie die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz.
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 44/15

    Betreuung: Erforderlichkeit einer gesonderten Genehmigung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2023 - 2 U 17/22
    Denn eine freiheitsentziehende Maßnahme nach Absatz 4 stellt für den Betroffenen gegenüber der freiheitsentziehenden Unterbringung nach Absatz 1 einen eigenständigen und nicht weniger gewichtigen Eingriff in seine körperliche Fortbewegungsfreiheit dar (so die Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/11240 S, 18 f, unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 44/15 -, NJW-RR 2015, 1347 = FamRZ 2015, 1707; siehe etwa auch Müller, in: Beck'scher Online-Kommentar, 40. Edition mit Stand 1. Februar 2016, § 1906 BGB Rdnr. 21; Schwab, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 1906 BGB Rdnr. 86).
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