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   OLG Brandenburg, 19.03.2018 - 10 UF 88/16   

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https://dejure.org/2018,7401
OLG Brandenburg, 19.03.2018 - 10 UF 88/16 (https://dejure.org/2018,7401)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2018 - 10 UF 88/16 (https://dejure.org/2018,7401)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2018 - 10 UF 88/16 (https://dejure.org/2018,7401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Wann entspricht die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil dem Wohl des Kindes am besten?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kriterien für die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei Trennung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an das gemeinsame elterliche Sorgerecht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Doppelte Kindeswohlprüfung vor Erteilung des alleinigen Sorgerechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kriterien für die Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann ist eine doppelte Kindeswohlprüfung durchzuführen?

Verfahrensgang

  • AG Rathenow - 5 F 293/13
  • OLG Brandenburg, 19.03.2018 - 10 UF 88/16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2018 - 10 UF 88/16
    Bei einer Entscheidung nach § 1671 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB sind alle für und gegen die gemeinsame Sorge sprechenden Umstände im Rahmen einer einzelfallbezogenen und umfassenden Betrachtung gegeneinander abzuwägen (vgl. dazu BGH, FamRZ 2016, 1439, 2497, Rn. 19).

    Jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Kindeswohl entspricht (BGH, NJW 2016, 2497, Rn. 20).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2018 - 10 UF 88/16
    Die wiederholte Bezugnahme S... auf das Urteil des BGH vom 30.9.1999 - 1 StR 618/98 - (NJW 1999, 2746) führt nicht weiter, weil diese Entscheidung die wissenschaftlichen Anforderungen an ein Glaubhaftigkeitsgutachten im Strafverfahren betrifft.
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2018 - 10 UF 88/16
    Soweit dieser von dem Beweisbeschluss des Senats abweichende Fragen formuliert, weil die von der Sachverständigen beantworteten Fragestellungen seiner Auffassung nach nicht in Übereinstimmung mit dem geltenden Kindschaftsrecht stehen, steht dem die Rechtsprechung des BGH entgegen, wie sie sich aus dem Beweisbeschluss des Senats ergibt (vgl. dazu im Einzelnen BGH, FamRZ 2010, 1060 Rn.19; FamRZ 2011, 796 Rn. 43).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2018 - 10 UF 88/16
    Denn dies ist allein deshalb geschehen, weil die Mutter nicht bereit war, an dem Gutachten mitzuwirken und der Senat ihre Mitwirkung nicht erzwingen kann (vgl. BGH, FamRZ 2010, 720, Rn. 30).
  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2018 - 10 UF 88/16
    Soweit dieser von dem Beweisbeschluss des Senats abweichende Fragen formuliert, weil die von der Sachverständigen beantworteten Fragestellungen seiner Auffassung nach nicht in Übereinstimmung mit dem geltenden Kindschaftsrecht stehen, steht dem die Rechtsprechung des BGH entgegen, wie sie sich aus dem Beweisbeschluss des Senats ergibt (vgl. dazu im Einzelnen BGH, FamRZ 2010, 1060 Rn.19; FamRZ 2011, 796 Rn. 43).
  • VerfG Brandenburg, 21.04.2017 - VfGBbg 13/17

    Hinweis; Unzulässigkeit

    Beschlüsse des Amtsgerichts Rathenow vom 21. November 2013, 19. März 2014, 22. Januar 2015, 27. Mai 2015, 17. Dezember 2015 und 16. Juni 2016 (5 F 293/13); Beschlüsse des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 22. Dezember 2016 und 5. Januar 2017 (10 UF 88/16).
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